Rechtsprechung
   VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10177
VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757 (https://dejure.org/2013,10177)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757 (https://dejure.org/2013,10177)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - AN 7 PE 13.00757 (https://dejure.org/2013,10177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Der Dienststellenleiter des WSA ... teilte dem antragstellenden Personalrat am 8. April 2013 mit, dass bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle der Personalrat nicht beteiligt werde, weil der Dienstposteninhaber - sinngemäß - unter Zugrundelegung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002, Az.: 6 P 6/01, PersV 2002, 4005 bis 4012, juris, zum Personenkreis nach § 14 Abs. 3 BPersVG gehöre; er sei nämlich zur selbständigen Entscheidung in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt.

    Grundgedanke der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 3 BPersVG i.V.m. § 77 Abs. 1 BPersVG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 20.3.2002, Az. 6 P 6/01, juris, etwa RdNrn. 25, 27, 37) der, die sachliche Unabhängigkeit des erfolgreichen Stellenbewerbers für die Wahrnehmung seiner (zukünftigen) Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung zu gewährleisten und diesem für seine Aufgabenwahrnehmung abträgliche Pflichten- und Interessenkollisionen zu ersparen.

    Ergänzend wird insoweit auch auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. März 2002, Az. 6 P 6/01, juris, Nrn. 35 ff., denen sich das erkennende Gericht anschließt, verwiesen.

  • VGH Bayern, 16.01.2006 - 17 P 05.162
    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Das Gericht geht, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 16.1.2006, Az. 17 P 05.162, juris, RdNr. 2; Beschluss vom 7.12.2012, Az. 18 P 11.1960, davon aus, dass im Hauptsacheverfahren ein Gegenstandswert in Höhe von 4.000,00 EUR festzusetzen wäre.
  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Das Gericht geht, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 16.1.2006, Az. 17 P 05.162, juris, RdNr. 2; Beschluss vom 7.12.2012, Az. 18 P 11.1960, davon aus, dass im Hauptsacheverfahren ein Gegenstandswert in Höhe von 4.000,00 EUR festzusetzen wäre.
  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Dagegen führt allein die Befugnis, z. B. Urlaub oder Dienstbefreiung zu gewähren, und sogar die Befugnis, dienstliche Beurteilungen abzugeben, zu keiner Anwendung von § 14 Abs. 3 BPersVG i.V.m. § 77 Abs. 1 BPersVG, da in solchen Angelegenheiten - nach dem abschließenden Katalog der Mitbestimmungstatbestände in §§ 75, 76 BPersVG - nicht auf den Einzelfall bezogen mit der Personalvertretung zu verhandeln ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.3.1982, Az. 6 P 8/80, juris, RdNr. 17).
  • BVerwG, 06.09.2005 - 6 PB 12.05

    Bestimmung des Formerfordernisses für selbstständige Entscheidungen in

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Die Feststellung, dass ein Beschäftigter im Sinne von § 14 Abs. 3 BPersVG zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheit der Dienststelle befugt ist, setzt keine schriftliche Organisationsentscheidung des Dienststellenleiters voraus, selbst eine lediglich stillschweigend geduldete tatsächliche Verwaltungspraxis wäre ausreichend (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.2005, Az. 6 PB 12/05 und Az. 6 PB 13/05).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Dies schließt aber nach der Entscheidungspraxis und Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschlüsse vom 23.5.1990, Az.: 18 PC 90.1430, juris, sowie vom 22.5.1990, Az.: 17 PC 90.1454 juris), im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22.3.2006, Az.: 6 PB 5/06, juris) die Anwendung von § 944 ZPO, der Teil des 8. Buches der ZPO ist, nicht von vorneherein aus (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 24.3.2011, Az.: AN 8 PE 11.00736, juris, RdNr. 11).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Andererseits ist die selbständige Entscheidungsbefugnis im Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen nicht deswegen zu verneinen, weil der betreffende Beschäftigte an Richtlinien und Weisungen des Dienststellenleiters oder einer übergeordnete Dienststelle gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.5.2010, Az. 6 P 7/09, juris, RdNr. 14); andernfalls würde das Abstellen in § 14 Abs. 3 BPersVG - neben anderen Tatbestandsvarianten - auf die selbständige Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten angesichts der üblichen hierarchischen Struktur des Dienst- und Organisationsrecht weitgehend leerlaufen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12

    Mitbestimmung; vertikale Abordnung; Abordnung mit dem Ziel der Versetzung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Die Anwendung der oben genannten Bestimmungen setzt nicht voraus, dass der betreffende Beschäftigte alleinige und allumfassende selbständige Personalentscheidungsbefugnis hat bzw. erhalten soll (vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2012, Az. OVG 62 PV 3.12, juris, RdNr. 30).
  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 8 PE 11.00736

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit bei Abordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Dies schließt aber nach der Entscheidungspraxis und Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschlüsse vom 23.5.1990, Az.: 18 PC 90.1430, juris, sowie vom 22.5.1990, Az.: 17 PC 90.1454 juris), im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22.3.2006, Az.: 6 PB 5/06, juris) die Anwendung von § 944 ZPO, der Teil des 8. Buches der ZPO ist, nicht von vorneherein aus (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 24.3.2011, Az.: AN 8 PE 11.00736, juris, RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 23.05.1990 - 18 PC 90.1430
    Auszug aus VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757
    Dies schließt aber nach der Entscheidungspraxis und Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschlüsse vom 23.5.1990, Az.: 18 PC 90.1430, juris, sowie vom 22.5.1990, Az.: 17 PC 90.1454 juris), im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22.3.2006, Az.: 6 PB 5/06, juris) die Anwendung von § 944 ZPO, der Teil des 8. Buches der ZPO ist, nicht von vorneherein aus (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 24.3.2011, Az.: AN 8 PE 11.00736, juris, RdNr. 11).
  • VG Ansbach, 03.12.2013 - AN 7 P 13.01128

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Gemäß seinem am 8. April 2013 gefassten entsprechenden Beschluss ließ der Personalrat mit am 19. April 2013 bei der Fachkammer für Personalvertretungsrecht des Bundes beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach (im Folgenden: Fachkammer) eingegangenem anwaltlichen Schreiben unter dem Az. AN 7 PE 13.00757 den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige mündliche Anhörung der Beteiligten folgenden Inhalts begehren:.

    Mit Beschluss des Vorsitzenden der Fachkammer vom 2. Mai 2013, Az. AN 7 PE 13.00757, juris, ZfPR-online 2013, 12 ff. (mit Anm. Ilbertz), wurde der Antrag des Personalrats auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung durch den Vorsitzenden der Fachkammer ohne mündliche Verhandlung und ohne Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern abgelehnt.

    Bezüglich der bei der Handhabung der hier einschlägigen §§ 14 Abs. 3 und 77 Abs. 1 BPersVG im Einzelnen anzuwendenden Rechtsgrundsätze kann im Wesentlichen - zwecks Vermeidung von Wiederholungen - verwiesen werden auf die den Verfahrensbeteiligten bekannten Ausführungen des Gerichts zur Begründung des im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Beschlusses vom 2. Mai 2013, Az. AN 7 PE 13.00757, juris sowie ZfPR online 2013, 12 ff. (mit Anmerkung Ilbertz).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird ergänzend, vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen, auf die Ausführungen zur Begründung des Beschlusses des Gerichts vom 2. Mai 2013, Az. AN 7 PE 13.00757, Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht