Rechtsprechung
VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, § 59 Abs. 2, § 77 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1, Abs. 3, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Kurdistan - rewis.io
Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Kurdistan
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196
- VGH Bayern, 04.10.2017 - 20 ZB 17.30968
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, …
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196
Zum einen kann durch Auslegung als vorrangiger Zielstaat der Abschiebung der Staat Irak ohne Weiteres entnommen werden (vergleiche insoweit auch BVerwG, U.v. 16.11.1999, 9 C 4/99), zum anderen ist keine Rechtsverletzung für die Kläger erkennbar, wenn ihre Abschiebung ausdrücklich auf den für sie sicheren Teil ihres Herkunftsstaates beschränkt wird, anstelle - wie dies rechtlich nicht zu beanstanden wäre - den Gesamtstaat zu benennen (…BVerwG, a.a.O.). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2017 - AN 2 K 16.31196
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 21.4.2009, - 10 C 11/08 - juris) liegt eine asylrechtlich erhebliche Verfolgungsgefahr für Mitglieder einer Gruppe dann vor, wenn Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit besteht.
- VG München, 09.11.2020 - M 19 K 17.39041
Keine Abschiebungsverbote für das Zielland Irak
Mit der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass in Kurdistan-Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein bewaffneter Konflikt stattfindet (…vgl. VG Köln, U.v. 10.9.2019 - 17 K 7760/17.A - juris Rn. 100 ff.; VG Bayreuth…, Urteil vom 12. Juli 2019 - B 3 K 18.30379 - juris Rn. 64; VG Ansbach, U.v. 8. Juni 2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 18). - VG München, 29.09.2021 - M 4 S7 19.34423
Erfolgloser Abänderungsantrag im Eilverfahren gegen die Ablehnung eines …
Mit der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass in der gesamten Republik Kurdistan-Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein bewaffneter Konflikt stattfindet (…vgl. VG Köln, U.v. 10.9.2019 - 17 K 7760/17.A - juris Rn. 100 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 12.7.2019 - B 3 K 18.30379 - juris Rn. 64; VG Ansbach, U.v. 8.6.2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 18). - VG Ansbach, 05.02.2018 - AN 2 K 16.31951
Erfolgloser Asylantrag eines sunnitischen Arabers aus Bagdad
Dass der Kläger im Irak möglicherweise mit einer Haftstrafe rechnen müsste, stellt für sich gesehen, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar, sondern ist eine Sanktionierung wegen eines rechtswidrigen Verhaltens (vgl. VG Ansbach, U.v. 8.6.2017 - AN 2 K 16.31196 - juris Rn. 16), das beispielsweise auch in der Bundesrepublik mit Strafe belegt ist, vgl. § 16 Wehrstrafgesetz. - VG Dresden, 02.02.2018 - 13 K 1808/16 Auch aus der ehemaligen Armeezugehörigkeit seines Vaters kann nicht auf besondere, in der Person des Klägers liegende, individuelle Umstände geschlossen werden, die eine erhöhte Gefährdung des Klägers begründen (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 8.6.2017, Az. AN 2 K 16.31196;… VG München, Urt. v. 24.4.2014, Az. M 4 K 13.30047; zit. nach juris).