Rechtsprechung
   VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67271
VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121 (https://dejure.org/2011,67271)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121 (https://dejure.org/2011,67271)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. März 2011 - AN 14 M 09.01121 (https://dejure.org/2011,67271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,67271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungs- und ÜberleitungsbeschlussSperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Falle einer nur teilweisen ProzesskostenhilfebewilligungDie Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO greift grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche des beigeordneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 25.09.2008 - AN 14 K 08.00544

    Gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen kann höchstens nur bis zu deren

    Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121
    In der dem Kostenstreit zugrunde liegenden Angelegenheit - Az. AN 14 K 08.00544 - wandte sich die Erinnerungsführerin gegen zwei Wohngeldbescheide des Erinnerungsgegners zu 1. vom 27. März 2008.

    Der Erinnerungsführerin war mit Beschluss der Kammer vom 27. Juni 2008 - Az. AN 14 K 08.00544 - unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... Prozesskostenhilfe bewilligt worden, soweit sich die Erinnerungsführerin mit ihrer Klage vom 1. April 2008 gegen die Aufrechnung des ab 1. Januar 2008 bewilligten Wohngeldes mit dem Überzahlungsbetrag wandte.

    Mit rechtskräftigem Urteil der Kammer vom 25. September 2008 - Az. AN 14 K 08.00544 - wurde der (eine) Bescheid des Erinnerungsgegners zu 1. vom 27. März 2008 in Ziffer 4. und der (zweite) Bescheid des Erinnerungsgegners zu 1. vom 27. März 2008 in Ziffer 2. aufgehoben.

    Begründet wurde der den Bevollmächtigten der Erinnerungsführerin am 24. Februar 2009 zugestellte Beschluss damit, dass die Erinnerungsführerin gemäß Ziffer 2. des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 25. September 2008 - Az. AN 14 K 08.00544 - zwei Drittel und der Erinnerungsgegner zu 1. ein Drittel der Kosten des Verfahrens zu tragen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten AN 14 M 09.01121 und AN 14 M 09.01122 sowie der beigezogenen Gerichtsakte AN 14 K 08.00544 Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 10 WF 2/99

    Anwaltsgebühren bei teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121
    Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts ein, die darauf beruhen, dass er zeitlich oder gegenständlich außerhalb des Umfangs der Beiordnung auftragsgemäß tätig geworden ist (OLG Düsseldorf vom 23.03.1999 OLGR Düsseldorf 1999, 388 f. m. w. N.).

    Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt im Falle der Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe und Führung des Prozesses in vollem Umfang grundsätzlich berechtigt ist, die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsvergütung nach dem Wert, für den er beigeordnet worden ist, gegenüber seinem Mandanten zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2005 Rpfleger 2005, 267 f.; OLG Düsseldorf vom 23.03.1999 OLGR Düsseldorf 1999, 388 f.; KG Berlin vom 14.10.1987 RPfleger 1988, 204 f.).

  • KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
    Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121
    Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt im Falle der Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe und Führung des Prozesses in vollem Umfang grundsätzlich berechtigt ist, die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsvergütung nach dem Wert, für den er beigeordnet worden ist, gegenüber seinem Mandanten zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2005 Rpfleger 2005, 267 f.; OLG Düsseldorf vom 23.03.1999 OLGR Düsseldorf 1999, 388 f.; KG Berlin vom 14.10.1987 RPfleger 1988, 204 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2005 - 10 WF 38/04

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von

    Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121
    Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt im Falle der Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe und Führung des Prozesses in vollem Umfang grundsätzlich berechtigt ist, die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsvergütung nach dem Wert, für den er beigeordnet worden ist, gegenüber seinem Mandanten zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2005 Rpfleger 2005, 267 f.; OLG Düsseldorf vom 23.03.1999 OLGR Düsseldorf 1999, 388 f.; KG Berlin vom 14.10.1987 RPfleger 1988, 204 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht