Rechtsprechung
VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 53 Abs. 3; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1; EMRK Art. 8
Gewöhnlicher Aufenthalt spezialpräventive Ausweisung, Wiederholungsgefahr bei neuen Straftaten im offenen Vollzug im Einzelfall, Wiederholungsgefahr trotz 20 straffreier Monate nach Haftentlassung faktischer Inländer fehlende Substantiierung des Vortrags, eine Verlobte ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
- VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.1007
- VGH Bayern, 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (…BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18;… BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16
Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Die Ausländerbehörde muss bei der allein unter präventiven Gesichtspunkten festzusetzenden Frist das Gewicht des Ausweisungsinteresses und den mit der Ausweisung verfolgten Zweck berücksichtigen, wobei eine zweistufige Prüfung vorzunehmen ist (dazu BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23;… BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56): Es bedarf in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag.
- VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715
Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Die Ausländerbehörde muss bei der allein unter präventiven Gesichtspunkten festzusetzenden Frist das Gewicht des Ausweisungsinteresses und den mit der Ausweisung verfolgten Zweck berücksichtigen, wobei eine zweistufige Prüfung vorzunehmen ist (…dazu BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56): Es bedarf in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag. - VGH Bayern, 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Härtefall; Aufklärungspflicht im …
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Im Übrigen will sich der Kläger auch nach seinem eigenen Vortrag nur wenige Monate und in Erwartung der kommenden Inhaftierung in G. ... aufgehalten haben, sodass die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes in G. ... auch aus diesem Grund fernliegt (vgl. auch BayVGH, B.v. 15.4.2009 - 19 ZB 08.2845 - juris Rn. 5 zu § 5 ZustVAuslR a.F.: kein gewöhnlicher Aufenthalt bei Ortswechseln nach jeweils wenigen Monaten). - VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65
Ausweisung wegen Straffälligkeit
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Aber selbst für so genannte "faktische Inländer" besteht kein generelles Ausweisungsverbot (BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 51). - VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Dabei ist im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 13.1982 - juris Rn. 29). - BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12
Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …
Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Befristung der Wirkungen der Abschiebung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (st. Rspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris, Rn. 8).