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   VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888   

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https://dejure.org/2022,28710
VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888 (https://dejure.org/2022,28710)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888 (https://dejure.org/2022,28710)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. August 2022 - AN 11 K 19.00888 (https://dejure.org/2022,28710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 38; InsO § 55; ElektroG § 6; ElektroG § 37 Abs. 5
    Widerruf einer Registrierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Widerrufsgebühr, Abgrenzung von Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 6 A 1648/08

    Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Umlagen für den

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sei der Tatbestand bei öffentlich-rechtlichen Abgaben bereits dann erfüllt, wenn der Abgabentatbestand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden sei (vgl. HessVGH, B.v. 7.3.2006 - 5 ZU 1996/05; HessVGH, B.v. 12.10.2006 - 6 ZU 2741/05; HessVGH, B.v. 26.4.2010 - 6 A 1648/08).

    Es genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BGH, U.v. 16.12.2003 - 8 C 9 /09 - juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 26.4.2010 - 6 A 1648/08 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei anerkannt, dass für die Einordnung als Masseverbindlichkeit genüge, dass die Forderung einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweise und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sei (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2009 - 8 C 9.09).

    Masseverbindlichkeiten können demgegenüber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2009 - 8 C 9/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 25.10.2007 - 23 ZB 07.1941 - juris Rn. 6, 9).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Es erfasst neben privatrechtlichen Ansprüchen auch Steuerforderungen, öffentliche Abgaben und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen, wie sich etwa aus § 55 Abs. 4 InsO und § 185 InsO ableiten lässt und daraus folgt, dass der Gesetzgeber für diese Ansprüche jenseits der Insolvenzordnung keine insolvenzrechtlichen Sondervorschriften getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.2015 - 3 C 8.14 - BVerwGE 151.302, juris Rn. 11).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Dies setzt voraus, dass der anspruchsbegründende Tatbestand bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist (vgl. Sinz in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 15. Auflage 2019, § 38 InsO Rn. 26) bzw. seine im Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, B.v. 22.9.2011 - IX ZB 121/11 - juris).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19

    Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Nach § 4 Abs. 1 BGebG ist der maßgebliche Zeitpunkt derjenige der Beendigung der Leistungserbringung (vgl. BVerwG, U.v. 13.10.2020 - 10 C 23/19 - NVwZ 2021, 497).
  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 23 ZB 07.1941

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Keine

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
    Masseverbindlichkeiten können demgegenüber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2009 - 8 C 9/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 25.10.2007 - 23 ZB 07.1941 - juris Rn. 6, 9).
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