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   VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014   

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https://dejure.org/2018,28368
VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014 (https://dejure.org/2018,28368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014 (https://dejure.org/2018,28368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. September 2018 - AN 9 K 18.01014 (https://dejure.org/2018,28368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nrn. 3 bis 7, § 80 Abs. 5, § 114 S. 1, § 154 Abs. 1; BayBO Art. 76 S. 2; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Störerauswahl bei Nutzungsuntersagung für ein durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenes Wettbüro

  • rewis.io

    Störerauswahl bei Nutzungsuntersagung für ein durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenes Wettbüro

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014
    Seit 2001 ist nämlich anerkannt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern sie am Rechtsverkehr teilnimmt, Trägerin eigener Rechte und Pflichten sein kann (vgl. BGH, U.v. 29.1.2001 - II ZR 331/00 - juris).
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 15 CS 12.130

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014
    Ungeachtet der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob wegen der über Jahre hinweg (ggf. unbeanstandet) ausgeübten Nutzung hier überhaupt die Dringlichkeit für eine sofortige Vollziehung des angefochtenen Bescheids vorliegen kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.8.2012 - 15 CS 12.130 - juris Rn. 15), bestehen nach der im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung im Hinblick auf die getroffene Störerauswahl.
  • VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664
    Auszug aus VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664).
  • OVG Sachsen, 20.01.2016 - 5 A 126/14

    Beitragsbescheid; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Inhaltsadressat;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014
    Materiellrechtlich ist daher regelmäßig zwischen der Inanspruchnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Inanspruchnahme ihrer Gesellschafter bzw. Geschäftsführer als Einzelpersonen zu unterscheiden (vgl. SächsOVG, U.v. 20.1.2016 - 5 A 126/14 - juris Rn. 30; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 37 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Auszug aus VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014
    (vgl. NdsOVG, U.v. 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - juris Rn. 40).
  • VG Ansbach, 10.10.2019 - AN 9 K 18.00119

    Nutzungsuntersagung nach einer Nutzungsänderung eines Ladens in ein Wettbüro

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (BayVGH, B.v. 28.05.2001 - 1 ZB 01.664 - juris; VG Ansbach, B.v. 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014 - juris).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.7 2014 - 2 CS 14.1326 - juris Rn. 4B.v. 28.05.2001 - 1 ZB 01.664 - juris; U.v. 22.4.1992 - 2 B 90.1348 - BayVBl 1993, 147; VG Ansbach, B.v. 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014 - juris Rn. 61; Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 179).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.7 2014 - 2 CS 14.1326 B.v. 28.05.2001 - 1 ZB 01.664; U.v. 22.4.1992 - 2 B 90.1348 - BayVBl 1993, 147; VG Ansbach, B.v. 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014; Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 179).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.7 2014 - 2 CS 14.1326 B.v. 28.05.2001 - 1 ZB 01.664; U.v. 22.4.1992 - 2 B 90.1348 - BayVBl 1993, 147; VG Ansbach, B.v. 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014; Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 179).
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