Rechtsprechung
   VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28989
VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980 (https://dejure.org/2016,28989)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980 (https://dejure.org/2016,28989)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. August 2016 - AN 9 K 15.00980 (https://dejure.org/2016,28989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 8.13

    Verpflichtung des Eigentümer eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Der vom Gesetz auferlegten Pflicht, die in § 3 der Satzung konkret formuliert sei, könne der Verband grundsätzlich nur dann vollständig nachkommen, wenn er die den Verbandsmitgliedern obliegenden Pflichten einfordern und deren Erfüllung gegebenenfalls zwangsweise durchsetzen könne (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 22.4.2015 - 7 C 8/13 - juris).

    Vielmehr stehen der eigenständigen Durchsetzung der wasserverbandlichen Aufgaben etwaig gleichgerichtete wasserrechtliche Vorschriften und wasserbehördliche Eingriffsbefugnisse nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (vgl. BVerwG, U.v. 22.4.2015 - 7 C 8/13 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Unabhängig davon habe die Untere Wasserrechtsbehörde eine beschränkte Erlaubnis erteilen dürfen, da aus § 6 WVG keine Sperrwirkung gegen ihre fachbehördlichen Befugnisse folge (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 22.4.2015 - 7 C 7/13).

    Vielmehr habe das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zum Verhältnis zwischen Wasserverbandsrecht und dem allgemeinen Wasserrecht festgestellt, dass wasserverbandliche Aufgaben die gesetzlichen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das nach § 12 Abs. 2 WHG eingeräumte Bewirtschaftungsermessen nicht verdrängten (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 22.4.2015- 7 C 7/13 - juris).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81

    Anforderungen an die Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen einer Revision ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).

    Darüber hinaus gehören zu dem Kreis der danach geschützten Personen alle rechtmäßigen Wasserbenutzer und schließlich diejenigen Personen, deren private Belange nach Lage der Dinge von der Benutzung betroffen werden und deren Beeinträchtigung nach dem Gesetz tunlichst zu vermeiden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1987, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 19.05.1999 - 1 B 97.1548
    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Das der Behörde eingeräumte Ermessen verdichtet sich zu einer gebundenen Entscheidung, wenn Verhältnisse vorliegen, die bei Versäumung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß Art. 32 BayVwVfG rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.1999 - 1 B 97.1548 - juris).

    Auch Fristen, die Bestandteil einer Nebenbestimmung sind, sowie Fristen, von denen die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes abhängt, können gemäß Art. 31 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG rückwirkend verlängert bzw. verändert werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.1999 - 1 B 97.1548 - juris).

  • VG Schleswig, 24.11.2011 - 6 A 142/11
    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Das einem Wasser- und Bodenverband durch das Wasserverbandsgesetz eingeräumte Selbstverwaltungsrecht beinhalte zudem eine subjektive Rechtsposition nur insoweit, als der Verband sich vor Aufgabenbeeinträchtigungen zur Wehr setzen könne, die einen gewissen Schweregrad erreichten, d. h. die eine Aufgabenerschwernis oder gar Aufgabenverhinderung beinhalteten (mit Verweis auf VG Schleswig-Holstein, U.v. 24.11.2011 - 6 A 142/11 - juris, Rn. 115).
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Nach der fachlich überzeugenden Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes als amtlichen Sachverständigen, dessen Auskünften und Gutachten insofern eine besondere Bedeutung zukommt, als sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und denen damit grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht zukommt als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 -juris Rn. 19), ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass durch die erlaubte Grundwasserentnahme keine erheblichen, unzumutbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit zu erwarten sind.
  • VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Nach der fachlich überzeugenden Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes als amtlichen Sachverständigen, dessen Auskünften und Gutachten insofern eine besondere Bedeutung zukommt, als sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und denen damit grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht zukommt als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 -juris Rn. 19), ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass durch die erlaubte Grundwasserentnahme keine erheblichen, unzumutbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit zu erwarten sind.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 22 ZB 06.2199

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme; Anfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Der Anspruch auf ermessensgerechte, d. h. insbesondere rücksichtnehmende Beachtung und Würdigung der klägerischen Belange gebietet nicht, Rücksicht auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile zu nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 22 ZB 06.2199 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Maßgeblich ist vielmehr, dass sich aus individualisierenden Merkmalen des Erlaubnistatbestandes ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 6.9.2004 - 7 B 62/04 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Auszug aus VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
    Ein Drittbetroffener wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 30.04.2015 - 21 N 14.2

    Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2000 - 11 D 120/98

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596

    Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

    Rechtsfehler sind insoweit nur beachtlich, wenn diese mit einer Verletzung des Klägers in eigenen subjektiv öffentlichen Rechten verbunden wären (siehe hierzu (VG Ansbach, U.v. 4.8.2016 - AN 9 K 15.00980 - juris Rn. 86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht