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VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726 |
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- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Ein behördlicher Beurteilungsspielraum besteht insoweit nicht (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 21 ff.).Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 22; BVerfG, B.v. 1.4.2003 - 1 BvR 539/03 - juris).
- VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Denn es besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - BayVBl. 2009, 729 = juris Rn. 21).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008, a.a.O.).
- VGH Hessen, 21.03.2019 - 4 A 2355/17
Waffenrecht - Bedürfnisprüfung bei Sportschützen
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist nicht allein dadurch erbracht, dass der Betroffene einer der in § 8 Nr. 1 WaffG aufgeführten Personengruppen angehört, vorliegend mithin Sportschütze ist (vgl. VGH Kassel, B.v. 21.3.2019- 4 A 2355/17.Z - juris Rn. 15).
- BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Bei offenen Erfolgsaussichten findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 = juris Rn. 12). - BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz …
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (…vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 22; BVerfG, B.v. 1.4.2003 - 1 BvR 539/03 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 11 N 62.14
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Zudem rechtfertigt allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ein Bedürfnis im Sinne des § 8 WaffG nicht; das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, insbesondere das künftige regelmäßige Betreiben des Schießsports (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG) und die künftige Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen (§ 8 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG) hat der Antragsteller vorliegend nicht substantiiert dargelegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.9.2016 - OVG 11 N 62.14 - juris Rn. 4). - BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Wesentliches Element dieser Interessenabwägung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, die dem Charakter des Eilverfahrens entsprechend nur auf Grund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen kann (…vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 u.a. - juris Rn. 8; B.v. 16.9.2014 - 7 VR 1.14 - juris Rn. 10). - VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.2495
Kein Bedürfnis für Schalldämpfer an Waffen von Sportschützen
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Auch ein besonders anzuerkennendes persönliches Interesse kann ein Bedürfnis im Sinne von § 8 WaffG für Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe regelmäßig nur begründen, wenn sich die betreffende Person auf Grund individueller Umstände, etwa der besonderen Gefährlichkeit der Berufsausübung, in einer Gefahrenlage befindet, die im Vergleich zur Allgemeinheit erheblich erhöht ist (VG München, U.v. 10.4.2019 - M 7 K 17.2495 - juris Rn. 19 ff.). - BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Wesentliches Element dieser Interessenabwägung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, die dem Charakter des Eilverfahrens entsprechend nur auf Grund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen kann (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 u.a. - juris Rn. 8;… B.v. 16.9.2014 - 7 VR 1.14 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1820
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem waffenrechtlichen …
Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Nach der allgemeinen Regelung des § 8 WaffG ist der Nachweis für ein Bedürfnis erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen vor allem als Sportschütze glaubhaft gemacht sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2021 - 24 ZB 20.1820 - juris Rn. 10). - BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten