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VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
- VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143
Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen
Insoweit sei auch die Auffassung des Gerichts im Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) unzutreffend, dass sich das Landratsamt legal auf die von der Beigeladenen eingereichten Unterlagen stütze.So führe auch das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung mit Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) aus, Gutachten, die im vorangegangenen Verfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben worden seien, könnten im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten würden.
So hat dann auch das erkennende Gericht in seiner Entscheidung zum Nachbaranwesen der Klägerin mit Urteil vom 5. August 2015 (AN 11 K 14.01905) - bei nahezu identischen Aspekten, aber mit einer Entfernung des Nachbarn mit bloß ca. 500 m zur nächsten WKA - befunden, dass keine subjektive Rechtsverletzung auch insofern gegeben ist, was der BayVGH in seinem Beschluss vom 18. Februar 2016, 22 ZB 15.2412, auch bestätigte - erst recht gilt dies für die Klägerin mit deutlich größerer Entfernung, wobei es im Übrigen nach der soeben genannten Entscheidung auch nicht auf eine exakte Entfernungsfixierung ankommt angesichts der aufgezeigten Eigenschutzmöglichkeiten der Klägerin in optischer Hinsicht.