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   VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246   

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VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246 (https://dejure.org/2021,7996)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246 (https://dejure.org/2021,7996)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. März 2021 - AN 1 K 19.02246 (https://dejure.org/2021,7996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 46 Abs. 1
    Bandscheibenvorfall nach Heben eines 20 kg schweren Gegenstandes kein Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100/99 -, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 -) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

    Keine Ursachen im Rechtssinne sind deshalb sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, B.v. 8.3.2004, a.a.O.).

    Dem Beamten sollen dagegen, wie bereits ausgeführt, diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstunfallbedingten Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, B.v. 8.3.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen ergeben (BVerwG, U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Rn. 1 zu § 31 BeamtVG).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100/99 -, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 -) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Das Merkmal der äußeren Einwirkung diene nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.10.1963, BVerwGE 17/59) der Abgrenzung unfallunabhängiger Vorgänge im Innern des menschlichen Körpers.

    Das Tatbestandsmerkmal des äußeren Ereignisses dient in erster Linie zur Abgrenzung von Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1963 - II C 10.62, BVerwGE 17, 59; Ziffer 46.1.3 BayVV-Versorgung).

  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 729/13

    Eigener Wille, äußere Einwirkung, Ursächlichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Ein willkürliches und geplantes Heben ohne plötzliche und unerwartete äußere Krafteinwirkung, also das gezielte Anheben einer Last, stellt kein Unfallereignis dar (vgl. Sächsisches OVG, B.v. 11.11.2014 - 2 A 729/13 - juris Rn. 8; LSG Niedersachsen, U.v. 29.6.1995, HV-Info 4/1996, 279; U.v. 26.1.1996, HV-Info 4/1996, S. 273; SG Augsburg, U.v. 7.11.2005, HV-Info 5/2006, 565; GKÖD/Wilhelm, Rn. 8 zu § 31 BeamtVG).

    Bei Vorgängen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses üblich und sozialadäquat sind und kein objektiv erkennbares Schädigungspotential aufweisen, fehlt es an einer äußeren Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts (Sächsisches OVG, B.v. 11.11.2014 - 2 A 729/13 - juris Rn. 8).

  • VG Halle, 25.06.2014 - 5 A 136/11

    Wegeunfall bei Kindergartenumweg eines im Home Office arbeitenden Beamten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Daraus folgt, dass äußere Einwirkung nicht nur etwas ist, das von einem Dritten oder von einer außenstehenden Sache ausgeht und auf den Beamten einwirkt, sondern eine äußere Einwirkung auch durch eine eigene willensgesteuerte Handlung des Verletzten ausgelöst werden kann, selbst wenn diese fehlerhaft oder ungeschickt war (BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 3 ZB 15.148 - juris Rn. 8; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. 1, Erl. 2.1 zu § 31 BeamtVG m.w.N.; VG Halle, U.v. 25.6.2014 - 5 A 136/11 - juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 ZB 15.148

    Anerkennung einer akuten Lumbago als Dienstunfallfolge

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Daraus folgt, dass äußere Einwirkung nicht nur etwas ist, das von einem Dritten oder von einer außenstehenden Sache ausgeht und auf den Beamten einwirkt, sondern eine äußere Einwirkung auch durch eine eigene willensgesteuerte Handlung des Verletzten ausgelöst werden kann, selbst wenn diese fehlerhaft oder ungeschickt war (BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 3 ZB 15.148 - juris Rn. 8; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. 1, Erl. 2.1 zu § 31 BeamtVG m.w.N.; VG Halle, U.v. 25.6.2014 - 5 A 136/11 - juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Anders ist es, wenn eine unerwartete Kraftaufwendung nötig wird, wie z.B. bei dem Versuch, einen etwa 70 kg schweren, festgefrorenen Stein hochzuheben (vgl. BSG, U.v. 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R - juris) oder beim Anheben einer 100 kg schweren Abdeckung (LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 6.4.2010 - L 3 U 239/07 - juris).
  • BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100/99 -, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 -) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100/99 -, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 -) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 19.02246
    Der Zusammenhang des Unfalles mit dem Beamtendienst muss das entscheidende Kriterium sein (BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66/03 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 6).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

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