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   VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528   

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VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528 (https://dejure.org/2021,49829)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528 (https://dejure.org/2021,49829)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. November 2021 - AN 15 K 20.00528 (https://dejure.org/2021,49829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 113 Abs. 1 S. 1, 114; BayVwVfG Art. 39 Abs. 2 Nr. 2; PAG Art. 54 Abs. 2, 62
    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder Satzschutz bei Restverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382

    Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Entscheidend kommt es nämlich auf die Zielrichtung der Speicherung durch die Polizei an (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - BeckRS 2009, 42891; VG München, U.v. 10.12.2014 - 7 K 12.1563 - BeckRS 2014, 122254).

    Die Datensätze werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 9).

    Mit der Aufbewahrung derartiger Informationen ist somit keine nennenswerte Beeinträchtigung des Klägers verbunden (vgl. BayVGH, 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 23, 35 f.).

    Die Aufbewahrung solch rechtmäßig gespeicherter Vorgangsdaten für einen Zeitraum von fünf Jahren ist grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ein Löschungsanspruch ausnahmsweise bereits vor Ablauf der Speicherfrist besteht, wenn aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, da es nicht nur der Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, den mit der Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sofort und nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu löschen, wenn Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Das erkennende Gericht geht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Bei Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO wird aber teilweise eine Feststellung zum Tatverdacht getroffen oder es besteht der durch die Anklagerhebung bzw. die Eröffnung des Hauptverfahrens von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht bejahte Tatverdacht trotz der Einstellungsverfügung fort (BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3).

    Das Verwaltungsgericht ist nicht "Ersatz-Staatsanwaltschaft" und prüft insbesondere im Rahmen einer Löschungsklage der vorliegenden Art nicht, ob richtigerweise eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld anstatt nach § 153 Abs. 1 StPO hätte erfolgen müssen (BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - BeckRS 2012, 56389 Rn. 3).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das vor der unbegrenzten Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten schützt, ist nicht schrankenlos gewährleistet und findet in den Regelungen der jeweiligen Landespolizeigesetze für den Bereich der Polizeidaten und Kriminaldaten in Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG und Art. 62 Abs. 2 Satz 1 PAG eine verfassungsmäßige Grenze (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Ansonsten beträgt die Speicher- bzw. Löschungsfrist für reine Vorgangsdaten im IGVP-System regelmäßig fünf Jahre (BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - BeckRS 2015, 43079 Rn. 24).

    (7) Schließlich folgt auch aus dem Grundrecht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) kein weitergehender Löschungsanspruch (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergäbe sich ein Anspruch auf Löschung der über den Betroffenen gespeicherten polizeilichen Daten daher nur, soweit deren Aufbewahrung und Speicherung nicht durch diese gesetzlichen Grundlagen gerechtfertigt wäre (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    (3) Bei einem wie hier fortbestehenden Resttatverdacht steht auch die im Rechtsstaatsprinzip verankerte Unschuldsvermutung der weiteren Aufbewahrung polizeilicher Unterlagen nicht entgegen (BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231).

    Darf er Grundlage für Maßnahmen der weiteren Datenspeicherung sein, so steht die Unschuldsvermutung als solche dem nicht entgegen (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231).

    Deren Feststellung ist einer schematischen Betrachtung nicht zugänglich, sondern bedarf der eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, S. 3231 ).",.

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62

    Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis; Löschungsanspruch;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 7, 8).

    Das erkennende Gericht geht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass bei einem Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage bzw. der Verfolgung einer Straftat nach diesen Bestimmungen der fortbestehende Tatverdacht letztlich vorausgesetzt wird (BayVGH, B.v.10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).

  • VG München, 07.07.2020 - M 7 K 19.1311

    Zum Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten im bayrischen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    a) Insbesondere ist die Verpflichtungsklage als Versagungsgegenklage der statthafte Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Beklagten, die über den Kläger derzeit noch in den polizeilichen Datenbanksystemen gespeicherten personenbezogenen Daten nicht zu löschen, ggf. bestehende Löschungsfristen nicht zu verkürzen, sowie keinen Satzschutz zu gewähren (VG Ansbach, U.v. 10.12.2019 - 15 K 18.982 - BeckRS 2019, 34337; VG München, GB v. 7.7.2020 - M 7 K 19.1311 - BeckRS 2020, 26154 Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig bedarf es näherer Erörterung, ob das Verpflichtungsbegehren auch bereits bei sachdienlicher Auslegung der Schriftsätze des (anwaltlichen) Klägerbevollmächtigten nach § 88 VwGO anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu VG München, GB v. 7.7.2020, a.a.O. sowie allgemein BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - BeckRS 2018, 32452).

    Der Kläger wird durch die weitere Vorhaltung von Daten, mit denen er in Verbindung gebracht werden kann, zudem nur in geringem Umfang belastet (vgl. OVG Lüneburg, U.v 30.1.2013 - 11 LC 470/10 - juris Rn. 47; VG München, GB v. 7.7.2020 - M 7 K 19.1311 - BeckRS 2020, 26154 Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Art. 54 Abs. 2 Satz 3 PAG definiert diese Fristen als Regelfristen (nach BayVerfGH, E.v. 19.10.1994 - Vf. 12-VII/92 u.a. - NVwZ 1996, 166 (168) handelt es sich um Regelhöchstfristen).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts der Polizeien der Länder bieten dabei jedoch die entsprechenden Datenschutzregelungen in den Polizeigesetzen eine hinreichende Rechtsgrundlage für den Eingriff in das individuelle Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. auch speziell zur alten Fassung des PAG: BayVerfGH, Entscheidung vom 19.10.1994 - Vf. 12-VII/92 u.a. - NVwZ 1996, 166).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Folglich muss der Einzelne nicht nur vor unzulässigen Eingriffen in seine Rechte, sondern auch bereits vor Einschüchterungseffekten durch eine umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über jedermann geschützt werden (BVerfG, B.v. 11.3.2008 - 1 BvR 256/08 - NVwZ 2008, 543).

    In der Konsequenz fordert das Gericht eine strenge Zweckbindung der Daten, eine eindeutige Zweckfestlegung im Voraus der Verarbeitung und einen klaren Wortlaut eingreifender Gesetze, wobei es dem Bestimmtheitsgebot entscheidende Bedeutung zumisst (BVerfG, B.v. 11.3.2008 a.a.O.).

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Entscheidend kommt es nämlich auf die Zielrichtung der Speicherung durch die Polizei an (BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - BeckRS 2009, 42891; VG München, U.v. 10.12.2014 - 7 K 12.1563 - BeckRS 2014, 122254).

    Angesichts dessen ist der mit der Speicherung von Daten im IGVP verbundene Eingriff in das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG als so gering anzusehen, dass ein Anspruch auf Löschung dieser Daten vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist in der Regel nicht besteht (vgl. VG München, U.v. 10.12.2014 - M 7 K 12.1563 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 7, 8).

    Die Datensätze werden bis zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aussonderung auch im Sinne des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2009 - 10 B 07.1382 - juris Rn. 43; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.06.2019 - 10 C 17.1793

    Löschung polizeilicher Daten - hier: abgelehnter Beschwerde gegen versagten

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

  • VGH Bayern, 26.10.2004 - 24 ZB 04.1090
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 24 ZB 05.33
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 24 ZB 05.3074
  • BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12

    Wiederholung eines Verwaltungsakts

  • OVG Saarland, 26.04.2016 - 1 A 103/15

    Krankenhausrecht; wiederholende Verfügung; Zweitbescheid

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

  • VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 15 K 18.00982

    Keine Löschung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1983 - A 12 S 1043/82

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach rechtskräftiger Ablehnung des

  • VG Würzburg, 29.10.2015 - W 5 K 14.1307

    Anspruch auf Löschung polizeilich gespeicherter Daten

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

  • BVerwG, 29.01.2016 - 8 B 6.16

    Vergabe von Nachrangdarlehen an Privatpersonen; Rücknahme eines Verwaltungsaktes

  • VG Köln, 04.06.2012 - 23 L 228/12

    Verwaltungsaktqualität einer Untersagung von Bauarbeiten mit

  • BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 3 ZB 17.906

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Antrag auf pauschale Dienstbefreiung

  • VG Neustadt, 06.04.2006 - 4 K 1919/05

    Verstoß gegen Betriebszeiten: Gartenwirtschaft muss früher schließen

  • VG Regensburg, 26.01.2017 - RO 7 K 16.1541

    Wiederholende Verfügung nach Stellung eines erneuten Bauantrags

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei

  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 1 A 1339/10

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich

  • VG München, 16.12.1999 - M 29 K 99.1991

    Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsgebühr für Amtshilfe zwischen

  • BVerwG, 14.06.2010 - 2 B 23.10

    Regelungsgehalt bzgl. der Höhe eines Bemessungssatzes für Dienstbezüge i.R.e. ein

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480

    Auslegung des Klagebegehrens bei einem anwaltlich vertretenen Kläger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1977 - IV B 2122/77
  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 8 K 21.2337

    Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei

    Denn auch trotz dieser Feststellungen kann die Polizei regelmäßig auf der Grundlage der durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen nach der Beendigung des Strafverfahrens nach § 153c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO ohne eine weitere eigenständige Prüfung zum Bestehen eines Restverdachts von der Tatbegehung des Klägers und damit von einem hinreichenden Tatverdacht i.S.d. Art. 54 Abs. 2 Satz 1 PAG und dem weiteren Bestehen des Restverdachts i.S.d. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG ausgehen (ausführlich VG Ansbach, U.v. 2.11.2021 - AN 15 K 20.00528 - BeckRS 2021, 37860 Rn. 37; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).
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