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   VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503   

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VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503 (https://dejure.org/2021,11875)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503 (https://dejure.org/2021,11875)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. März 2021 - AN 1 K 20.00503 (https://dejure.org/2021,11875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 31 Abs. 2
    Fiktive Vorverlegung des Diensteintritts bei der Besoldung von Polizeivollzugsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 13.12

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Eine solche Hauptberuflichkeit sei anzunehmen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht werde und nach den Lebensbestimmungen des Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstelle (VG Bayreuth, U.v. 14.4.2015 - B 5 K 13.12).

    So zeige das Erfordernis der Hauptberuflichkeit, dass die der beruflichen Tätigkeit vorgelagerte Ausbildungsphase gerade nicht umfasst sei (VG Bayreuth, U.v. 14.4.2015 - B 5 K 13.12; BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 3 ZB 15.2216).

    Dies widerspräche jedoch dem Umstand, dass es sich bei Art. 31 Abs. 2 BayBesG um eine Abweichung vom Grundsatz des Art. 30 Abs. 1 BayBesG handele und die fiktive Vorverlegung als Ausnahmeregelung daher eine besondere Rechtfertigung bedürfe (VG Bayreuth, U.v. 14.4.2015 - B 5 K 13.12).

  • VG Augsburg, 06.12.2012 - Au 2 K 12.369

    (Her-)Versetzung aus dem Dienst eines Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereichs

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Das gesetzgeberische Ziel, den Wechsel von einem anderen Dienstherrn nach Bayern zu erleichtern, stehe dem nicht entgegen, da die frühere Dienstzeit des Beamten vollumfänglich berücksichtigt werde (VG Augsburg, U.v. 6.12.2012 - AU 2 K 12.369).

    Insofern besteht auch keine Belehrungspflicht des Dienstherrn, da ihn keine allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über die für sie einschlägigen Vorschriften trifft (VG Augsburg, U.v. 6.12.2012 - Au 2 K 12.369 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Die "Förderlichkeit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle und eröffnet keinen Beurteilungsspielraum (BayVGH, U.v. 14.12.2020 - 3 B 19.1558 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 18.3.2014 - 4 S 2129/13 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.8.2018 - 1 A 1044/16 - juris Rn. 38).

    Für die Beurteilung der Förderlichkeit nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Beschäftigungszeit für die Tätigkeiten eines Beamten der jeweiligen Qualifikationsebene innerhalb der angetretenen Fachlaufbahn und des jeweiligen Geschäftsbereiches seiner obersten Dienstbehörde förderlich ist (BayVGH, U.v. 14.12.2020, a.a.O., Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.2216

    Anrechnung von hauptberuflichen Beschäftigungszeiten iSv Art. 31 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    So zeige das Erfordernis der Hauptberuflichkeit, dass die der beruflichen Tätigkeit vorgelagerte Ausbildungsphase gerade nicht umfasst sei (VG Bayreuth, U.v. 14.4.2015 - B 5 K 13.12; BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 3 ZB 15.2216).

    Ausbildungszeiten stellen jedoch nach Ziff. 31.2.1 Abs. 1 Satz 4 BayVwVBes sowie nach ständiger Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 3 ZB 15.2216 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 15.16 - juris) keine hauptberuflichen Tätigkeiten im Sinne des Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG dar, da sie erst den Kompetenzerwerb für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ermöglichen.

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 14.01169

    Bei der Stufenfestlegung berücksichtigungsfähige Tätigkeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Da es sich vorliegend um eine Verpflichtungsklage handelt, ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (VG Ansbach, U.v. 7.3.2017 - AN 1 K 14.01169 - juris Rn. 39; Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, § 113 Rn. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 2129/13

    Aufsteigen in Erfahrungsstufen; Anerkennung förderlicher Zeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Die "Förderlichkeit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle und eröffnet keinen Beurteilungsspielraum (BayVGH, U.v. 14.12.2020 - 3 B 19.1558 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 18.3.2014 - 4 S 2129/13 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.8.2018 - 1 A 1044/16 - juris Rn. 38).
  • VG Augsburg, 12.07.2012 - Au 2 K 11.1646

    Der Begriff der Förderlichkeit im Sinn von Art 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG ist weit

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Entsprechend kämen als förderliche Zeiten insbesondere Tätigkeiten in Betracht, die mit den Anforderungsprofilen möglicher Tätigkeiten der betreffenden Qualifikationsebene in sachlichem Zusammenhang stünden oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben würden, die für die auszuübende Tätigkeit von Nutzen oder Interesse seien (VG Augsburg, U.v. 12.7.2012 - AU 2 K 11.1646; Ziff. 31.2.3 BayVwVBes).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Die "Förderlichkeit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle und eröffnet keinen Beurteilungsspielraum (BayVGH, U.v. 14.12.2020 - 3 B 19.1558 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 18.3.2014 - 4 S 2129/13 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.8.2018 - 1 A 1044/16 - juris Rn. 38).
  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29.

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Die Förderlichkeit von Vortätigkeiten müsse nicht die ganze Bandbreite der späteren Verwendung umfassen (VG München, U.v. 2.7.2014 - M 5 K 13.4946).
  • VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 13.712

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.00503
    Zwar sei der Begriff der Förderlichkeit weit auszulegen, allerdings müsse die anzurechnende Tätigkeit für die Wahrnehmung der künftigen Dienstaufgaben von konkretem Interesse sein, wobei auf die künftig auszuübende Beamtentätigkeit und die mit dem Amt verbundenen Aufgaben abzustellen sei (VG Bayreuth, U.v. 14.4.2015 - B 5 K 13.712).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 1044/16

    Begriff der Förderlichkeit als ein unbestimmter Rechtsbegriff mit gerichtlicher

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