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   VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431   

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https://dejure.org/2022,30473
VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431 (https://dejure.org/2022,30473)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431 (https://dejure.org/2022,30473)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. November 2022 - AN 14 K 21.01431 (https://dejure.org/2022,30473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Datenschutzrecht - Recht der Volkszählung

  • BAYERN | RECHT

    DS-GVO Art. 58 Abs. 2 Buchst. b; DS-GVO Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f; DS-GVO Erwägungsgrund 50 S. 9; StPO § 158 Abs. 1 i. V. m. OWiG § 46 Abs. 1
    Datenschutzrechtliche Verwarnung wegen Fotografierens und Anzeige von Falschparkern - Anfechtungsklage

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern stattgegeben

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern stattgegeben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Falschparker-Fotos kein Verstoß gegen DSGVO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSGVO-Verstoß: Bürger dürfen Falschparker für eine Anzeige fotografieren und Fotos der Polizei schicken

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen,

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Eine Verweisung der in der DS-GVO verwendeten Begriffe "Straftaten" auf solche nach nationalen Rechtsordnungen ergibt sich nicht (vgl. EuGH, U.v. 22.6.2021 - C-439/19 - juris Rn. 82).

    Für die Beurteilung des strafrechtlichen Charakters von Zuwiderhandlungen sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgende Kriterien maßgebend: die rechtliche Einordnung der Zuwiderhandlung im innerstaatlichen Recht, die Art der Zuwiderhandlung und der Schweregrad der dem Betroffenen drohenden Sanktion (vgl. EuGH, U.v. 22.6.2021 - C-439/19 - juris Rn. 87 zu Art. 10 DS-GVO).

    Eine Maßnahme, die nur den durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schaden ersetzen soll, ist dagegen nicht strafrechtlicher Natur (vgl. EuGH, U.v. 22.6.2021 - C-439/19 - juris Rn. 89).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Es besteht gerade kein Anspruch auf Anonymität im Straßenverkehr, vielmehr muss das Kennzeichen eines Fahrzeugs stets gut lesbar (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 3 StVO) und mithin öffentlich zugänglich sein (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 7/13 - juris Rn. 24).

    Kfz-Kennzeichen haben nur einen geringen Informationsgehalt, gerade da es einer datenverarbeitenden Privatperson, wie dem Kläger, erst nach einer Abfrage des Fahrzeugregisters möglich wäre, die Identität des Fahrzeughalters zu bestimmen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 7/13 - juris Rn. 23, 25).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Im Gegensatz zu der rechtswidrigen Aufzeichnung des Verkehrs mit einer sog. Dashcam (unter Verweis auf EuGH, Entsch. v. 5.4.2022 - C-140/20; BGH, U.v. 15.5.2018 - VI ZR 233/17) erfolge vorliegend eine rein anlassbezogene Speicherung in Einzelfällen unter Berücksichtigung des Prinzips der Datenminimierung.

    Denn es ist möglich, anhand des Kfz-Kennzeichens eine Person, den Halter, zu ermitteln und zu identifizieren, wenn auch unter Zuhilfenahme behördlicher Auskünfte (vgl. Gola in Heckmann/Gola, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 2022, Rn. 9 zu Art. 4 Rn. DS-GVO; Klar/Kühling in Kühling/Buchner, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 2020, Rn. 30 zu Art. 4 Nr. 1 DS-GVO; Schild in BeckOK DatenschutzR Wolff/Brink, 41. Ed., Stand: 1.8.2022, Rn. 21 zu Art. 4 DS-GVO; vgl. auch BGH, U.v. 15.5.2018 - VI ZR 233/17 - juris Rn. 21).

  • BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Dementsprechend sind auch die Ordnungswidrigkeiten des deutschen Rechts als Straftaten im unionsrechtlichen Kontext der DS-GVO anzusehen, da die Begehung einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet wird (vgl. § 1 Abs. 1 OWiG) und die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit einen repressiven Charakter hat (§ 17 OWiG und § 46 Abs. 1 OWiG; Mitsch in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 17 Rn. 8; vgl. auch BVerfG, B.v. 25.1.2022 - 2 BvR 2462/18 - juris LS 3a und Rn. 57 zu den repressiven Zielen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch die Polizei).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Die Datenverarbeitung verlässt jedoch die rein private Sphäre, auf welche sich die "Haushaltsausnahme" bezieht, wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt, und insbesondere dann, wenn der Zweck der Anfertigung der Lichtbilder darin besteht, sie weiterzugeben (vgl. EuGH, U.v. 11.12.2014 - C-212/13 - juris Rn. 35).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Darüber hinaus sei das Recht zur Anzeigeerstattung aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten, eine "freiwillige" Entscheidung der betroffenen Person, einen aus seiner Sicht als rechtswidrig einzustufenden Vorgang anzuzeigen, dürfe nicht sanktioniert werden (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 2.7.2021 - 1 BvR 2049/00).
  • VG Hannover, 27.11.2019 - 10 A 820/19

    Einwilligung; Facebook; Fanpage; Verwarnung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Bei der Verwarnung aus dem Bescheid vom 30. Juni 2021 handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, da hierdurch ausweislich der Ziffer I. der Verwarnung vom 30. Juni 2021 durch den Beklagten ein näher bezeichneter datenschutzrechtlicher Verstoß des Klägers festgestellt worden ist (vgl. auch VG Hannover, U.v. 27.11.2019 - 10 A 820/19 - juris Rn. 19; VG Mainz, U.v. 17.12.2020 - 1 K 778/19.MZ - juris Rn. 22; Selmayr in Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 2. Aufl. 2018, Art. 58 Rn. 20; Polenz in Simitis/Hornung/Spiecker gen.
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Der Kläger habe ein "Recht auf eine effektive Anzeige", da er gemäß dem Rechtsstaatsprinzip seine Rechte nicht selbst durchsetzen dürfe, zur Wahrung derselben aber die Möglichkeit haben müsse, Anzeige zu erstatten (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 25.2.1987 - 1 BvR 1086/85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Die falsch geparkten Fahrzeuge verursachten Behinderungen (unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 20.12.2012 - 5 A 2802/11), welche zu einer Gefährdung führen würden.
  • VG Mainz, 17.12.2020 - 1 K 778/19

    Datenschutzrechtliche Verwarnung für einen Rechtsanwalt wegen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
    Bei der Verwarnung aus dem Bescheid vom 30. Juni 2021 handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, da hierdurch ausweislich der Ziffer I. der Verwarnung vom 30. Juni 2021 durch den Beklagten ein näher bezeichneter datenschutzrechtlicher Verstoß des Klägers festgestellt worden ist (vgl. auch VG Hannover, U.v. 27.11.2019 - 10 A 820/19 - juris Rn. 19; VG Mainz, U.v. 17.12.2020 - 1 K 778/19.MZ - juris Rn. 22; Selmayr in Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 2. Aufl. 2018, Art. 58 Rn. 20; Polenz in Simitis/Hornung/Spiecker gen.
  • EuGH, 05.04.2022 - C-140/20

    Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und

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