Rechtsprechung
   VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34510
VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831 (https://dejure.org/2018,34510)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831 (https://dejure.org/2018,34510)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. September 2018 - AN 1 K 17.00831 (https://dejure.org/2018,34510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBhV § 22 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3 u Abs. 5, § 49, § 50; GG Art. 33 Abs. 5
    Keine Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel - Diätische Lebensmittel

  • rewis.io

    Keine Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel - Diätische Lebensmittel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Oldenburg, 22.11.2006 - 6 A 2089/06

    Alimentationsprinzip; amtsangemessener Lebensunterhalt; angemessene Aufwendung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Die Gewährung von Beihilfeleistungen bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der BBhV komme jedoch in seltenen - atypisch gelagerten - Einzelfällen in Betracht (VG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2006, Az.: 6 A 2089/06).

    Demnach liegen nach Überzeugung der Kammer die Voraussetzungen für einen atypisch gelagerten Ausnahmefall, wie er z.B. durch das VG Oldenburg (U.v. 22.11.2006 - Az. 6 A 2089/06 - juris) oder das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (U. v. 24.5.2006 - 1 A 3706/04 -, juris), angenommen worden ist, gerade nicht vor, dies insbesondere, da aus Gründen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller einem bestimmten Dienstherrn zugehörigen Beihilfeberechtigten die Abweichung von im Rahmen der Beihilfevorschriften typisierend vorgenommenen Leistungsausschlüssen bzw. -begrenzungen zugunsten einzelner Beihilfeberechtigter unter unmittelbarer Anknüpfung an den Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht höchstens in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, in denen sich - atypischerweise - die Verweigerung der Beihilfeleistung aufgrund ganz besonderer Fallumstände schlechterdings als grob fürsorgepflichtwidrig darstellen würde.

  • VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14

    Uniselen; Nahrungsergänzungsmittel; Beihilfefähigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Sigmaringen, U. v. 22.11.2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, B. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    a) Die Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Aufwendungen richtet sich in beihilferechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe beantragt wird (BVerwG, U. v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris) und damit nach § 22 BBhV in der Fassung vom 18. Juli 2014.
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 C 13.900

    Unbegründete Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Zum anderen widerspricht das im Beihilferecht festgelegte Antrags- und Bewilligungsverfahren einer - pauschalen - Anerkennung der Erstattungsfähigkeit zukünftiger Aufwendungen (BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 C 13.900 - juris).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (BVerwG, U. v. 10.10.2013 - 5 C 32/12 -, juris Rn. 25, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 10.6.1999, Az.: 2 C 29.98) sei es in atypisch gelagerten Einzelfällen ausnahmsweise geboten, einen Beihilfeanspruch unmittelbar auf der Grundlage der Fürsorgepflicht zu gewähren, wenn nämlich diese ansonsten in ihrem Wesenskern verletzt würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 1 A 3706/04

    Implantologie - OVG NW: Keine Indikation für Beihilfeanspruch- dennoch Erstattung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Demnach liegen nach Überzeugung der Kammer die Voraussetzungen für einen atypisch gelagerten Ausnahmefall, wie er z.B. durch das VG Oldenburg (U.v. 22.11.2006 - Az. 6 A 2089/06 - juris) oder das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (U. v. 24.5.2006 - 1 A 3706/04 -, juris), angenommen worden ist, gerade nicht vor, dies insbesondere, da aus Gründen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller einem bestimmten Dienstherrn zugehörigen Beihilfeberechtigten die Abweichung von im Rahmen der Beihilfevorschriften typisierend vorgenommenen Leistungsausschlüssen bzw. -begrenzungen zugunsten einzelner Beihilfeberechtigter unter unmittelbarer Anknüpfung an den Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht höchstens in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, in denen sich - atypischerweise - die Verweigerung der Beihilfeleistung aufgrund ganz besonderer Fallumstände schlechterdings als grob fürsorgepflichtwidrig darstellen würde.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Auch werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, Az.: 1 BvR 347/98 verwiesen.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Sigmaringen, U. v. 22.11.2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, B. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge verlangt die Fürsorgepflicht jedoch nicht (VG Sigmaringen, a.a.O., unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris).
  • VG Kassel, 04.10.2023 - 1 K 1703/21

    Zur abschließenden Aufzählung beihilfefähiger Medizinprodukte in Anlage 4 zu § 22

    Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2018 - AN 1 K 17.00831 -, juris Rn. 44; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. November 2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht