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   VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682   

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VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682 (https://dejure.org/2021,33764)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682 (https://dejure.org/2021,33764)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. August 2021 - AN 14 E 20.01682 (https://dejure.org/2021,33764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LFGB § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3; LFGB § ... 40 Abs. 3; LFGB § 40 Abs. 4; LFGB Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 11 Abs. 2 Nr. 1; LMHV § 3 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004; GG Art. 103 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1
    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

  • rewis.io

    Veröffentlichung von Hygieneverstößen, Gestaltung der Veröffentlichung, Eignung zur Erfüllung des Gesetzeszwecks, Vereinbarkeit einer Blankettnorm mit dem Bestimmtheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB sei vorliegend nicht anwendbar, da mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.05.2019 - 9 S 584/19) von der Europarechtswidrigkeit dieser Vorschrift auszugehen sei.

    Bei dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 19. August 2020, mit dem die geplante Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB angekündigt wurde, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 4).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 29 ff.; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

    Eine Spezifizierung hat gegebenenfalls inhaltlich (Produktart), räumlich oder auch zeitlich zu erfolgen (vgl. VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 15).

    Entgegen der Argumentation der Antragstellerin (und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 21ff, auf den sich die Antragstellerin bezieht) ist die Vorschrift nach Auffassung der Kammer nicht europarechtswidrig.

    Die Antragstellerin bezieht sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (9 S 584/19 - juris) und gibt diesen inhaltsgleich wieder.

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    § 40 Abs. 1a LFGB lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber dann Verstöße als erheblich ansehe, wenn sie die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirkten (BayVGH, B. v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995).

    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 47).

    Die Anhörung muss nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insbesondere auch den geplanten Text der Veröffentlichung enthalten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Leitsatz 1 und Rn. 44 unter Verweis auch auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 (Az.42-G8900-2018/10-88), BayMBl.

    Im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 17. September 2020 wurde der Veröffentlichungstext jedoch weitgehend konkretisiert, womit der zunächst bestehende Mangel als geheilt anzusehen ist (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56) unterliegt die Tatbestandsvoraussetzung der erwarteten Bußgeldhöhe von über 350 EUR der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, einer behördlichen Einschätzung zur voraussichtlichen Bußgeldhöhe kommt aber eine gewisse Indizwirkung zu.

  • VGH Bayern, 04.08.2020 - 20 CE 20.719

    Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Beifügung einer Stellungnahme zu

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Dass dies tatsächlich nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nicht notwendig sei, habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 4. August 2020 (20 CE 20.719 - juris Rn. 9) eindeutig klargestellt.

    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. August 2020 (20 CE 20.719 - juris Rn. 9) inzwischen klargestellt (ebenso BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 5 CS 19.2087 - juris Rn. 32).

    Eine Reduktion des Regelstreitwertes auf die Hälfte des Auffangwertes kommt vorliegend nicht in Betracht, weil eine Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnimmt (Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs; vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2020 - 20 CE 20.719 - juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19

    Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Dies ist vorliegend der nicht gesetzlich geregelte, jedoch in Rechtsprechung und Lehre allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (NdS OVG, B.v. 30.9.2020 - 13 ME 377/19 - juris Rn. 19).

    Vereinfachungen und Generalisierungen des Veröffentlichungstextes sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks nicht per se unzulässig (kritisch zu Zusammenfassungen OVG Niedersachsen, B.v. 30.9.2020 - 13 ME 377/19 - juris Rn. 32; VG Regensburg, B.v. 19.11.2019 - RN 5 E 19.1890 - juris Rn. 40, letztlich offen gelassen), dürfen aber beim Verbraucher jedenfalls keine Fehlvorstellung über den konkreten Verstoß gegen die in § 40 Abs. 1a LFGB genannten lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften hervorrufen.

    Vor diesem Hintergrund hält auch die Kammer es für sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig, die Rechtsnorm im Sinne von § 40 Abs. 1a LFGB, gegen die verstoßen wurde, in der Veröffentlichung zu nennen (ausführlich hierzu OVG Niedersachsen, B.v. 30.9.2020 - 13 ME 377/19 - juris LS 2 und Rn. 33ff).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hess VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 29 ff.; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hess VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

    Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB greifen in die Berufsfreiheit der betroffenen Lebensmittelunternehmer ein (vgl. nur BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.).

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634

    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Wegen der Irreversibilität der Auswirkungen einer einmal erfolgten Bekanntmachung spricht dies im konkreten Fall jedoch nicht grundsätzlich gegen die Annahme eines Anordnungsgrundes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.1.2020 - W 8 E 19.1661 - juris Rn. 16).

    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hess VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet (nur) bei

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 9 S 2662/19

    Vereinbarkeit des LFGB § 40 Abs 1a mit Unionsrecht; Adressat des aufgrund des

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Eine Nennung dieser Bestimmungen in der Veröffentlichung wäre aber geeignet, der Gefahr einer Fehlvorstellung beim Verbraucher zu begegnen und diente daher der Sicherstellung, dass der mit dem Gesetz verfolgte Zwecke erreicht wird (vgl. VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2020 (2 BvL 5/17 - juris) die Blankettstrafnorm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB als dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz genügend angesehen.
  • VG Ansbach, 13.03.2020 - AN 14 E 19.02400

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

  • VG Regensburg, 19.11.2019 - RN 5 E 19.1890

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information nach dem Lebensmittel- und

  • VG München, 26.09.2012 - M 18 K 11.5139

    Anwendungsvorrang des Europarechts; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des

  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 8 E 19.1661

    Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

  • VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von

    (2) Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers verstößt weder § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB noch § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Die Entscheidung betrifft zwar nicht die streitgegenständlichen § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB i.V.m. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, sie ist jedoch, soweit sie sich - wie vorliegend - auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 LFGB bezieht, auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar (ebenso VG Ansbach, B.v. 02.08.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

    Dabei ist insbesondere auf einen sach- und fachkundigen Normadressaten abzustellen, konkret auf einen Lebensmittelunternehmer, bei dem von besonderen diesbezüglichen Sach- und Fachkenntnissen auszugehen ist (vgl. VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 78).

  • VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038

    Information der Öffentlichkeit über Hygieneverstöße

    (1) Das Gericht teilt die Zweifel der Antragstellerin an der Verfassungsmäßigkeit von § 60 Abs. 2 Nr. 26 und Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB nicht, weshalb die KBLV die Normen zulässigerweise ihrer Bußgeldprognose zugrunde legen durfte (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 68 ff.; VG Frankfurt am Main B.v. 4.5.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Ausführungen sind auf den parallel strukturierten § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, jedenfalls soweit er sich (wie vorliegend) auf § 14 LFGB bezieht und hygienerechtliche Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln zum Gegenstand hat, übertragbar (ebenso VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 69; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Im vorliegenden Fall ist dies jedoch unproblematisch: Denn alle vier im Anhörungsschreiben genannten Vorwürfe können sowohl unter den Sammelbegriff "Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel" als auch unter "Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln" gefasst werden (anders insoweit VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.01682 - juris Rn. 54).
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