Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295, AN 14 K 10.02616 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerklage; Ruhen des Personensorgerechts; Festschreibung der bisherigen Zuständigkeit; Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02
Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Wegen ihrer rechtssichernden Funktion muss die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen den unbedingten Willen des Sozialleistungsträger erkennen lassen, einen solchen etwa bestehenden Anspruch auch durchsetzen zu wollen, aber nicht, dass dieser im Zeitpunkt seiner Geltendmachung nach Grund und Höhe bereits feststeht (so BVerwG, Urteil vom 10.4.2003 - 5 C 18/02 - FEVS 54, 495 bis 499).Maßgeblich ist die erkennbar auf Rechtssicherung gerichtete Mitteilung, dass und für welchen Hilfeempfänger welche Sozialleistungen gewährt werden bzw. wurden und dass und für welche Leistungen Erstattung begehrt wird, nicht erforderlich ist hingegen, dass das Bestehen einer vorrangigen Leistungspflicht, an die der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch anknüpft, nach Grund und Höhe in allen Einzelheiten ausgeführt oder gar "bewiesen" oder die Kostenerstattungsforderung beziffert wird (so BVerwG, Urteil vom 10.4.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 30.9.2009 - Az. 5 C 18/08 -, Urteil vom 9.12.2010 - Az. 5 C 17/09 -, Urteil vom 12.5.2011 - Az. 5 C 4/10 -), dass die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen erfasst, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn erstmals verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen und auch bei weiteren Veränderungen beibehalten, aber auch dann eingreift, wenn die Eltern bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben und solche während des Leistungsbezugs beibehalten.Mit der "bisherigen Zuständigkeit" im Sinne des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII ist die Zuständigkeit gemeint, die vor dem Zeitpunkt, zu dem eine Prüfung und ggf. Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit veranlasst ist, zuletzt bestanden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.2009, a.a.O., Urteil vom 9.12.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 30.9.2009 - Az. 5 C 18/08 -, Urteil vom 9.12.2010 - Az. 5 C 17/09 -, Urteil vom 12.5.2011 - Az. 5 C 4/10 -), dass die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen erfasst, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn erstmals verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen und auch bei weiteren Veränderungen beibehalten, aber auch dann eingreift, wenn die Eltern bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben und solche während des Leistungsbezugs beibehalten.Mit der "bisherigen Zuständigkeit" im Sinne des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII ist die Zuständigkeit gemeint, die vor dem Zeitpunkt, zu dem eine Prüfung und ggf. Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit veranlasst ist, zuletzt bestanden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.2009, a.a.O., Urteil vom 9.12.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 13.09.2004 - 5 B 65.04
Vergleichbarkeit des 'Ruhens der elterlichen Personensorge' und dem …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 13. September 2004 - 5 B 65.04 an, wonach sich ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt, dass das Ruhen der elterlichen Personensorge einem Nichtzustehen der elterlichen Personensorge im Sinne der für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblichen Vorschriften des § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII gleich zu erachten ist. - BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 30.9.2009 - Az. 5 C 18/08 -, Urteil vom 9.12.2010 - Az. 5 C 17/09 -, Urteil vom 12.5.2011 - Az. 5 C 4/10 -), dass die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen erfasst, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn erstmals verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen und auch bei weiteren Veränderungen beibehalten, aber auch dann eingreift, wenn die Eltern bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben und solche während des Leistungsbezugs beibehalten. - VGH Bayern, 21.05.2010 - 12 BV 09.1973
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Sie hat zu erkennen gegeben, dass sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt und sich dort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens aufhält und dort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.5.2010 - 12 BV 09.1973 -). - VGH Bayern, 19.04.2000 - 12 ZB 98.2862
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Der Rückerstattungsanspruch ergebe sich aus § 112 SGB X. Ursächlich für die Kostenzusage des Klägers gegenüber der Beklagten nach § 89 a Abs. 1, 3 SGB VIII i.V.m. § 86 Abs. 3 und Abs. 2 Satz 2 SGB VIII sei der Umstand gewesen, dass der gA der Kindsmutter im Landkreis ... auch ab Haftantritt wegen des Bezugspunktes zum Landkreis anerkannt worden sei (vgl. BayVGH vom 19.4.2000, Az. 12 ZB 98.2862). - BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei türkischer …
Auszug aus VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295
Dabei wird mit gestaltungsähnlicher Wirkung (BayObLG, FamRZ 88, 867) der Beschluss wirksam mit Bekanntmachung an den Elternteil, gegebenenfalls an den Vormund (…vgl. Palandt, BGB, 66. Auflage 2007, § 1676 RdNr. 5).