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VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 I, 4 I; VwGO §§ 80 V, 113 I 1; RBStV § 2 I
Rundfunkbeitragspflicht, Anfechtungsklage, Beitragsbescheid, Programmangebot, Rundfunknutzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
Eine solche Verletzung ist auch nicht etwa mit Blick auf das Programmangebot der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ersichtlich, nachdem von Verfassungs wegen die Existenz und die Programmfreiheit dieser Rundfunkanstalten geschützt sind und die Klägerin durch die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht gezwungen wird, das Programm zu empfangen und zu verfolgen (vgl. näher zu behaupteten Beeinträchtigungen der Glaubens-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit das Urteil der erkennenden Kammer vom 1. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00898). - VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge
§ 241a BGB findet daher keine Anwendung (vgl. VG Ansbach, U.v. 1.10.2015 - AN 6 K 15.00898 - juris Rn. 62). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18
Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im …
Gleiches gilt für den mit einer solchen Maßnahme zwangsläufig ausgelösten erhöhten Verwaltungsaufwand für die Rundfunkanstalten, der nach dem Willen des Gesetzgebers mit der Einführung des RBStV gerade vermieden werden sollte (…vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, LT-Drs. 15/197, S. 31, und zu alledem auch VG Ansbach, Urteil vom 01.10.2015- AN 6 K 15.00898 -, juris, Rn. 46).