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   VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373   

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https://dejure.org/2009,72110
VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373 (https://dejure.org/2009,72110)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373 (https://dejure.org/2009,72110)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. November 2009 - AN 6b D 09.00373 (https://dejure.org/2009,72110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ordnungsgemäßes Verfahren; leitender Polizeibeamter (Versorgung); Kinderpornographie; Verstoß gegen dienstliche Anweisung; keine verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kleve, 06.08.2002 - 3 O 116/02

    Umfang des Schutzbereiches von § 12 BGB; Anforderungen an die Annahme eines

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Sie bewirken auch, dass durch die Veröffentlichung und der Verbreitung der Bilder in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen abgebildeten Kinder fortlaufend eingegriffen wird, ohne dass sich diese dagegen wirksam wehren können (vgl. ständige Rechtsprechung: BVerwG vom 17.2.2004 - DÖV 2005, 344; vom 11.2.2003 - NVwZ-RR 2003, 353 ff.; vom 8.11.2001 - NVwZ 2002, 1378 ff.).

    Er hat sich eine erhebliche Zahl von Bilddateien, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dargestellt ist, heruntergeladen und weiterverbreitet (BVerwGE vom 11.2.2003 a.a.O. und vom 6.7.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Sie bewirken auch, dass durch die Veröffentlichung und der Verbreitung der Bilder in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen abgebildeten Kinder fortlaufend eingegriffen wird, ohne dass sich diese dagegen wirksam wehren können (vgl. ständige Rechtsprechung: BVerwG vom 17.2.2004 - DÖV 2005, 344; vom 11.2.2003 - NVwZ-RR 2003, 353 ff.; vom 8.11.2001 - NVwZ 2002, 1378 ff.).
  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Sie bewirken auch, dass durch die Veröffentlichung und der Verbreitung der Bilder in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen abgebildeten Kinder fortlaufend eingegriffen wird, ohne dass sich diese dagegen wirksam wehren können (vgl. ständige Rechtsprechung: BVerwG vom 17.2.2004 - DÖV 2005, 344; vom 11.2.2003 - NVwZ-RR 2003, 353 ff.; vom 8.11.2001 - NVwZ 2002, 1378 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 15.06

    Klärungsbedürftigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Die den Beklagten treffenden Folgen sind auch nicht unverhältnismäßig (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2006 - 2 B 15/06).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Diese Voraussetzungen liegen beim Beklagten vor, so dass er nicht mehr tragbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2006 - 1 D 1/06).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 6b D 09.00373
    Im Übrigen wäre auch ein gegebenenfalls vorliegender Verfahrensfehler in diesem Sinne letztlich ohne Auswirkung auf das Verfahren und die zu treffende Entscheidung gewesen (vgl. Zängl, BayDG, Stand Juli 2007, Art. 50, RdNr. 14; BVerwG vom 25.1.2007 - 2 A 3/05 - NVwZ 2007, 960).
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