Rechtsprechung
   VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75988
VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346 (https://dejure.org/2008,75988)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346 (https://dejure.org/2008,75988)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. März 2008 - AN 11 S 07.03346 (https://dejure.org/2008,75988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem ElektroG;Anforderungen an insolvenzsichere Garantie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG; Markenbezug der Registrierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Entscheidende Bedeutung für die Insolvenzsicherheit komme nach einem Urteil des BGH vom 26. April 1962 (NJW 1962, 1200) auch der beigefügten schuldrechtlichen Abrede zu.

    Da aber bei Begründung eines Treuhandverhältnisses unter Verwendung speziell eines Anderkontos das Treugut nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers, nicht hingegen des Treuhänders rechnet, fällt die Forderung gegen eine Bank damit grundsätzlich in die Insolvenzmasse des Treugebers, sodass der Insolvenzverwalter vom Treuhänder die Abtretung verlangen kann (vgl. Lange, Treuhandkonten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz, NJW 2007, 2513, 2514; Palandt/Bassenge, BGB 67. Aufl. 2008, § 903 Rn. 43 unter Verweis auf BGH, NJW 1962, 1200).

  • VGH Hessen, 29.03.2006 - 6 UE 2874/04
    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Da die Antragsgegnerin auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Antragstellerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • VG Potsdam, 03.09.2004 - 3 L 661/04
    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Da die Antragsgegnerin auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Antragstellerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.03.1993 - 3 B 92.1862
    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Da die Antragsgegnerin auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Antragstellerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Weiterhin liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines nichtigen Verwaltungsaktes nach § 44 Abs. 1 und 2 VwVfG ebenfalls ersichtlich nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.7.1981, 1 C 99.76, Buchholz 402.24, § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Ob die von der Antragsgegnerin der Registrierung beigefügte auflösende Bedingung rechtlich zulässig ist, kann vorliegend jedoch im Ergebnis offenbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.1987, 7 C 15/85, BVerwGE 78, 114 ff.).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die durch Eintritt einer auflösenden Bedingung unwirksam gewordene Regelung eines VA selbst dann nicht wieder aufleben, wenn sich im Rahmen gerichtlicher Kontrolle im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Bedingung tatsächlich nicht eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 28.1.1992, 7 C 22/91, NVwZ 1992, 570).
  • VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971

    Begriffsbestimmung des Elektro- und Elektronikgeräts im Sinne des ElektroG

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Importiert ein Hersteller Elektrogeräte, um sie in der Bundesrepublik in Verkehr zu bringen, bedarf es, je nachdem, ob er diese Geräte unter einer eigenen Marke oder aber ggf. unter einer anderen Marke, etwa derjenigen des Produzenten, in Verkehr bringt, jeweils einer eigenständigen Registrierung (zur Registrierung unter einer bestimmten Marke vgl. Giesberts/Hilf, ElektroG, § 6 Rn. 2, § 11 Rn. 11, ferner VG Ansbach, Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.) Jedes in Verkehr gebrachte Elektrogerät muss nach der Konzeption des ElektroG zu einem unter einer bestimmten Marke registrierten Hersteller in Beziehung gesetzt werden können.
  • VG Ansbach, 03.03.2008 - AN 11 K 07.01998

    Zulässiger Rechtsschutz bei Feststellung des Eintritts der auflösenden Bedingung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Die Marke bildet insbesondere die Grundlage für die Bemessung des Garantiebetrages und den Eintritt des Garantiefalls, die jeweils markenbezogen erfolgen (vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 3.3.2008, AN 11 K 07.01998, noch unveröffentlicht).
  • VG Köln, 27.03.2007 - 14 K 7628/04

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Gewährung von Zuwendungen zur Förderung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
    Da die Antragsgegnerin auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Antragstellerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

    Mit Beschluss vom 6. März 2008 (AN 11 S 07.03346) hat die Kammer den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage sowie auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • VG Ansbach, 29.06.2010 - AN 11 S 09.02047

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Mitteilung des Eintritts der auflösenden Bedingung

    Diesbezüglich wird auf den ausführlich begründeten Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 (AN 11 S 07.03346, ) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht