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   VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594, AN 9 K 17.01606, AN 9 K 17.01638, AN 9 K 17.01645, AN 9 K 17.01640, AN 9 K 17.01647   

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https://dejure.org/2018,37499
VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594, AN 9 K 17.01606, AN 9 K 17.01638, AN 9 K 17.01645, AN 9 K 17.01640, AN 9 K 17.01647 (https://dejure.org/2018,37499)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594, AN 9 K 17.01606, AN 9 K 17.01638, AN 9 K 17.01645, AN 9 K 17.01640, AN 9 K 17.01647 (https://dejure.org/2018,37499)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - AN 9 K 17.01594, AN 9 K 17.01606, AN 9 K 17.01638, AN 9 K 17.01645, AN 9 K 17.01640, AN 9 K 17.01647 (https://dejure.org/2018,37499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 9, § 31, § 34 Abs. 2; BauNVO § 3, § 4, § 15 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit eines Boardinghouses im Wohngebiet

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Boardinghouses im Wohngebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Hinzu komme, dass durch den ständigen Wechsel der Feriengäste erhöhte Unruhe in das Wohngebiet hineingetragen werde (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 14).

    In diesem Zusammenhang hilft den Klägern auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327

    Baurecht; Nutzungsänderung von Einfamilienhaus zu "Boardinghaus mit drei

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Bei Zulassung des Vorhabens würde eine Nutzungsart in das Gebiet getragen und damit eine Entwicklung eingeleitet werden, die geeignet wäre, die vorhandene Prägung des konkreten reinen Wohngebiets zu verändern und auf die Erschließung und Infrastruktur des Gebiets nicht ausgelegt seien (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327).

    In diesem Zusammenhang hilft den Klägern auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Bremen, 17.11.2014 - 1 V 1827/14
    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    So habe bspw. das Verwaltungsgericht Bremen ein Boardinghouse mit neun Gästezimmern noch als kleinen Beherbergungsbetrieb eingestuft (unter Verweis auf VG Bremen, B.v. 17.11.2014 - 1 V 1827/14).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Die kleinen Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden dadurch gekennzeichnet, dass sie sich der Vermietung von Wohnräumen annähern, baulich zumeist nicht besonders in Erscheinung treten und infolgedessen auch den Charakter des reinen Wohngebiets nicht beeinflussen (vgl. VGH BW, B.v. 11.5.2015 - 3 S 2420/14 - juris Rn. 31, Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2017, § 3 BauNVO Rn. 76).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Es stelle eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Der Anspruch auf Gebietserhaltung verleiht den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten (§ 9 Satz 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 3 BauNVO) oder faktischen Baugebiet das Recht, Vorhaben, welche nach ihrer Art in diesem Gebiet nicht regelhaft zulässig sind und nicht nach § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können, auch ohne konkrete Beeinträchtigung abzuwehren (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 26.2.2014 - 2 ZB 14.101 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 3167/96

    Zulässigkeit eines Hotel garni im reinen Wohngebiet - kleiner Betrieb des

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Tatbestandlich wird mithin schon eine Zweckbestimmung auf "Beherbergungsbetriebe" und eine Umfangsbegrenzung auf "klein" vorweggenommen, so dass dem im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO keine Bedeutung mehr beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, U.v. 31.1.1997 - 8 S 3167/96 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Was in diesem Sinne "klein" ist, lässt sich nicht allgemein umschreiben, weil der Bedeutungsgehalt auch von den tatsächlichen Auswirkungen des (festgesetzten oder faktischen) Baugebiets und der konkreten örtlichen Situation abhängt (BVerwG, B.v. 27.11.1987 - 4 B 230.87 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Bei der Klage von Dritten - hier von baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich aber auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
    Bei der Klage von Dritten - hier von baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich aber auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 2 ZB 14.101

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Befreiung; Atriumhaus;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 8 S 1641/16

    Einstufung eines Boardinghouse mit Business-Apartments als Wohnnutzung;

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