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VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayVwVfG Art. 48; AufenthG §§ 53 ff
Erfolglose Klage gegen Rücknahme von Aufenthaltserlaubnis bei Doppelehe
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
- VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.1024
- VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
- VG Ansbach, 12.08.2021 - AN 5 K 18.01024
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 20.09.2012 - 19 ZB 12.1396
(Rückwirkende) Rücknahme von - zum Zweck der Eheführung - erteilter …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, "dass Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen - etwa das Prinzip der Einehe - anknüpft" (…vgl. BVerfG, B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 20.9.2012 - 19 ZB 12.1396 - juris Rn. 19).Insofern handelt es sich um eine nicht vergleichbare Konstellation (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B. v. 20.9.2012 - 19 ZB 12.1396 - juris Rn 30).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Kläger durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder die er zumindest für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei der Behörde einen Irrtum hervorruft im Bewusstsein, diese durch Täuschung zu veranlassen, ihm den beantragten Verwaltungsakt zu erteilen (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1985 - 2 C 30/84 - juris Rn. 24).Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn der Antragsteller erkennt und in Kauf nimmt, dass die Behörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder umgekehrt hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwG v. 18.9.1985, a.a.O.).
- VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715
Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16;… U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37;… BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25).Die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierende Sperrwirkung muss sich dabei an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Dass nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gesondert angeordnet werden muss, macht den Bescheid vom 15. Mai 2018 nicht fehlerhaft, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage war in der behördlichen Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG a.F. regelmäßig auch die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer enthalten (BVerwG, U.v. 25.7.2017 - 1 C 13.17 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16;… U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25). - BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt in den Urteilen vom 12. Juli 2018 und 9. Mai 2019 entschieden, dass sich auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Recht mit generalpräventiven Gründen ein Ausweisungsinteresse begründen lässt (…BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17). - BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zu der Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04
Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Auch wenn es im Fall einer unzulässigen Doppelehe für den Bereich des Zivilrechts zur Vermeidung von Härten naheliegt, diese nur mit Wirkung ex nunc aufzuheben, kann daraus nicht gefolgert werden, dass es geboten wäre, eine aufhebbare Doppelehe auch in anderen Rechtsbereichen, also etwa im Ausländerrecht, bis zu ihrer Aufhebung als wirksam zu behandeln (vgl. VGH BW, B.v.15.8.2005 - 13 S 951/04 - juris Rn. 6). - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, "dass Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen - etwa das Prinzip der Einehe - anknüpft" (vgl. BVerfG, B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - juris Rn. 27;… BayVGH, B.v. 20.9.2012 - 19 ZB 12.1396 - juris Rn. 19). - BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete …
Auszug aus VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids, durch den - jedenfalls auch - eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen oder widerrufen wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 1 C 10/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12
Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …