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   VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961   

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VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961 (https://dejure.org/2016,28991)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961 (https://dejure.org/2016,28991)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. August 2016 - AN 9 K 15.00961 (https://dejure.org/2016,28991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Zwar verneine der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. September 2011 (7 A 1736/10) eine Klagebefugnis allein aufgrund der Umweltziele des Art. 4 WRRL und begründe dies damit, dass es sich hierbei lediglich um programmatische Zielvorgaben handele, auf die die Mitgliedstaaten hinzuarbeiten hätten.

    Die Regelungen der WRRL bzw. die hieraus resultierenden Maßnahmeprogramme als solche vermittelten kein einklagbares Recht auf Umsetzung bzw. Erreichen der Bewirtschaftungsziele (mit Verweis auf HessVGH, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris, Rn. 92 ff.).

    Auch wenn den Bewirtschaftungszielen des § 27 WHG, die die Umweltziele des Art. 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales deutsches Recht umsetzen, unter Berücksichtigung ihres unionsrechtlichen Ursprungs kein drittschützender Charakter zukommt (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris), handelt es sich bei der der Klägerin übertragenen Unterhaltungslast für die renaturierten Bereiche des ... gemäß Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 1 BayWG um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Art. 57 Abs. 1 GO (vgl. Stimpfl, in: Praxis der Kommunalverwaltung - PdK - Bayern, Art. 22 BayWG, Erl. 2 - beckonline).

    Mangels drittschützenden Charakters kann sich die Klägerin auch nicht auf die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG in Umsetzung der WRRL und des darin enthaltenen Verschlechterungsverbots für oberirdische Gewässer berufen (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris Rn. 92).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Belange eines Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 22 ZB 06.2199

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme; Anfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Eine Rücksichtnahme auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile von Dritten ist nicht geboten (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 22 B 06.3236 - juris Rn. 29; BVerwG, B.v. 6.9.2004 - 7 B 62/04 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 22 ZB 06.2199 - juris Rn. 5).

    Denn sinnvolle Gewässerbenutzungen wären kaum denkbar, wenn die Gestattung von Gewässerbenutzungen bereits dann unterbleiben müsste, wenn diese geringfügige Beeinträchtigungen verursachten (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2006, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl. 2012, 47/48; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und einer eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 19.05.1999 - 1 B 97.1548
    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Auch Fristen, die Bestandteil einer Nebenbestimmung sind, sowie Fristen, von denen die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes abhängt, können gemäß Art. 31 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG rückwirkend verlängert bzw. verändert werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.1999 - 1 B 97.1548 - juris).

    Dabei ist von einer Ermessensverdichtung dann auszugehen, wenn Gründe vorliegen, die bei Versäumung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß Art. 32 BayVwVfG rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.1999 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl. 2012, 47/48; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).
  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Eine Rücksichtnahme auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile von Dritten ist nicht geboten (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 22 B 06.3236 - juris Rn. 29; BVerwG, B.v. 6.9.2004 - 7 B 62/04 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 22 ZB 06.2199 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 8 ZB 14.2628

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 22 B 06.3236

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlags- und

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Eine Rücksichtnahme auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile von Dritten ist nicht geboten (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 22 B 06.3236 - juris Rn. 29; BVerwG, B.v. 6.9.2004 - 7 B 62/04 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 22 ZB 06.2199 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961
    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

  • VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis; Anspruch auf

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81

    Anforderungen an die Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen einer Revision ohne

  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596

    Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

    ..., Gemarkung ..., verlegten Leerrohres und eine sich anschließende Drainagewirkung anführt, ist darauf hinzuweisen, dass auch die beschränkte Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter ergeht (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.8.2016 - AN 9 K 15.00961 - juris Rn. 60).
  • VG Regensburg, 26.01.2023 - RO 2 K 19.42

    Gemeinde, Bescheid, Vorhaben, Verwaltungsakt, Zulassung, Verletzung,

    Soweit sich eine Gemeinde gegen eine Beeinträchtigung oder Erschwerung dieser Aufgabenwahrnehmung wendet, nimmt sie eigene Rechte wahr (vgl. z.B. VG Ansbach U.v. 4.8.2016 - AN 9 K 15.961 - BeckRS 2016, 51448, Nr. 2.1 der Entscheidungsgründe).
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