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   VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296   

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VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296 (https://dejure.org/2016,23882)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296 (https://dejure.org/2016,23882)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. August 2016 - AN 7 P 16.00296 (https://dejure.org/2016,23882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • rewis.io

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts durch "Masseneinstellung" beim Bundesamt für Migraton und Flüchtlinge ohne Zustimmung des Personalrates

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    BAMF verliert

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitbestimmungswidrige Einstellungspraxis beim BAMF

  • archive.is (Pressemeldung, 05.08.2016)

    BAMF verliert Rechtsstreit um illegale Neueinstellungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte gelten auch in humanitärer Notsituation

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.08.2016)

    Flüchtlingsbehörde stellte Mitarbeiter rechtswidrig ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Das Feststellungsinteresse, letztlich eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist wegen der Besonderheiten dieses Verfahrens (es geht überwiegend, wie auch hier, um die Klärung von Zuständigkeitsfragen) nach anderen Maßstäben zu beurteilen als im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess (vgl. etwa bereits BVerwG, Beschluss vom 8.10.1975, Az. VII P 16.75, juris, Rn. 3, BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977, Az. VII P 3.76, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Für das Fortbestehen eines Feststellungsinteresses im hier relevanten Zusammenhang reicht es aus, dass die mit dem Feststellungsantrag aufgeworfenen Rechtsfragen sich auf mögliche künftige Sachverhalte beziehen, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt der anlassgebenden konkreten Vorgänge entsprechen und die im Wesentlichen dieselben Fragen aufwerfen (so genannter abstrakter Feststellungsantrag, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19.10.2015, Az. 5 P 11.14, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Das Feststellungsinteresse, letztlich eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist wegen der Besonderheiten dieses Verfahrens (es geht überwiegend, wie auch hier, um die Klärung von Zuständigkeitsfragen) nach anderen Maßstäben zu beurteilen als im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess (vgl. etwa bereits BVerwG, Beschluss vom 8.10.1975, Az. VII P 16.75, juris, Rn. 3, BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977, Az. VII P 3.76, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78

    Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats -

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Die Rechtsposition des Dienststellenleiters im personalvertretungsrechtlichen Bereich ist auch nicht an eine bestimmte natürliche Person geknüpft, d. h. sie ist nicht an die Person des jeweiligen Amtsinhabers gebunden, sondern an das Amt als solches; selbst ein etwaiger Wechsel im Amt wäre auf das Beschlussverfahren ohne Einfluss (BVerwG, Beschluss vom 6.2.1979, Az. 6 P 14/78, juris, Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 6 P 44.78
    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Diesem entspricht im Anwendungsbereich des BPersVG gemäß § 7 der Leiter der Dienststelle, bei dem die Personalvertretung errichtet ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.7.1979, Az. 6 P 44/78, juris, Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 225/02

    Folge der Weigerung einer Personalvertretung zur Zustimmung zu einer vom

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Dabei braucht nicht für die einzelnen Fälle unterschieden zu werden, ob Erledigung dadurch eingetreten ist, dass die Einstellungen, die sämtlich Tarifbeschäftigte betreffen, durch Abschluss von Arbeitsverträgen vollzogen worden sind (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.2.2004, Az. 1 A 225/02.PVL, juris Rn. 22 ff. m. w. N.) oder dass beispielsweise einzelne eingestellte Personen zwischenzeitlich bereits wieder aus ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind.
  • BVerwG, 12.09.2011 - 6 PB 13.11

    Zweite Mitbestimmungsvorlage; unveränderte Sach- und Rechtslage; erneute

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 12.9.2011 - 6 PB 13.11) sei eine solche erneute Vorlage zulässig.
  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Die Beteiligtenstellung ergibt sich unmittelbar allein aus dem materiellen Recht, sie ist weder durch Erklärungen der Verfahrensbeteiligten noch durch einen Akt des Gerichts begründet (BVerwG, Beschluss vom 22.1.2016, Az. 5 PB 10.15, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Soweit das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren dagegen Einstellungen an Standorten betrifft, deren wahlberechtigte Beschäftigte einen Verselbstständigungsbeschluss nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG gefasst haben, ist vorliegend nach dem "Prinzip der Partnerschaft" zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung der GPR (Antragsteller zu 2)) richtiger Antragsteller, weil die Einstellungsbefugnis insoweit - nach übereinstimmenden und nachvollziehbaren Angaben der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung/Anhörung vom 21. Juni 2016 - beim Leiter der Zentraldienststelle und nicht beim Leiter der jeweiligen verselbstständigten Teildienststelle liegt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.8.1983, Az. 6 P 18/81, juris, Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27.2.1986, Az. 6 P 32/82, juris, Rn. 15; Schlatmann in Lorenzen/Etzel u. a., BPersVG, § 55, Rn. 13, 14).
  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 100.64

    Fehlende Zustimmung der obersten Dienstbehörde - Verurteilung wegen der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296
    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich und dargetan, dass geradezu die Voraussetzungen eines - wie auch immer näher zu definierenden - "übergesetzlichen Notstandes" (zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff im Verwaltungsrecht vergleiche etwa BVerwG, Urteil vom 10.11.1966, Az. II C 100.64, juris, Rn. 29, 35; zum Notstandsbegriff im Verfassungsrecht vgl. etwa Enders in Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage 2014, § 276) vorgelegen hätten bzw. noch vorliegen würden.
  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94

    Personalvertretungsrecht: Beteiligung des Personalrats bei

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 17.02404

    Mitbestimmung bei Neueinstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Die Antrags- und Beteiligtenbefugnis sowie Passivlegitimation sind jedoch nicht an die Person des jeweiligen Amtsinhabers, sondern an das Amt als solches gebunden, sodass ein Wechsel in der Person des Leiters bzw. ein Ausscheiden der Präsidentin des Bundesamtes auf das Beschlussverfahren ohne Einfluss ist, das Verfahren ohne Unterbrechung fortgesetzt und - unter Berichtigung des Rubrums - entschieden werden konnte (BVerwG, B.v. 10.8.1978, 6 P 38.78 - juris, VG Ansbach, B.v. 4.8.2016, AN 7 P 16.00296 - juris).
  • VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 74/21

    Personalvertretungsrecht der Länder; Allzuständigkeit des Personalrats

    Für die Bejahung des Feststellungsinteresses reicht es aus, dass die mit dem Feststellungsantrag aufgeworfenen Rechtsfragen sich auf mögliche künftige Beteiligungsverfahren beziehen, die dem Sachverhalt des zu entscheidenden Verfahrens in den Grundzügen entsprechen (VG Ansbach, B. v. 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296 - juris).
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00148

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu befristeten Neueinstellungen wegen

    Die Antrags- und Beteiligtenbefugnis sowie Passivlegitimation sind jedoch nicht an die Person des jeweiligen Amtsinhabers, sondern an das Amt als solches gebunden, sodass ein Wechsel in der Person des Leiters bzw. ein Ausscheiden der Präsidentin des Bundesamtes auf das Beschlussverfahren ohne Einfluss ist, das Verfahren ohne Unterbrechung fortgesetzt und - unter Berichtigung des Rubrums - entschieden werden konnte (BVerwG,B.v. 10.8.1978, 6 P 38.78 - juris, VG Ansbach, B.v. 4.8.2016, AN 7 P 16.00296 - juris).
  • VG München, 10.11.2016 - M 10 S 16.33715

    Aus den schwierigen Lebensverhältnissen in Senegal ergibt sich kein

    Zudem sei in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. August 2016 - AN 7 P 16.00296 - (juris) festgestellt worden, dass die erfolgten Einstellungen einer Vielzahl von Entscheidern beim Bundesamt rechtswidrig gewesen sei; daher werde vorliegend die Aussetzung des Verfahren bis zur Klärung, ob der tätig gewordene Entscheider rechtmäßig berufen gewesen oder ob der streitgegenständliche Bescheid nichtig sei.
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