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VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143 |
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- BAYERN | RECHT
BayDSchG Art. 1; BayDSchG Art. 2; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 und 2; BayDSchG Art. 12 Abs. 1 und 2; BayDSchG Art. 15 Abs. 4; BayVwVfG Art. 38
Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (31)
- VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.1040
Beseitigungsanordnung für eine ohne Genehmigung gebaute Berghütte anstelle eines …
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Angesichts des Ausnahmecharakters und der weit reichenden Folgen einer solchen sogenannten "qualifizierten Duldung" (auch "aktive Duldung"), bei der die Behörde an der Beseitigung rechtswidriger Zustände gehindert ist, muss den entsprechenden Erklärungen der Behörde mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll (vgl. hierzu VG München, U.v. 11.4.2019 - M 11 K 17.1040 - juris unter Verweis auf OVG Münster, B.v. 28.8.2014 - 7 B 940/14 - juris).Dies folgt bereits daraus, dass eine etwaige mündliche Zusage keinerlei Bindungswirkung entfaltet, da eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu unterlassen, gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form bedarf (vgl. hierzu VG München, U.v. 11.4.2019 - a.a.O.).
Des Weiteren kann sich der Kläger nach dem Rechtsgedanken des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BayVwVfG im Falle grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit nicht auf Vertrauensschutz berufen; erst recht gilt dies bei positiver Kenntnis (vgl. hierzu VG München, U.v. 11.4.2019 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige …
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Es wäre widersprüchlich, wenn eine bauliche Anlage, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert ist, ohne weiteres vollständig beseitigt oder verändert werden dürfte, weil die für ihre Erhaltung sprechenden, die Denkmaleigenschaft konstituierenden Gründe von - im Vergleich mit anderen Baudenkmälern - geringerem Gewicht sind (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris; B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris).Dabei sind öffentliche und auch private Belange in die Ermessensabwägungen einzustellen, entsprechend zu gewichten und abzuwägen (BayVGH, B.v. 31.10.2012 - a.a.O.).
Nur soweit die Bezugsfälle nach ihren Dimensionen und der gesamten baulichen Gestaltung einen vergleichbaren Zuschnitt sowie eine vergleichbare Lage in der näheren Umgebung, welche indes bereits bei einer Entfernung von 500 m zu dem streitbefangenen Vorhaben nicht mehr angenommen werden kann, aufweisen, können sie für die Entscheidung der Beklagten von Relevanz sein (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 31.10.2012 - a.a.O.).
Im Übrigen wäre ein einziger Bezugsfall noch nicht geeignet, eine ständige Verwaltungspraxis zu begründen (BayVGH, B.v. 31.10.2012 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.08.2015 - 1 B 12.79
Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Allenfalls bei völlig unbedeutenden Baudenkmälern, deren Verfall soweit fortgeschritten ist, dass eine Sanierung von vorneherein unmöglich ist, mag dies anders sein (BayVGH, U.v. 12.8.2015 - 1 B 12.79 - juris).Andererseits kann dem Eigentümer nicht zugemutet werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften (vgl. etwa BayVGH, U.v. 12.8.2015 - 1 B 12.79 - juris).
Sowohl dafür, dass eine objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem negativen Ergebnis gelangt, als auch dafür, dass eine zumutbare Verkaufsmöglichkeit nicht besteht, hat der Eigentümer die Darlegungslast (BayVGH, U.v. 12.8.2015 - 1 B 12.79 - juris).
- VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171
Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß …
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
In Betracht kommt jedoch auch ein über die bloße Untätigkeit hinausgehendes besonderes Verhalten der Behörde, aufgrund dessen der Betroffene zu der Annahme berechtigt ist, dass die Behörde von der Beseitigungsbefugnis keinen Gebrauch (mehr) machen will (vgl. BayVGH, U.v. 17.6.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590).Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die zuständige Behörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich allenfalls gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 17. Juni 1998 - 2 B 97.171 - juris).
- VGH Bayern, 08.01.2020 - 1 ZB 19.1540
Anordnung zum Austausch von Kunststofffenstern in denkmalgeschütztem Ensemble
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Da der Erhalt der bestehenden Gestalt im Vordergrund steht, kommt es für die Frage der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Baudenkmales auch nicht darauf an, mit welcher Wahrscheinlichkeit potenzielle Betrachter ihren Blick auf die eingebauten Dachflächenfenster richten (BayVGH, B.v. 8.1.2020 - 1 ZB 19.1540 - juris).Eine derartige Ankündigung der Behörde in der mündlichen Verhandlung stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Sanierungskonzept dar, so dass eine Ungleichbehandlung und eine willkürliche Ausübung des Beseitigungsermessens insoweit nicht erkennbar ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 8.1.2020 - 1 ZB 19.1540 - juris).
- BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Eine dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ermessensausübung kommt in Betracht, wenn eine Behörde ihr Ermessen ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausübt (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - juris; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 1 B 14.2215 - juris).Rechtswidrige Zustände, die sich bei einer Vielzahl von Grundstücken ergeben, müssen indes nicht in jedem Fall flächendeckend bekämpft werden, vielmehr darf sich die Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, wenn sie hierfür sachliche Gründe hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1998 - a.a.O; B.v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - juris; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris).
- VGH Bayern, 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449
Anfechtung der Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus samt Nebengebäude
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seiner Entscheidung vom 11. November 2019 - 1 ZB 19.1449, juris Folgendes aus:. - BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
[...] Wer ohne Genehmigung ein Gebäude errichtet, hat das Risiko einer baurechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 B 117.96 - BauR 1996, 828).". - VGH Bayern, 10.01.2001 - 15 ZB 98.2481
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Die Behörde muss durch aktives Tun einen zwingenden Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 4.89 - BauR 1991, 597;… BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 10.1.2001 - 15 ZB 98.2481 - juris Rn. 9). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143
Die Behörde muss durch aktives Tun einen zwingenden Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 4.89 - BauR 1991, 597;… BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35;… B.v. 10.1.2001 - 15 ZB 98.2481 - juris Rn. 9). - BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
- VGH Bayern, 25.11.1997 - 27 B 95.3466
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 7 B 940/14
Erfordernis der schriftlichkeit einer rechtsbeachtlichen Duldung einer …
- VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342
Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten …
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215
Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung
- VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage
- VGH Bayern, 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062
Umfang der Rechtskraft des eine Erlaubnisversagung bestätigenden Urteils
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212
Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen …
- VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau
- BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63
Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem …
- VGH Bayern, 04.09.2012 - 2 ZB 11.587
Denkmaleigenschaft; Anspruch auf denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis; …
- VerfGH Bayern, 17.03.1999 - 23-VI-98
Welche Fenster dürfen in ein Denkmal eingesetzt werden?
- VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760
Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung; …
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in …
- VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals
- BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde
- VGH Bayern, 07.06.2017 - 9 ZB 15.255
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
- VGH Bayern, 20.12.2016 - 2 ZB 15.1869
Versagung der Abbruchgenehmigung für ein Gebäude, das Teil eines …
- VG Bayreuth, 06.10.2022 - B 2 K 20.1456
Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, Dacheindeckung, …
Es wäre widersprüchlich, wenn eine bauliche Anlage, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert ist, ohne weiteres verändert werden dürfte, weil die für ihre Erhaltung sprechenden, die Denkmaleigenschaft konstituierenden Gründe von - im Vergleich zu anderen Baudenkmälern - geringerem Gewicht sind (vgl. zum Ganzen m.w.N.: VG Ansbach, U.v. 8.3.2021 - AN 3 K 18.00143 - juris, Rn. 36 f.). - VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
Anordnung zur Baubeseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der …
Geht es im Ausgangsfall um eine jüngere denkmalschutzrechtlich relevante Veränderung, in dem als Vergleich herangezogenen Fall jedoch um einen Altfall, so sind die Sachverhalte nicht vergleichbar (…vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062 - juris Rn. 13;… VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 8.3.2021 - AN 3 K 18.00143 - juris Rn. 55).