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   VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209   

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VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209 (https://dejure.org/2021,2662)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209 (https://dejure.org/2021,2662)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - AN 18 E 21.00209 (https://dejure.org/2021,2662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayIfSMV § 12 Abs. 1 11.
    Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts mangels "sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfts"

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 20 CE 21.30

    E-Zigarettengeschäfte ein für die tägliche Versorgung unverzichtbares

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    Die zuerst genannte Voraussetzung hat bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 Rn. 9) in seinen Ausführungen zum Wortlaut der Norm herausgestellt:.

    Für diesbezügliche Ausführungen bestand dort schon deshalb kein Anlass, weil in dem Ladengeschäft der dortigen Antragstellerin neben elektronischen Zigaretten auch Flüssigkeiten zum Befüllen derselben angeboten (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 Rn. 3) und mithin zumindest insoweit typische Verbrauchsgüter verkauft wurden.

    Im Hinblick auf diese Zielsetzung des Verordnungsgebers sowie die Konzeption des § 12 Abs. 1 11. BayIfSMV, dessen Satz 1 in Bezug auf die Öffnung von Ladengeschäften ein repressives Verbot begründet und in Satz 2 bestimmte Geschäftsarten hiervon ausnimmt, ist diese Bestimmung grundsätzlich eng auszulegen (BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 Rn. 10).

    Zwar soll - worauf die Antragsschrift zutreffend hinweist - die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 11. BayIfSMV nach der Auslegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 Rn. 9) explizit auch den Sonderbedarf von Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen umfassen.

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    Eine Umgehung der besonderen Voraussetzungen und Wirkungen dieses Rechtsschutzverfahrens droht nämlich nicht, wenn der Normadressat - wie hier - unter Weitergeltung der Norm lediglich die Feststellung begehrt, ein bestimmter Sachverhalt falle (gegebenenfalls auch nach Auslegung der Norm) nicht in ihren Anwendungsbereich (BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 6).
  • VG Sigmaringen, 21.04.2020 - 14 K 1360/20

    Coronavirus; Einzelhandel; Öffnung; Verkaufsfläche; abgetrennte Fläche von 800 m²

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    BayIfSMV, der Verstöße gegen die Bestimmung des § 12 11. BayIfSMV in den Rang einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG erhebt, nicht zugemutet werden, die betreffenden Ladengeschäfte auf Grundlage der von ihr vertretenen Rechtsauffassung zu öffnen und erst gegen ein etwaiges sicherheitsrechtliches bzw. polizeiliches Einschreiten oder einen Bußgeldbescheid Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (ebenso VG München, B.v. 29.12.2020 - M 26a E 20.6704 - BeckRS 2020, 39081 Rn. 21; VG Sigmaringen, B.v. 21.4.2020 - 14 K 1360/20 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1635/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    Angesichts der vielfältigen und in den wenigsten Fällen nur einer bestimmten Kategorie zuordenbaren Geschäftsmodellen im Bereich des Einzelhandels darf zur Erreichung der infektionsschutzrechtlichen Zielbestimmung zulässigerweise auf einen pauschalierenden und an der schwerpunktmäßigen Geschäftsausrichtung orientierten Bewertungsmaßstab zurückgegriffen werden (vgl. dazu OVG NRW, B.v. 11.11.2020 - 13 B 1635/20.NE - juris Rn. 65).
  • VG München, 29.12.2020 - M 26a E 20.6704

    Schließung eines E-Zigarettengeschäftes während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    BayIfSMV, der Verstöße gegen die Bestimmung des § 12 11. BayIfSMV in den Rang einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG erhebt, nicht zugemutet werden, die betreffenden Ladengeschäfte auf Grundlage der von ihr vertretenen Rechtsauffassung zu öffnen und erst gegen ein etwaiges sicherheitsrechtliches bzw. polizeiliches Einschreiten oder einen Bußgeldbescheid Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (ebenso VG München, B.v. 29.12.2020 - M 26a E 20.6704 - BeckRS 2020, 39081 Rn. 21; VG Sigmaringen, B.v. 21.4.2020 - 14 K 1360/20 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5, 7).
  • VG Würzburg, 21.06.2021 - W 8 K 21.495

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Zulässigkeit bejaht, Präjudizinteresse, Öffnung

    Der täglichen Versorgung dienen Ladengeschäfte dabei nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn täglich auftretenden Bedarfs eines jeden Einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit täglich eintreten kann (vgl. zu alldem: BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - juris Rn. 17; B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; zur insoweit gleichlautenden 11. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - juris Rn. 9; VG Ansbach, B.v. 8.2.2021 - AN 18 E 21.209 - BeckRS 2021, 2139 Rn. 24 ff. sowie: Begründung der 12. BayIfSMV vom 5.3.2021, BayMBl.
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