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   VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039   

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VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039 (https://dejure.org/2022,11474)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039 (https://dejure.org/2022,11474)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - AN 3 S 22.01039 (https://dejure.org/2022,11474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; BImSchG § 3 Abs. 1
    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Pferdekoppel

  • rewis.io

    Pferdehaltung im Innenbereich, Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Wohnbebauung, Schädlichkeit von Lärm- und Geruchsimmissionen (verneint)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pferdehaltung im Innenbereich und das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Wohnbebauung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferdekoppel neben der Tierarztpraxis - Nachbarin kann die Nutzung des Grundstücks für "Pferdepatienten" nicht verhindern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    1.2.1 Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 22 = BVerwGE 109, 314, vgl. BayVGH, B. v. 16.7.2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Für die Frage, ob die in § 3 Abs. 1 BImSchG geregelte "Schädlichkeitsgrenze" im Sinne einer Gefahr, eines erheblichen Nachteils oder erheblichen Belästigung vorliegt, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen, da das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern und nicht den konkret betroffenen Personen regelt (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 29 = BVerwGE 109, 314, BayVGH, U. v. 6.5.2013 - 22 B 12.1967 - juris Rn. 37 = UPR 2014, 151).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Die Vorbelastung kann durch die Anpassung der Grenzwerte auf einen "Mittelwert" oder "Zwischenwert" berücksichtigt werden (vgl. auch Ziffer 6.7 TA Lärm), wobei dieser jedoch nicht einem arithmetischen Mittel entspricht (BVerwG, B.v. 5.3.1984 - 4 B 171/83 - juris Rn. 3 = NVwZ 1984, 646, B.v. 28.9.1993 - 4 B 151/93 - juris Rn. 11 ff. = NVwZ-RR 1994, 139).

    Schließlich gilt auch hier - ohne dass dies vertieft werden müsste -, dass eventuell sogar eine Vorbelastung mit der Pferdehaltung der nahegelegenen Reithalle eine Verminderung der Schutzwürdigkeit der Antragstellerin bedingen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1993 - 4 B 151/93 - juris Rn. 11 ff. = NVwZ-RR 1994, 139).

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 11).

    Dabei können auch Auflagen in einer Baugenehmigung, die für den Betrieb der genehmigten Anlage die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte anordnen, ausreichend sicherstellen, dass die zugelassene Nutzung keine für die Nachbarschaft unzumutbaren und damit gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßenden Lärmimmissionen hervorruft (BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Es ist gegenüber anderen (ausdrücklich und von vornherein) nachbarschützenden Vorschriften subsidiär (BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 10).

    Vielmehr liegen hier nur Orientierungshilfen vor, die im Gegensatz zu normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften nicht rechtssatzartig und schematisch angewendet werden dürfen, sondern den Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung angepasst werden können (BVerwG, U. v. 27.6.2017 - 4 C 3/16 - juris Rn. 12 ff. m.w.N. = BVerwGE 159, 187).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Er gilt grundsätzlich wesensgleich im Anwendungsbereich von § 34 Abs. 2 BauGB (zum Ganzen BVerwG, B.v. 22.12.2011 - 4 B 32/11 - juris Rn. 5 m.w.N. = ZfBR 2012, 378, BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 62 m.w.N.).

    Dies ist auch obergerichtlich anerkannt (BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 89 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Der Gebietserhaltungsanspruch ist dabei räumlich grundsätzlich auf diejenigen Grundstückseigentümer begrenzt, deren Grundstücke im gleichen Baugebiet liegen, wobei nicht der Geltungsbereich des Bebauungsplans, sondern die konkrete Baugebietsgrenze maßgeblich ist (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 4 m.w.N. = BauR 2013, 934; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 18 = NVwZ-RR 2020, 671).

    Ein "gebietsübergreifender" Abwehranspruch ist nur in Ausnahmefällen denkbar, jedoch im Anwendungsbereich von § 34 Abs. 2 BauGB systematisch ausgeschlossen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 5 m.w.N. = BauR 2013, 934).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Soweit die Antragstellerin auf eine angebliche Schwerbehinderung und Erkrankung mit COPD hinweist, gilt, dass gesundheitliche Besonderheiten einzelner Bewohner nicht zu berücksichtigen sind (BVerwG, B. v. 14.2.1994 - 4 B 152/93 - juris Rn. 20 ff. = GewArch 1994, 250, BayVGH, B. v. 2.3.2015 - 9 ZB 12.1377 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    1.2.1 Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 22 = BVerwGE 109, 314, vgl. BayVGH, B. v. 16.7.2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967

    Geruchsimmissionen, die von einem gemeindlichen Kanal hervorgerufen werden

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Für die Frage, ob die in § 3 Abs. 1 BImSchG geregelte "Schädlichkeitsgrenze" im Sinne einer Gefahr, eines erheblichen Nachteils oder erheblichen Belästigung vorliegt, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen, da das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern und nicht den konkret betroffenen Personen regelt (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 29 = BVerwGE 109, 314, BayVGH, U. v. 6.5.2013 - 22 B 12.1967 - juris Rn. 37 = UPR 2014, 151).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039
    Soweit die Antragstellerin auf eine angebliche Schwerbehinderung und Erkrankung mit COPD hinweist, gilt, dass gesundheitliche Besonderheiten einzelner Bewohner nicht zu berücksichtigen sind (BVerwG, B. v. 14.2.1994 - 4 B 152/93 - juris Rn. 20 ff. = GewArch 1994, 250, BayVGH, B. v. 2.3.2015 - 9 ZB 12.1377 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 02.03.2015 - 9 ZB 12.1377

    Nachbarklage gegen Biogasanlage im Außenbereich; Dorfgebiet; Gebot der

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119

    Wohnnutzung neben Rettungswache

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477

    Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.1979

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Gaststätte mit Wirtsgarten

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 1 CS 21.1506

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhäuser

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

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