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   VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905   

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VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905 (https://dejure.org/2015,25477)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905 (https://dejure.org/2015,25477)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. August 2015 - AN 11 K 14.01905 (https://dejure.org/2015,25477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Die geltend gemachten, vorgeblichen Fehler betreffen nicht die "verfahrensrechtlichen Gewährleistungen im Rahmen der UVP", die für den Kläger relevant sind (VGH München, Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.686 - juris Rn. 48).

    Dass das auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.686 - juris Rz. 47) so sehen dürfte, ergibt sich aus dessen Ausführungen zur Gefährdung des Uhus.

    Dass sich insoweit der gerügte Verfahrensmangel auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben soll, ist nicht ansatzweise ersichtlich und schon im Hinblick auf die rechtliche Alternativlosigkeit des Vorgehens fernliegend (OVG Münster, Urt. v. 18.11.1997, 21 D 10/95 - juris Rz. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007, 11 S. 83.06 - juris Rz. 22; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 08.05.2015, 22 CS 15.686 - juris Rz. 50).

    Dabei muss hier nicht entschieden werden, ob sich der Kläger - als nicht nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 UmwRG privilegierte Vereinigung - überhaupt auf alle Verstöße gegen Vorgaben des UVPG ohne gleichzeitige Darlegung einer subjektiven Rechtsverletzung mit Erfolg berufen kann (dazu BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 48).

    Dass der Mitarbeiter ... auf eine schnelle Bearbeitung des Genehmigungsantrags hingewirkt hat, ist schon im Kern nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, denn diesbezüglich besteht bereits eine gesetzliche Pflicht der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6a BImSchG bzw. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG (BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 50).

    Gerade auch der BayVGH (B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686) hat betont, dass ein Hinweis eines Beamten eines Landratsamtes auf eine zügige Bearbeitung eines Genehmigungsverfahrens und eine diesbezügliche Hinwirkung weder rechtswidrig oder auch nur "verdächtig" ist, sondern gerade den gesetzlichen Vorgaben entspricht (vgl. z. B. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG und § 10 Abs. 6 a BImSchG); auf dieser Basis bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit im Sinn von Art. 21 BayVwVfG oder gar für einen Personen-ausschluss nach Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG.

    Dieser Aspekt bedarf im Übrigen wegen Entscheidungsirrelevanz keiner Vertiefung, denn selbst ein unterstellter Verfahrensverstoß - hier außerhalb der oben abgehandelten Themen des UmwRG und des UVPG - allein im Kontext des § 13 BImSchG würde dem Kläger zu keinem Klageerfolg verhelfen, da im hier klägerseits monierten Kontext des (deutschen) Verfahrensrechts und des Naturschutzrechts dem Kläger keine materielle subjektive Rechtsposition zusteht (vgl. hierzu nachfolgend auch im materiellen Teil; explizit auch so BayVGH, B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, der im Übrigen dort recht deutlich darauf hinweist, dass gerade auch der Europäische Gerichtshof (U. v. 7.11.2013, Rs. C-72/12, BayVBl 2014, 400, Rn. 54) selbst im Kontext mit der UVP-Richtlinie ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen hat, ob von Individualklägern - wie hier - geltend gemachte Verfahrensfehler sogar bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten (- wie hier beim Naturschutzrecht -) ohne Beeinträchtigung einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen; der BayVGH ergänzt dies um seine diesbezügliche Meinung, dass insofern bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte eines Individualklägers verzichtet werden könnte, zumal eine Rechtsschutzlücke zum Naturschutzrecht, im Fall des BayVGH für besonders geschützte Arten, schon wegen des Instituts der Umweltverbandsklage nicht entstehen könne.

    Nicht zu diskutieren sind daher materiell insbesondere folgende Themen: - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie den Kläger, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.

    - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ist im hiesigen Kontext nicht drittschützend (so auch BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, zu einem dort angesprochenen Teilkontext).

    Der BayVGH hat auch in seinem Beschluss vom 8. Juni 2015 (22 CS 15.686) nochmals und aktuell betont, dass in Bezug auf die Themen des tieffrequenten Schalles und des Infraschalles weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WKA in der Regel keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m regelmäßig die Windkraftanlage nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (Windkrafterlass Nr. 8.2.8, S. 22).

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Insoweit dürfte erheblich sein, ob sich die Auswirkungen der drei Anlagen im Hinblick auf die Landschaft oder auch auf sonstige Umwelteinwirkungen wechselseitig "verstärken" (VGH München, Urt. v. 12.01.2007, 1 B 05.3387 u.a. - juris Rz. 26).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 12.01.2007, 1 B 05.3387 u.a. - juris Rz. 25) geht davon aus, dass allein bei großen Abständen eine Windfarm - begrifflich - nicht mehr vorliegen kann.

    Zur Bestimmung des räumlichen Zusammenhangs kann auch auf in der Verwaltungspraxis anerkannte Abstandsmaße wie das 10-fache des Rotordurchmessers abgestellt werden, solange diese Praxis nicht schematisch - einem Rechtssatz gleich - angewendet wird, sondern Platz für eine abweichende Einzelfallbetrachtung lässt (BVerwG v. 8.5.2007 - 4 B 11/07 - Rn 7 = BauR 2007, 1698, BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 23 = NVwZ 2007, 1213).

    Im Rahmen dieser Einzelfallabwägung spielt auch die Frage der räumlichen Zuordnung der Anlagen zueinander eine beachtliche Rolle (BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 27 = NVwZ 2007, 1213).

    Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an das Vorliegen kumulierender Einwirkungsbereiche - und damit an die Bejahung der daran anzuknüpfenden eventuellen UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens - nicht mit der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit gleichgesetzt werden dürfen (BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 26 = NVwZ 2007, 1213).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Ob § 3 b UVPG Einschränkungen der kumulativen Betrachtung enthalte, die mit den Vorgaben der UVP-Richtlinien nicht im Einklang stünden, könne dahinstehen, denn das Bundesverwaltungsgericht habe für den Begriff der Windfarm in Ziffer 1.6 der Anlage 1 zum UVPG festgestellt, dass für das Vorliegen einer Windfarm in diesem Sinne der räumliche Zusammenhang der einzelnen Anlagen zueinander entscheidend sei; dies sei jedenfalls der Fall, wenn 3 oder mehr WKA räumlich so einander zugeordnet seien, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschnitten oder wenigstens berührten (BVerwG, Urteil vom 30.6.2007, 4 C 9/03).

    Windenergieanlagen lösen nur im Falle "einer Massierung (der) zu erwartenden negativen Umweltfolgen (...) einen Prüfungsbedarf aus" (BVerwG, Urt. v. 30.06.2004, 4 C 9/03 - juris Rz. 33).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist diesbezüglich der räumliche Zusammenhang der Anlagen zueinander, der zu einer Summierung der Auswirkungen führen muss, maßgeblich (BVerwG v. 30.6.2004 - 4 C 9/03 - Rn 33 = BVerwGE 121, 182).

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09

    Verwertbarkeit eines Parteigutachtens; wissenschaftliche Abhandlungen zum

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Zum Durchstreichen unterschiedlicher Luftschichten, die wegen der Höhe der modernen Anlagen möglich ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.01.2010, 9 B 2922/09 - juris Rz. 11) ausgeführt: "Die vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren vorgelegten Abhandlungen geben ebenfalls keinerlei Anlass, die grundlegende Anwendbarkeit der TA Lärm für die Beurteilung von Schallimmissionen durch Windkraftanlagen in Zweifel zu ziehen.

    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09), auf dessen nähere Begründung, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Maßgeblich für die Vergabe von Zuschlägen für Impulshaltigkeit sind die Wind(stärke)-, Standort- und Anlagebedingungen im Einzelfall (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014, 1 MR 7/14 - juris Rz. 51).

    Im Genehmigungsbescheid gibt es Möglichkeiten, etwaigen (speziellen) Lärmwirkungen und -betroffenheiten durch Regelungen Rechnung zu tragen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014, 1 MR 7/14 - juris Rz. 52), die der Beklagte hier genutzt hat.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 3 M 236/13
    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Vielmehr werden diese Probleme in der Rechtsprechung (und in der fachlichen Praxis) breit diskutiert (vgl. schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2007, 12 LA 1/07 - juris Rz. 11; und jüngst OVG Greifswald, Beschluss vom 21.05.2014, 3 M 236/13 - juris Rz. 18).

    Nicht zu diskutieren sind daher materiell insbesondere folgende Themen: - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie den Kläger, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 01.06.2010, 12 LB 31/07 - juris Rz. 44) führt das aus:.

    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09), auf dessen nähere Begründung, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Insoweit zeigt sich, dass die von den Bewohnern des Außenbereichs verlangten (Eigen-)Schutzmaßnahmen nicht nur theoretisch möglich sind, sondern auch praktisch durch Aufwuchs der umgebenden Vegetation erreicht werden können (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 19.09.2012, 8 A 339/12 - juris Rz. 22; VGH Kassel, Beschluss vom 26.09.2013, 9 B 1674/13 - juris Rz. 21).

    Zum Beispiel hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof angenommen, dass, wenn eine entsprechende Prüfung sich aus den Lageplänen, Grundrissen und dem in den Akten befindlichen Karten- und Fotomaterial durchaus ergeben kann (bei dem nur 2, 6-fachen Abstand zur nächstgelegenen Windenergieanlage zur Wohnnutzung), ein Ortstermin nicht notwendig ist (VGH Kassel, Beschluss vom 26.09.2013, 9 B 1674/13 - juris Rz. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Grundsätzlich kann der Abstand eben "von vornherein so groß" sein, dass sogar besondere tatsächliche Umstände die Einschätzungen rechtfertigen können, es handele sich ungeachtet dieses Abstands um eine Windfarm (OVG Münster, Urt. v. 25.02.2015, 8 A 959/10 - juris Rz. 105).

    Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses ist nach § 4a Abs. 4 UmwRG auf den Katalog von § 4a Abs. 2 UmwRG abzustellen (so auch OVG Münster v. 25.2.2015 - 8 A 959/10 - Rn 123 = BauR 2015, 1138).

  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.299

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; Schattenwurf; optisch

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905
    Es bleibt auch hier fraglich, "woraus sich vorliegend eine Beeinträchtigung des Klägers in seinen Interessen" ergeben könnte (VG Bayreuth, Urt. v. 18.12.2014, 2 K 14.299 - juris Rz. 74).

    Soweit sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München bezieht, betrifft dies zunächst nicht die Anlagen des hier zugelassenen Typs und auch enthält diese zivilrechtliche Entscheidung keine allgemein gültigen Aussagen über die Impulshaltigkeit von Windenergieanlagen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2014, 12 LA 105/13 - juris Rz. 10; VG Bayreuth, Urt. v. 18.12.2014 - 2 K 14.299 - juris Rz. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04

    Windenergieanlagen: Überplanung einer Konzentrationszone

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 10 B 700/03

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage;

  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14

    Verwirkung bei Wahrnehmung der Befugnisse nach dem UmwRG durch anerkannten

  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 12 LA 105/13

    Nachbarschützende Wirkung von Abstandsregelungen für die Errichtung von

  • VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995

    Windkraftanlage; Tabuzonen und sachlicher Teilflächennutzungsplan; optisch

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 B 11201/12

    Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Bildung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2012 - 8 A 339/12

    Vorliegen von unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen,

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

  • VGH Bayern, 29.09.1997 - 8 ZS 97.2401

    Arbeitsüberlastung

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Begriff der Windfarm

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2007 - 12 LA 1/07

    Erfordernis eines Sicherheitsaufschlages auf die Richtwerte der TA Lärm bei

  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - 7 B 109/02

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • BVerwG, 07.10.2009 - 7 B 28.09

    Anwendbarkeit der naturschutzrechtlichen Verbandsklage für förmliche

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

  • VG Minden, 24.02.2014 - 11 K 805/11

    Nachbarrechtsschutz gegen die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer

  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 3421/11

    Unterlassungsansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Betriebs einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung);

  • VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143

    Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen

    Insoweit sei auch die Auffassung des Gerichts im Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) unzutreffend, dass sich das Landratsamt legal auf die von der Beigeladenen eingereichten Unterlagen stütze.

    So führe auch das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung mit Urteil vom 5. August 2015 (Az. AN 11 K 14.01905) aus, Gutachten, die im vorangegangenen Verfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben worden seien, könnten im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten würden.

    So hat dann auch das erkennende Gericht in seiner Entscheidung zum Nachbaranwesen der Klägerin mit Urteil vom 5. August 2015 (AN 11 K 14.01905) - bei nahezu identischen Aspekten, aber mit einer Entfernung des Nachbarn mit bloß ca. 500 m zur nächsten WKA - befunden, dass keine subjektive Rechtsverletzung auch insofern gegeben ist, was der BayVGH in seinem Beschluss vom 18. Februar 2016, 22 ZB 15.2412, auch bestätigte - erst recht gilt dies für die Klägerin mit deutlich größerer Entfernung, wobei es im Übrigen nach der soeben genannten Entscheidung auch nicht auf eine exakte Entfernungsfixierung ankommt angesichts der aufgezeigten Eigenschutzmöglichkeiten der Klägerin in optischer Hinsicht.

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