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   VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580   

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https://dejure.org/2020,8267
VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580 (https://dejure.org/2020,8267)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580 (https://dejure.org/2020,8267)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. März 2020 - AN 9 K 19.00580 (https://dejure.org/2020,8267)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580
    Das ist der Fall, wenn er in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (st. Rspr. zur Baugenehmigung, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87; BVerwGE 89, 69; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017, m.w.N. - juris).

    Auch setzt eine Rechtsverletzung des Nachbarn voraus, dass die geprüfte Vorschrift überhaupt zum Prüfungsumfang des späteren Baugenehmigungsverfahrens gehören würde (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris, Rn. 22).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der vom Klägervertreter zitierten Entscheidung vom 15. Oktober 2019 (Nr. 15 ZB 19.1221) ausführt, handelt es sich bei § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO um eine Ausnahmevorschrift zur Art der baulichen Nutzung, so dass ein Widerspruch einer an sich zulässigen Nutzung zur Eigenart des Baugebiets nur unter strengen Voraussetzungen anzunehmen ist.
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580
    Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche seien zwar grundsätzlich nicht nachbarschützend, dies ergebe sich auch aus der neuen Rechtsprechung, so dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 - 4 C 7/17.
  • VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.5350

    Grundstücksbegriff der BauNVO; GFZ-Überschreitung infolge einer

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580
    Die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan seien für die ursprünglichen Grundstücke getroffen worden, durch eine Grundstücksteilung könne öffentlich-rechtlich weder ein zusätzliches Baurecht geschaffen noch das bestehende eingeschränkt werden (VG München, Urteil vom 14.7.2008 - M 8 K 07.5350).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2020 - AN 9 K 19.00580
    Das ist der Fall, wenn er in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (st. Rspr. zur Baugenehmigung, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87; BVerwGE 89, 69; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017, m.w.N. - juris).
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