Rechtsprechung
VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BBhV § 22 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3 u Abs. 5, § 49, § 50; GG Art. 33 Abs. 5
Keine Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel - Diätische Lebensmittel - rewis.io
Keine Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel - Diätische Lebensmittel
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 72 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Diätische Lebensmittel ("Mulitbionta Nutrition forte Kapseln")
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- VG Oldenburg, 22.11.2006 - 6 A 2089/06
Alimentationsprinzip; amtsangemessener Lebensunterhalt; angemessene Aufwendung; …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Die Gewährung von Beihilfeleistungen bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der BBhV komme jedoch in seltenen - atypisch gelagerten - Einzelfällen in Betracht (VG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2006, Az.: 6 A 2089/06).Demnach liegen nach Überzeugung der Kammer die Voraussetzungen für einen atypisch gelagerten Ausnahmefall, wie er z.B. durch das VG Oldenburg (U.v. 22.11.2006 - Az. 6 A 2089/06 - juris) oder das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (U. v. 24.5.2006 - 1 A 3706/04 -, juris), angenommen worden ist, gerade nicht vor, dies insbesondere, da aus Gründen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller einem bestimmten Dienstherrn zugehörigen Beihilfeberechtigten die Abweichung von im Rahmen der Beihilfevorschriften typisierend vorgenommenen Leistungsausschlüssen bzw. -begrenzungen zugunsten einzelner Beihilfeberechtigter unter unmittelbarer Anknüpfung an den Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht höchstens in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, in denen sich - atypischerweise - die Verweigerung der Beihilfeleistung aufgrund ganz besonderer Fallumstände schlechterdings als grob fürsorgepflichtwidrig darstellen würde.
- VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
Uniselen; Nahrungsergänzungsmittel; Beihilfefähigkeit
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Sigmaringen, U. v. 22.11.2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, B. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris). - BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14
Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte; …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
a) Die Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Aufwendungen richtet sich in beihilferechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe beantragt wird (BVerwG, U. v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris) und damit nach § 22 BBhV in der Fassung vom 18. Juli 2014.
- VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 C 13.900
Unbegründete Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Zum anderen widerspricht das im Beihilferecht festgelegte Antrags- und Bewilligungsverfahren einer - pauschalen - Anerkennung der Erstattungsfähigkeit zukünftiger Aufwendungen (BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 C 13.900 - juris). - BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12
Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger; …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (BVerwG, U. v. 10.10.2013 - 5 C 32/12 -, juris Rn. 25, m.w.N.). - BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 10.6.1999, Az.: 2 C 29.98) sei es in atypisch gelagerten Einzelfällen ausnahmsweise geboten, einen Beihilfeanspruch unmittelbar auf der Grundlage der Fürsorgepflicht zu gewähren, wenn nämlich diese ansonsten in ihrem Wesenskern verletzt würde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 1 A 3706/04
Implantologie - OVG NW: Keine Indikation für Beihilfeanspruch- dennoch Erstattung …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Demnach liegen nach Überzeugung der Kammer die Voraussetzungen für einen atypisch gelagerten Ausnahmefall, wie er z.B. durch das VG Oldenburg (U.v. 22.11.2006 - Az. 6 A 2089/06 - juris) oder das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (U. v. 24.5.2006 - 1 A 3706/04 -, juris), angenommen worden ist, gerade nicht vor, dies insbesondere, da aus Gründen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller einem bestimmten Dienstherrn zugehörigen Beihilfeberechtigten die Abweichung von im Rahmen der Beihilfevorschriften typisierend vorgenommenen Leistungsausschlüssen bzw. -begrenzungen zugunsten einzelner Beihilfeberechtigter unter unmittelbarer Anknüpfung an den Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht höchstens in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, in denen sich - atypischerweise - die Verweigerung der Beihilfeleistung aufgrund ganz besonderer Fallumstände schlechterdings als grob fürsorgepflichtwidrig darstellen würde. - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Auch werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, Az.: 1 BvR 347/98 verwiesen. - BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Sigmaringen, U. v. 22.11.2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, B. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831
Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge verlangt die Fürsorgepflicht jedoch nicht (…VG Sigmaringen, a.a.O., unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris).
- VG Kassel, 04.10.2023 - 1 K 1703/21
Zur abschließenden Aufzählung beihilfefähiger Medizinprodukte in Anlage 4 zu § 22 …
Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2018 - AN 1 K 17.00831 -, juris Rn. 44; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. November 2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).