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   VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072   

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VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072 (https://dejure.org/2018,2209)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072 (https://dejure.org/2018,2209)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - AN 9 K 16.02072 (https://dejure.org/2018,2209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 7, § 20; BayWG Art. 16
    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts nach Beseitigung der ursprünglichen Benutzungsanlage

  • rewis.io

    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts nach Beseitigung der ursprünglichen Benutzungsanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 9 K 07.00840

    Widerruf eines Altrechts; hinreichende Ermessenserwägungen

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Zudem sei im Falle des Widerrufs nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WHG ein konkretes öffentliches Interesse gar nicht erforderlich (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.00840 - und VG Augsburg, U.v. 27.1.2015 - Au 3 K 14.185).

    Es genügt die Absicht der Behörde, die durch das alte Recht durchbrochene allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wiederherzustellen (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 20, Rn. 106; zur Vorgängernorm § 15 Abs. 4 Satz 2 WHG: BVerwG, B.v. 20.11.1993 - 7 B 114.93; VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.00840).

  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    In einer Entscheidung vom 4. Mai 2016 (C-346/14 - "Schwarze Sulm") habe sich der Europäische Gerichtshof grundsätzlich für die Wasserkraft ausgesprochen.
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Zudem sei im Falle des Widerrufs nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WHG ein konkretes öffentliches Interesse gar nicht erforderlich (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.00840 - und VG Augsburg, U.v. 27.1.2015 - Au 3 K 14.185).
  • VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152

    Nebenbestimmungen zu gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis für Triebwerksanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Die hiergegen erhobene Klage vom 29. Januar 2015 (AN 9 K 15.00152), mit der der Kläger die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung der ... ohne die genannten Nebenbestimmungen und unter Festsetzung einer niedrigeren Mindestwassermenge begehrte, wies das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 6. Juli 2016 ab.
  • VG Bayreuth, 13.12.2012 - B 2 K 11.687
    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Mit der Turbine sind auch ein anderer, stärkerer Eingriff in das Gewässer und damit andere ökologische Anforderungen verbunden... Vorliegend steht - anders als bei dem vom Klägervertreter benannten Urteil (VG Bayreuth, U.v. 13.12.2012 - B 2 K 11.687) - nicht die nachträgliche Beschränkung eines Altrechts inmitten, sondern die Neuerteilung einer Erlaubnis.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 ZB 12.966

    Der für Wasserrecht zuständige 8. Senat hält an der früheren Rechtsprechung des

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Diese Änderungen seien zwar durch die neue Zulassung legitimiert worden, dass Altrecht sei hierdurch jedoch in seinem Bestand hinfällig geworden (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13

    Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Einer solchen Eintragung kommt keine konstitutive Wirkung zu und sie begründet keinen öffentlichen Glauben, gleichwohl entfaltet sie Beweiskraft für den tatsächlichen Bestand des eingetragenen Rechts (vgl. BGH, B.v. 10.10.2013 - V ZR 91/13; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 104).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Einer solchen Eintragung kommt keine konstitutive Wirkung zu und sie begründet keinen öffentlichen Glauben, gleichwohl entfaltet sie Beweiskraft für den tatsächlichen Bestand des eingetragenen Rechts (vgl. BGH, B.v. 10.10.2013 - V ZR 91/13; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 104).
  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
    Es genügt die Absicht der Behörde, die durch das alte Recht durchbrochene allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wiederherzustellen (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 20, Rn. 106; zur Vorgängernorm § 15 Abs. 4 Satz 2 WHG: BVerwG, B.v. 20.11.1993 - 7 B 114.93; VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.00840).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 13 LA 209/19

    Alte Rechte; Antrag auf Zulassung der Berufung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit;

    Solche widerstreitenden öffentlichen Interessen können zwar auch im gesetzlichen Schutz von Kulturdenkmalen und damit verbundenen gesetzlichen Erhaltungspflichten (vgl. §§ 6 f. NDSchG) eine Anknüpfung finden (vgl. zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei Ausübung des Widerrufsermessens nach § 20 Abs. 2 WHG: Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.12.2019 - 8 ZB 18.547 -, juris Rn. 26; VG Ansbach, Urt. v. 10.1.2018 - AN 9 K 16.02072 -, juris Rn. 50; VG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.2017 - 6 B 114/16 -, juris Rn. 29).
  • VG Augsburg, 25.02.2019 - Au 9 K 17.1293

    Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung

    Es genügt insoweit die Absicht der Behörde, die durch das alte Recht durchbrochene allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wiederherzustellen (vgl. Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, AbwAG, Stand: Juni 2018, § 20 Rn. 103; BVerwG, B.v. 20.11.1993 - 7 B 114.93 - juris; VG Ansbach, U.v. 10.1.2018 - AN 9 K 16.02072 - juris Rn. 45).
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