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   VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196   

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https://dejure.org/2017,41059
VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196 (https://dejure.org/2017,41059)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196 (https://dejure.org/2017,41059)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - AN 2 K 16.31196 (https://dejure.org/2017,41059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 59 Abs. 2, § 77 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1, Abs. 3, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
    Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Kurdistan

  • rewis.io

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Kurdistan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196
    Zum einen kann durch Auslegung als vorrangiger Zielstaat der Abschiebung der Staat Irak ohne Weiteres entnommen werden (vergleiche insoweit auch BVerwG, U.v. 16.11.1999, 9 C 4/99), zum anderen ist keine Rechtsverletzung für die Kläger erkennbar, wenn ihre Abschiebung ausdrücklich auf den für sie sicheren Teil ihres Herkunftsstaates beschränkt wird, anstelle - wie dies rechtlich nicht zu beanstanden wäre - den Gesamtstaat zu benennen (BVerwG, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 21.4.2009, - 10 C 11/08 - juris) liegt eine asylrechtlich erhebliche Verfolgungsgefahr für Mitglieder einer Gruppe dann vor, wenn Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit besteht.
  • VG München, 09.11.2020 - M 19 K 17.39041

    Keine Abschiebungsverbote für das Zielland Irak

    Mit der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass in Kurdistan-Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein bewaffneter Konflikt stattfindet (vgl. VG Köln, U.v. 10.9.2019 - 17 K 7760/17.A - juris Rn. 100 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Juli 2019 - B 3 K 18.30379 - juris Rn. 64; VG Ansbach, U.v. 8. Juni 2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 18).
  • VG München, 29.09.2021 - M 4 S7 19.34423

    Erfolgloser Abänderungsantrag im Eilverfahren gegen die Ablehnung eines

    Mit der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass in der gesamten Republik Kurdistan-Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein bewaffneter Konflikt stattfindet (vgl. VG Köln, U.v. 10.9.2019 - 17 K 7760/17.A - juris Rn. 100 ff.; VG Bayreuth, U.v. 12.7.2019 - B 3 K 18.30379 - juris Rn. 64; VG Ansbach, U.v. 8.6.2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 05.02.2018 - AN 2 K 16.31951

    Erfolgloser Asylantrag eines sunnitischen Arabers aus Bagdad

    Dass der Kläger im Irak möglicherweise mit einer Haftstrafe rechnen müsste, stellt für sich gesehen, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar, sondern ist eine Sanktionierung wegen eines rechtswidrigen Verhaltens (vgl. VG Ansbach, U.v. 8.6.2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 16), das beispielsweise auch in der Bundesrepublik mit Strafe belegt ist, vgl. § 16 Wehrstrafgesetz.
  • VG Dresden, 02.02.2018 - 13 K 1808/16
    Auch aus der ehemaligen Armeezugehörigkeit seines Vaters kann nicht auf besondere, in der Person des Klägers liegende, individuelle Umstände geschlossen werden, die eine erhöhte Gefährdung des Klägers begründen (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 8.6.2017, Az. AN 2 K 16.31196; VG München, Urt. v. 24.4.2014, Az. M 4 K 13.30047; zit. nach juris).
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