Rechtsprechung
VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 19 K 20.00310, AN 19 K 18.01733 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.03.2020 - AN 19 K 20.00310, AN 19 K 18.01733 (https://dejure.org/2020,7320)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. März 2020 - AN 19 K 20.00310, AN 19 K 18.01733 (https://dejure.org/2020,7320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 19 K 18.01733
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren im behördlichen Vorverfahren; …
Das Verfahren wird hinsichtlich der Klageanträge zu 1 und 2 und hinsichtlich des Klageantrags zu 3 bis zu einer Höhe von 158, 03 EUR aus dem Klageschriftsatz vom 4. September 2018 (bisheriges Az.: AN 19 K 18.01733) abgetrennt und unter dem Az: AN 19 K 20.00310 eingestellt.Von den bis zur Abtrennung des Verfahrens mit dem Az.: AN 19 K 20.00310 angefallenen Verfahrenskosten trägt die Beklagte ¾, der Kläger ¼.
Die ab Abtrennung des Verfahrens mit dem Az.: AN 19 K 20.00310 angefallenen Verfahrenskosten trägt die Beklagte.
Der Streitwert beträgt bis zur Abtrennung des Verfahrens mit dem Az.: AN 19 K 20.00310 205, 63 EUR, ab der Abtrennung für das abgetrennte Verfahren 158, 03 EUR.
Dieses war daher abzutrennen und unter dem neuen Aktenzeichen AN 19 K 20.00310 deklaratorisch durch Beschluss des Gerichts einzustellen, § 92 Abs. 3 VwGO.