Rechtsprechung
VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Wasserrechtliche Rückbauverpflichtung für einen Brunnen im Wasserschutzgebiet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.09.1996 - 4 NB 31.96
Verfassungsrecht - Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; Wasserrecht …
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Eigentumsbeschränkungen durch Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet sind unabhängig von der Intensität der den Eigentümer treffenden Belastung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, B. v. 30.9.1996 - 4 NB 31 und 32/96 - NVwZ 1997, 887).Auch bestandsgeschützte, bestehende Bebauung und Nutzungen von Grundstücken schließen es nicht aus, Gefährdungspotenziale für die Trinkwasserversorgung im Wasserschutzgebiet durch zusätzliche Verbote oder Beschränkungen zu vermindern (vgl. BVerwG, B. v. 30.9.1996, a. a. O.).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit und des Gefahrenpotenzials eines offenen Zugangs zum Grundwasser innerhalb der engeren Schutzzone ist es somit rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Behörde der Sicherung des Grundwasservorkommens wegen des überragenden Rangs des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung gegenüber den Eigentümerinteressen des Klägers und seinem Recht auf eine möglichst unbeschränkte Ausübung der Fischereiwirtschaft den Vorrang eingeräumt hat (…vgl. zum überragenden Rang des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung: BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 8 BV 14.1102 - juris, Rn. 51; BVerfG, B. v. 15.7.1981 - 1 BvR 77/78 - BVerfGE 58, 300/342). - VGH Bayern, 07.08.2014 - 8 ZB 13.2583
Rücksichtnahme eines Betreibers einer Fischzuchtanlage auf Unterlieger
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Nach den fachlichen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes ..., dessen amtlichen Auskünften und Gutachten eine besondere Bedeutung sowie ein Beurteilungsvorrang zukommt (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2014 - 8 ZB 13.2583 - juris, Rn. 9 m. w. N.) wird ein qualifizierter Rückbau des Brunnens für erforderlich und unausweichlich erachtet, um einen ungehinderten Zugang zum Grundwasser und einen direkten Eintrag in das Grundwasser, der in der engeren Schutzzone durch die Filterwirkung des Gesteins bis zu den Trinkwasserbrunnen nicht eliminiert werden könnte, zu vermeiden.
- VGH Bayern, 15.03.2016 - 8 BV 14.1102
Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung …
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit und des Gefahrenpotenzials eines offenen Zugangs zum Grundwasser innerhalb der engeren Schutzzone ist es somit rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Behörde der Sicherung des Grundwasservorkommens wegen des überragenden Rangs des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung gegenüber den Eigentümerinteressen des Klägers und seinem Recht auf eine möglichst unbeschränkte Ausübung der Fischereiwirtschaft den Vorrang eingeräumt hat (vgl. zum überragenden Rang des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung: BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 8 BV 14.1102 - juris, Rn. 51; BVerfG, B. v. 15.7.1981 - 1 BvR 77/78 - BVerfGE 58, 300/342). - VG Ansbach, 14.07.2015 - AN 1 K 13.00604
Öffentliche Wasserversorgung, Satzung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, …
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Allein der faktische Anschluss eines Grundstücks an ein privates Wasserversorgungssystem genießt keinen Bestandsschutz im Sinne dauerhafter Nutzbarkeit (vgl. VG Ansbach, U. v. 14.7.2015 - AN 1 K 13.00604 - juris, Rn. 42). - VGH Bayern, 08.11.2016 - 20 CS 16.1193
Rechtsgrundlage einer Anordnung zur Herausgabe von Equidenpässen bzw. Offenlegung …
Auszug aus VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Dass die Behörde die streitgegenständliche Anordnung auf die wasserrechtliche Generalklausel nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG i. V. m. der Wasserschutzgebietsverordnung gestützt hat, ist insoweit unschädlich, als sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch Ermessenserwägungen weitgehend identisch sind und der Verwaltungsakt durch einen Austausch der Rechtsgrundlage keine Wesensveränderung erfährt (vgl. zum Austausch einer Rechtsgrundlage BayVGH, B. v. 8.11.2016 - 20 CS 16.1193 - juris, Rn. 25).
- VG Gera, 28.06.2023 - 5 K 1203/22
Wasserrechtliche Beseitigungsverfügung für einen Holzlagerplatz in einem …
§ 100 Abs. 1 Satz 2 WHG ist dabei im Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes die richtige Ermächtigungsgrundlage für eine Beseitigungsanordnung als Maßnahme der Gefahrenabwehr (vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 14 K 3650/12 - BeckRS 2013, 48756; VG Würzburg…, Urteil vom 13. September 2016 - W 4 K 15.722 - BeckRS 2016, 114865 Rn. 20), weil das Thüringer Wassergesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz für den hier maßgeblichen Bereich des Hochwasserschutzes in einem festgesetzten oder faktischen Überschwemmungsgebiet keine speziellere Eingriffsbefugnis vermittelt (Bay. VGH…, Beschluss vom 5. März 2018 - 8 ZB 16.993 - BeckRS 2018, 4334 Rn. 9; siehe auch: VG Ansbach, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 9 K 15.01509 - BeckRS 2016, 109974).