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VG Ansbach, 10.07.2013 - AN 11 K 13.30370 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Angst vor pakistanischen Taliban schon nicht glaubhaft; jedenfalls vor Verfolgung in ... bzw. ... sicher; auch keine Abschiebungsverbote substantiiert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 11 K 12.30243
Punjabi aus Dorf ..., ... und Distrikt .../Provinz .../Pakistan; Asylausschluss …
Auszug aus VG Ansbach, 10.07.2013 - AN 11 K 13.30370
Aber selbst wenn - wie nicht - dem Vorbringen des Klägers geglaubt würde, hätte das BAMF schon nach den eigenen Angaben des Klägers das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative annehmen dürfen, was nach der Rechtsprechung des Gerichts regelmäßig für ... in den größeren Städten ... der Fall ist (VG Ansbach, U. v. 24.5.2012 - AN 11 K 12.30152, U. v. 19.9.2012 - AN 11 K 12.30243 und U. v. 14.2.2013 - AN 11 K 13.30016), was auch im Fall einer Verfolgung durch die Taliban zu gelten hätte, da ein gesteigertes Interesse dieser gerade an der Person des Klägers weder ersichtlich ist noch substantiiert vorgetragen wurde. - VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 13.30016
§ 74 Abs. 1 AsylVfG
Auszug aus VG Ansbach, 10.07.2013 - AN 11 K 13.30370
Aber selbst wenn - wie nicht - dem Vorbringen des Klägers geglaubt würde, hätte das BAMF schon nach den eigenen Angaben des Klägers das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative annehmen dürfen, was nach der Rechtsprechung des Gerichts regelmäßig für ... in den größeren Städten ... der Fall ist (VG Ansbach, U. v. 24.5.2012 - AN 11 K 12.30152, U. v. 19.9.2012 - AN 11 K 12.30243 und U. v. 14.2.2013 - AN 11 K 13.30016), was auch im Fall einer Verfolgung durch die Taliban zu gelten hätte, da ein gesteigertes Interesse dieser gerade an der Person des Klägers weder ersichtlich ist noch substantiiert vorgetragen wurde. - BVerfG, 30.07.1996 - 2 BvR 394/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfungpflicht von …
Auszug aus VG Ansbach, 10.07.2013 - AN 11 K 13.30370
Dieser Ausschlusstatbestand bezieht sich zwar allein auf den Asylanspruch nach Art. 16 a Abs. 1 GG, weshalb der Kläger im Fall der Nichtrückführung in den sicheren Drittsaat wie hier gleichwohl geltend machen könnte, dass die Voraussetzungen nunmehr des § 60 Abs. 1 bis 7 AufenthG vorliegen (BVerfG, B.v. 30.7.1996 - 2 BvR 394/95 - BayVBl 1997, 82 zu den Vorgängervorschriften).