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   VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638   

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VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638 (https://dejure.org/2014,19855)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638 (https://dejure.org/2014,19855)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - AN 4 K 13.01638 (https://dejure.org/2014,19855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Kein) Anspruch auf Ausnahmeregelung für zukünftigen Geschäftsführer und Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft im Hinblick auf gewerbliche Tätigkeiten im vorliegenden Fall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12

    Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Im Übrigen folgt die Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.9.2012, 8 C 6/12, juris), das die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Klage auf Erteilung einer (isolierten) Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1, 2. Hs. StBerG als gegeben angesehen hat, was auch für eine entsprechende Feststellungsklage gilt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 26.9.2012, 8 C 6/12, juris) besteht bei Anwendung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 2. Hs. StBerG ein Anspruch auf Zulassung der Ausnahme, wenn die vom Gesetzgeber unterstellte abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung von Berufspflichten im konkreten Fall widerlegt ist, für eine Ermessensausübung besteht in diesem Fall kein Raum mehr; ebenso ist die Ausnahme zu versagen, falls die Gefahr der Beeinträchtigung von Berufspflichten im konkreten Fall nicht ausgeräumt werden kann.

  • BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hin hob die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 23. August 2013 (1 BvR 2912/11) das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 2. März 2011 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2011 auf und stellte fest, diese Entscheidungen verletzten den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 23.8.2013, 1 BvR 2912/11, juris) soll § 57 Abs. 4 Nr. 1 1. Hs StBerG der abstrakten Gefahr der Interessenkollision begegnen, während bei der Genehmigung einer Ausnahme nach dem 2. Halbsatz dieser Vorschrift darauf abzustellen ist, ob im konkreten Fall die Verletzung von Berufspflichten ausgeschlossen werden kann.

  • VG Ansbach, 02.03.2011 - AN 4 K 10.02119

    Ausnahmegenehmigung für den Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft für

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2011 wies die Einzelrichterin die Klage mit Urteil vom 2. März 2011 ab (AN 4 K 10.02119).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

    Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Der Bundesgerichtshof (B.v. 13.10.2003, AnwZ (B) 79/02, juris) hat entschieden, dass die Tätigkeit als Grundstücks- oder Finanzmakler unvereinbar mit dem Anwaltsberuf sei.
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 7 ZB 11.1173

    Der Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft unterliegt dem gesetzlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Mit Beschluss vom 26. Oktober 2011 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin ab (7 ZB 11.1173).
  • BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13

    Keine generelle Zulassung gewerblicher Inkassotätigkeit von Steuerberatern oder

    Auszug aus VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638
    Mit Schriftsatz vom 3. März 2014 verwies die Beklagte noch auf verschiedene Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht sowie auf den Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 2014 (1 BvR 2884/13).
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