Rechtsprechung
   VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5455
VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276 (https://dejure.org/2020,5455)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276 (https://dejure.org/2020,5455)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. März 2020 - AN 5 K 18.01276 (https://dejure.org/2020,5455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 23 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 5, § 117 Abs. 5
    Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der früheren Sowjetunion

  • rewis.io

    Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der früheren Sowjetunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
    Auch diesbezüglich findet angesichts der Einschätzungsprärogative von Gesetzgeber und Exekutive nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle statt (BVerwG, U.v. 11.5.2006 - 5 C 10/05 - juris).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2011 (1 C 21.10 - juris) zu § 23 Abs. 2 AufenthG ausgeführt, dass eine solche Anordnung des Bundesministeriums des Innern in dessen Ermessen steht, welches lediglich durch das im Gesetz genannte Motiv ("zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland") dahingehend begrenzt ist, dass eine Anordnung nicht aus anderen Gründen erlassen werden darf.
  • VGH Bayern, 13.07.2016 - 19 ZB 15.2120

    Aufnahmevoraussetzungen für jüdische Zuwanderer

    Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis aber auch jenseits des Wortlauts der Anordnung BMI als zulässig erachtet, sofern eine geübte, klar bestimmte und verallgemeinerungsfähige Verwaltungspraxis besteht, die durch den Urheber der Anordnung gebilligt oder geduldet wird (BayVGH, B.v.13.7.2016 - 19 ZB 15.2120 - juris Rn. 13 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht