Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.10.2011 - AN 10 S 11.01604 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
Postzustellungsurkunde, Fahreignungs-Bewertungssystem
Dass der Antragsteller rückwirkend seine Hauptwohnung in G... abmeldete (Datensatz der Meldebehörde zum 15. Oktober 2019 - Blatt 94 der Behördenakte) - und nunmehr angibt, dass es sich hierbei seit 1. November 2018 nicht mehr um die Hauptwohnung handeln solle, ändert nichts an der Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass das Verwarnschreiben vom 10. Januar 2019 als ordnungsgemäß bekanntgegeben anzusehen ist, da sich die Berufung des Antragstellers auf eventuelle Zustellungsmängel jedenfalls als unzulässige Rechtsausübung darstellt, denn er hat zurechenbar und vorwerfbar den Anschein geschaffen/aufrechterhalten, unter dieser Adresse noch zu wohnen/erreichbar zu sein (VG Ansbach, B.v. 04.10.2011 - AN 10 S 11.01604 - juris).