Rechtsprechung
VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
PAG Art. 30 Abs. 5 S. 2, Art. 33 Abs. 5, Abs. 7, Art. 36 Abs. 1 Nr. 1
Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung - rewis.io
Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 10 ZB 18.1003
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727
Verhaltensverantwortlichkeit für rechtswidrig geparkte Fahrzeuge; Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Somit liegt ein gesetzlich geregelter Sonderfall vor, in dem die vorherige Bekanntgabe des Verwaltungsaktes für die Wirksamkeit der Maßnahme nicht erforderlich ist (vgl. zur Vorschrift des Art. 9 Abs. 1 PAG: BayVGH, U.v. 25.2.1991 - 21 B 90.01727). - BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift - …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG besteht bei sich erledigenden Polizeimaßnahmen, gegen die ein Rechtschutz vor der Erledigung der Maßnahme nicht zu erreichen ist, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse schon dann, wenn ein besonders schwerwiegender Grundrechtseingriff festzustellen ist (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1998 - 1 BvR 831/89 - juris). - BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13). - BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Die streitgegenständlichen Maßnahmen sind zwar mit einem Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden (BVerfG, B.v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - juris).