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   VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035   

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https://dejure.org/2017,4737
VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035 (https://dejure.org/2017,4737)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035 (https://dejure.org/2017,4737)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - AN 6 K 16.01035 (https://dejure.org/2017,4737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IntV § 9 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; AufenthG § 44 Abs. 4 S. 2; VwGO § 72, § 162 Abs. 2 S. 1
    Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch die Zulassung zu einem Integrationskurs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch die Zulassung zu einem Integrationskurs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035
    aa) Die Maßstäbe für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 1.6.2010 - 6 B 77.09 - juris Rn.6).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035
    Abzustellen ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung (BVerwG, B.v. 14.1.1999 - 6 B 118.98 - juris).
  • OVG Hamburg, 21.12.2012 - 1 Bf 25/11

    Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens bei Abbruch des

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035
    Etwas anderes gilt jedoch insoweit, als durch die Herbeiführung der Erledigung durch Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes oder durch Erlass des zunächst abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes die Regelung des § 80 VwVfG nicht umgangen werden darf (BVerwG, NJW 2009, 2968; OVG Hamburg, U.v. 21.12.2012 - 1 Bf 25/11 - juris Rn.31, 39 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage 2014, § 80 Rn.18).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 16.01035
    Etwas anderes gilt jedoch insoweit, als durch die Herbeiführung der Erledigung durch Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes oder durch Erlass des zunächst abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes die Regelung des § 80 VwVfG nicht umgangen werden darf (BVerwG, NJW 2009, 2968; OVG Hamburg, U.v. 21.12.2012 - 1 Bf 25/11 - juris Rn.31, 39 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage 2014, § 80 Rn.18).
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