Rechtsprechung
   VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12251
VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697 (https://dejure.org/2023,12251)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.05.2023 - AN 4 E 23.697 (https://dejure.org/2023,12251)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Mai 2023 - AN 4 E 23.697 (https://dejure.org/2023,12251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,12251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GwG § 57; RL 849/15 Art. 60; GRC Art. 4; GRC Art. 15 Abs. 1
    Internetpranger, Veröffentlichung nach Geldwäschegesetz

  • IWW

    § 57 GwG; Art. 60 RL 849/15; Art. 4 GRC; Art. 15 Abs. 1 GRC
    GwG, GRC, RL 849/15

  • rewis.io

    Internetpranger, Veröffentlichung nach Geldwäschegesetz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697
    Der Eingriff werde bereits dadurch relativiert, dass die Antragstellerin negative Öffentlichkeitsinformationen durch rechtswidriges Verhalten selbst veranlasst habe, umgekehrt also den Eingriff durch rechtstreues Verhalten verhindern konnte (vgl. BVerfG, B.v. 21.03.2019 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 - juris Rn. 36).

    Die Veröffentlichung auf einem Internetpranger kommt einem Eingriff in die Berufsfreiheit jedenfalls dann gleich, wenn sie direkt auf Marktbedingungen konkret individualisierbarer Unternehmen zielen und die Markt- und Wettbewerbsbedingungen des betroffenen Unternehmens verändern (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 zur Regelung der Veröffentlichungspflicht nach § 40 Abs. 1a LFGB).

  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 6 B 134/22

    Erfolgloser Eilantrag eines CRR-Kreditinstituts gegen KWG-Pranger

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697
    Es habe sich um Einzelfallentscheidungen gehandelt, deren Umstände aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich seien (HessVGH, B.v. vom 04.08.2022 - 6 B 134/22 -, juris Rn. 29).

    Unterließe man generell Namensnennungen, so wäre dies angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung rechtswidrig (HessVGH, B.v. 04.08.2022 - 6 B 134/22 -, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697
    Als Bestrafung im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG sei jede staatliche Maßnahme anzusehen, die eine "missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten" darstelle (BVerfG, Beschluss vom 11.06.1969 - 2 BvR 518/66, NJW 1969, 2192).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697
    Dieses ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (BayVGH, U.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083

    Klageerzwingung

    In Ergänzung des Beschlusses vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) hat die Antragstellerin innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Rechtskraft dieses Beschlusses Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach als Gericht der Hauptsache zu erheben.

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2023 untersagte das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 4 E 23.697) im Wege der einstweiligen Anordnung die fortlaufende Bekanntmachung der Einziehungsmaßnahme in nichtanonymisierter Form.

    Es habe sich bei dem Beschluss vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) um eine Vorwegnahme der Hauptsache gehandelt, weshalb eine Entscheidung in der Hauptsache obsolet sei, da die Antragstellerin endgültig erhalten habe, was sie mit einer erfolgreichen Klage habe verlangen können.

    In der Entscheidung vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) hat das Gericht bereits ausgeführt, dass die Streitsache eine grundlegende Rechtsfrage aufwirft, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend geprüft werden kann.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht