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   VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579   

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https://dejure.org/2014,19848
VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579 (https://dejure.org/2014,19848)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579 (https://dejure.org/2014,19848)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. August 2014 - AN 11 K 14.30579 (https://dejure.org/2014,19848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Abweichung vom Regelgegenstandswert entsprechend § 30 Abs. 2 RVG;Keine Besonderheit bei Untätigkeitsklage, weder allgemein noch nach konkreten Umständen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Regelstreitwert in Asylverfahren auch bei Untätigkeitsklagen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 K 503/08

    Festlegung des Streitwertes bei einer Klage bzgl. der Festsetzung von Kindergeld;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579
    Wird weiter in diesem Zusammenhang § 52 Abs. 1 GKG entsprechend angewendet, wonach sich der Streitwert aus der dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache bestimmt, ist darauf abzustellen, ob das objektive Interesse des Klägers (Binz § 52 GKG Rn. 3) nur auf die Verpflichtung zum Erlass eines Bescheids durch die Behörde gerichtet ist oder ob eine Sachentscheidung der Behörde und ggfs. des Gerichts begehrt wird, wobei in letzterem Fall der Streitwert in voller Höhe anzusetzen ist und keine Reduzierung gerechtfertigt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v 6.12.2004 - 2 O 666/04, FG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.8.2009 - 4 K 503/08 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BFH und BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 5 C 11.2541 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2004 - 2 O 666/04

    Untätigkeitsklage hat keinen besonderen Streitwert

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579
    Wird weiter in diesem Zusammenhang § 52 Abs. 1 GKG entsprechend angewendet, wonach sich der Streitwert aus der dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache bestimmt, ist darauf abzustellen, ob das objektive Interesse des Klägers (Binz § 52 GKG Rn. 3) nur auf die Verpflichtung zum Erlass eines Bescheids durch die Behörde gerichtet ist oder ob eine Sachentscheidung der Behörde und ggfs. des Gerichts begehrt wird, wobei in letzterem Fall der Streitwert in voller Höhe anzusetzen ist und keine Reduzierung gerechtfertigt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v 6.12.2004 - 2 O 666/04, FG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.8.2009 - 4 K 503/08 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BFH und BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 5 C 11.2541 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 16.11.2011 - 5 C 11.2541

    Streitwertbeschwerde; Ermessenseinbürgerung; Untätigkeitsklage

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579
    Wird weiter in diesem Zusammenhang § 52 Abs. 1 GKG entsprechend angewendet, wonach sich der Streitwert aus der dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache bestimmt, ist darauf abzustellen, ob das objektive Interesse des Klägers (Binz § 52 GKG Rn. 3) nur auf die Verpflichtung zum Erlass eines Bescheids durch die Behörde gerichtet ist oder ob eine Sachentscheidung der Behörde und ggfs. des Gerichts begehrt wird, wobei in letzterem Fall der Streitwert in voller Höhe anzusetzen ist und keine Reduzierung gerechtfertigt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v 6.12.2004 - 2 O 666/04, FG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.8.2009 - 4 K 503/08 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BFH und BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 5 C 11.2541 - jeweils juris).
  • VG Düsseldorf, 10.04.2014 - 7 K 9873/13

    Herabsetzung des Gegenstandswerts aus Gründen der Billigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579
    Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung muss es sich dabei aus systematischen Gründen um solche Umstände des Einzelfalls handeln, die nicht dem Streitgegenstand oder der Klageart geschuldet sind (VG Düsseldorf, B.v. 10.4.2014 - 7 K 9873/13.A - juris).
  • VG Ansbach, 07.09.2015 - AN 1 K 15.30313

    Der Gegenstandswert wird gemäß § 30 Abs. 2 RVG aus Billigkeitsgründen

    Ein derartiges Klagebegehren ist weder von der Bedeutung für den Kläger noch vom Aufwand für den Klägerbevollmächtigten vergleichbar mit einer beantragten (Sach-) Entscheidung durch das Gericht (vgl. den zugrunde liegenden Sachverhalt bei VG Ansbach, U. v. 28.01.2014, AN 1 K 13.31136 und VG Ansbach, B. v. 4.08.2014, 11 K 14.30579).
  • VG Ansbach, 07.09.2015 - AN 1 K 15.30314

    Der Gegenstandswert wird gemäß § 30 Abs. 2 RVG aus Billigkeitsgründen

    Ein derartiges Klagebegehren ist weder von der Bedeutung für den Kläger noch vom Aufwand für den Klägerbevollmächtigten vergleichbar mit einer beantragten (Sach-) Entscheidung durch das Gericht (vgl. den zugrunde liegenden Sachverhalt bei VG Ansbach, U. v. 28.01.2014, AN 1 K 13.31136 und VG Ansbach, B. v. 4.08.2014, 11 K 14.30579).
  • FG Nürnberg, 13.08.2015 - 5 K 544/14

    Streitwertfestsetzung bei Untätigkeitsklage mit Zukunftswirkung in

    Dieser Auffassung folgt auch das Verwaltungsgericht Ansbach in der vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierten Entscheidung (Beschluss vom 04.08.2014 AN 11 K 14.30579, juris, dort Rz. 5, 6).
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