Rechtsprechung
VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung einer auf der Grundlage eines notariellen Grundstückskaufvertrags geleisteten Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
- rewis.io
Entstehung der Beitragspflicht, Erschließungsbeitragsrecht, Verschulden bei Vertragsschluss, Kaufvertrag, Bebauungsplan, Verwaltungsgerichte
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91
Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung der Grundsätze der Amtshaftung nicht nur bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung, sondern auch "beim Scheitern eines öffentlich-rechtlichen Vertrages" abgelehnt, also auch bei einer hier gegebenen Fallkonstellation der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2011, 9 B 12/11 unter Bezugnahme auf BGH, U.v. 10.2.1983, III ZR 151/81 und v. 12.11.1992, III ZR 178/91). - BGH, 10.02.1983 - III ZR 151/81
Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung der Grundsätze der Amtshaftung nicht nur bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung, sondern auch "beim Scheitern eines öffentlich-rechtlichen Vertrages" abgelehnt, also auch bei einer hier gegebenen Fallkonstellation der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2011, 9 B 12/11 unter Bezugnahme auf BGH, U.v. 10.2.1983, III ZR 151/81 und v. 12.11.1992, III ZR 178/91). - VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Damit ist der Anspruch nach § 232 AO durch Verjährung erloschen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010, 6 BV 06.3254 für den Fall einer nichtigen Ablösungsvereinbarung).
- BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung der Grundsätze der Amtshaftung nicht nur bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung, sondern auch "beim Scheitern eines öffentlich-rechtlichen Vertrages" abgelehnt, also auch bei einer hier gegebenen Fallkonstellation der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2011, 9 B 12/11 unter Bezugnahme auf BGH, U.v. 10.2.1983, III ZR 151/81 und v. 12.11.1992, III ZR 178/91). - BVerwG, 01.04.1981 - 9 C 2.81
Statthaftigkeit einer Revision - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Nach Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 16.9.1981, 9 C 1/81, 9 C 2/81, DVBl. 1982, 72 ff.) sind solche vom Baugesetzbuch nicht geregelte und damit auch nicht ausgeschlossene (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 21 RdNr. 52) Vereinbarungen über Vorauszahlungen auf die künftige Erschließungsbeitragspflicht grundsätzlich zulässig, wenn sie den ausdrücklichen oder sinngemäßen Vorbehalt enthalten, dass die endgültige Abrechnung auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes (bzw. Baugesetzbuches) und der dann geltenden Satzung durch Erlass eines Beitragsbescheides unberührt bleiben soll, d.h. derartige Verträge werden als zulässig erachtet, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - die Vereinbarung enthalten, dass die Vorauszahlungen mit den endgültigen Beträgen zu verrechnen seien und dass die Abrechnung nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen durch Erteilung entsprechender Bescheide und Rechnungen stattfindet. - BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Diese Bindung bedeutet, dass verwaltungsrechtliche Verträge bezüglich ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit an den durch "Gesetz und Recht" gesetzten Grenzen gewissermaßen enden, dass also, soweit "Gesetz und Recht" entgegenstehen, für den Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist (U.v. 6.7.1973, IV C 22.72, vgl. ferner allgemein zum öffentlich-rechtlichen Vertrag: U.v. 4.2.1966, IV C 64.65). - BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
Baudispens
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Diese Bindung bedeutet, dass verwaltungsrechtliche Verträge bezüglich ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit an den durch "Gesetz und Recht" gesetzten Grenzen gewissermaßen enden, dass also, soweit "Gesetz und Recht" entgegenstehen, für den Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist (U.v. 6.7.1973, IV C 22.72, vgl. ferner allgemein zum öffentlich-rechtlichen Vertrag: U.v. 4.2.1966, IV C 64.65). - BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Zur Frage der Nichtigkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. August 1991, 8 C 61/90, DVBl. 1992, 372 ff. ausgeführt, dass die Frage, ob eine Regelung, die durch verwaltungsrechtlichen Vertrag getroffen wird, an einem zur Nichtigkeit führenden Mangel leidet, zum einen das allgemeine Vertragsrecht und zum anderen das jeweils einschlägige Fachrecht entscheidet. - VG München, 28.09.1999 - M 2 K 98.3077
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Unter Berufung auf eine Stellungnahme des Beklagten teilte das Landratsamt ... den Klägern mit Schreiben vom 24. Januar 2013 mit, dass unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. September 1999, (M 2 K 98.3077) der Vorausleistungsvertrag einer fünfjährigen Verjährungsfrist, welche bereits abgelaufen sei, unterliege. - BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98
Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge; Anspruch auf Rückzahlung und …
Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Der amtliche Leitsatz aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 8. April 1998 - 8 B 38/98, wonach ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag auch dann nicht bestehe, wenn die Gemeinde innerhalb des in § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmten sechsjährigen Zeitraumes untätig geblieben sei, die Benutzbarkeit der Anlage aber bereits vor Erhebung der Vorausleistung gewährleistet sei, treffe voll umfänglich auf den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt zu. - BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts; …
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
- BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Gläubiger eines Anspruchs auf …
- BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 48.07
Bestehen einer Divergenz zweier Entscheidungen in Anwendung derselben …
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81
Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …