Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 23 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 5, § 117 Abs. 5
Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der früheren Sowjetunion - rewis.io
Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der früheren Sowjetunion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05
A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
Auch diesbezüglich findet angesichts der Einschätzungsprärogative von Gesetzgeber und Exekutive nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle statt (BVerwG, U.v. 11.5.2006 - 5 C 10/05 - juris). - BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2011 (1 C 21.10 - juris) zu § 23 Abs. 2 AufenthG ausgeführt, dass eine solche Anordnung des Bundesministeriums des Innern in dessen Ermessen steht, welches lediglich durch das im Gesetz genannte Motiv ("zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland") dahingehend begrenzt ist, dass eine Anordnung nicht aus anderen Gründen erlassen werden darf. - VGH Bayern, 13.07.2016 - 19 ZB 15.2120
Aufnahmevoraussetzungen für jüdische Zuwanderer
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 5 K 18.01276
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis aber auch jenseits des Wortlauts der Anordnung BMI als zulässig erachtet, sofern eine geübte, klar bestimmte und verallgemeinerungsfähige Verwaltungspraxis besteht, die durch den Urheber der Anordnung gebilligt oder geduldet wird (BayVGH, B.v.13.7.2016 - 19 ZB 15.2120 - juris Rn. 13 ff.).