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   VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630   

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VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630 (https://dejure.org/2020,33127)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630 (https://dejure.org/2020,33127)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - AN 16 K 18.00630 (https://dejure.org/2020,33127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 44; PostPersRG § ... 1, § 4 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 28 Abs. 1 S. 1, § 29 Abs. 5 S. 1; BPersVG i.V.m. § 78 Abs. 1 Nr. 5; SGB IX § 178 Abs. 2; DPAGBefugAnO § 3 Abs. 1 Nr. 2; BAPostG § 3 Abs. 1, § 14; SGB IX § 167 Abs. 2 S. 1; SUrlV § 24; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 161 Abs. 1, § 154 Abs. 1
    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • rewis.io

    Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist, ist dabei der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 ZB 19.1076 - juris Rn. 7).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 4).

    Er muss deshalb auch den ärztlichen Begutachtungen zugrunde gelegt werden (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1-17, Rn. 15 - 16 m.w.N.).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die der Beamte wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 35; U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - juris Rn. 40; VG München, U.v. 8.5.2015 - M 21 K 13.5316 - juris Rn. 27 ff.).

    Kann ein Beamter gar nicht auf der Dienststelle erscheinen, weil er generell arbeits- und dienstunfähig ist, kommt es auf die konkreten Anforderungen der in Betracht kommenden Tätigkeitsfehler nicht mehr an (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 34; Summer in GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil 2c, Stand März 2013, L § 44 Rn. 6).

    Denn die Durchführung eines betrieblichen Eigliederungsmanagements bildet keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 46 ff.).

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Es muss auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die Entscheidung über die Zurruhesetzung erforderlich ist (BVerwG, U.v. 31.8.2017 - 2 A 6.15 - juris Rn. 63, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2/10 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 28.11.19 - 6 B 19.1570 - juris Rn. 24; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 6 ZB 18.2176

    Feststellung der Dienstunfähigkeit als Voraussetzung einer Ruhestandsversetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 4).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 28.11.19 - 6 B 19.1570 - juris Rn. 24; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - ZBR 2015, 379 ff.).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde darstellen, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 6 ZB 15.2386

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Gründen -

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Denn für die Frage der Dienstunfähigkeit mit der Folge der Ruhestandsversetzung gemäß § 44 Abs. 1 BBG ist nicht entscheidend, auf welche Umstände ursächliche gesundheitliche Gründe bzw. ein körperlicher Zustand zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 6 ZB 15.2386 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Leistet ein Beamter einer Untersuchungsanordnung i.S.v. § 44 Abs. 6 BBG Folge, ist das hiernach erstellte ärztliche Gutachten unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung verwertbar (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 18; B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163

    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Leistet ein Beamter einer Untersuchungsanordnung i.S.v. § 44 Abs. 6 BBG Folge, ist das hiernach erstellte ärztliche Gutachten unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung verwertbar (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 18; B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 6 B 19.1570

    Anforderungen an medizinisches Gutachten und Suchpflicht im Falle der Versetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 28.11.19 - 6 B 19.1570 - juris Rn. 24; B.v. 6.12.2018 - 6 ZB 18.2176 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630
    Es muss auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die Entscheidung über die Zurruhesetzung erforderlich ist (BVerwG, U.v. 31.8.2017 - 2 A 6.15 - juris Rn. 63, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2/10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten der Deutschen Telekom AG in den

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 C 67.11

    Soldat auf Zeit; Stabsarzt; Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; kein

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 ZB 19.1076

    Voraussetzungen der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 19.1038

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

    Die in Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids getroffene Feststellung, dass beim Kläger Polizeidienstunfähigkeit vorliegt, ist rechtmäßig, da die hierfür in Art. 128 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBG normierten gesetzlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 ZB 19.1076 - juris Rn. 7; VG Ansbach, U.v.2.10.2020 - AN 16 K 18.00630 - juris Rn. 42), d.h. bei Ergehen des Widerspruchsbescheids des Polizeipräsidiums * am 18. Juni 2019, vorgelegen haben.
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