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   VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385   

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VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385 (https://dejure.org/2018,45253)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385 (https://dejure.org/2018,45253)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - AN 4 S 18.31385 (https://dejure.org/2018,45253)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GRC Art. 18; AsylG § 36 Abs. 4 S. 1, § 71a; VwGO § 80 Abs. 5
    Rechtsschutzanforderungen nach europäischem Recht und deutsches Asylverfahrensrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Beim Erlass einer Rückkehrentscheidung nach Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz müsse der betreffende Mitgliedstaat nämlich gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden (EuGH (GK), U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - juris Rn. 67).

    aa) Es ist bereits nicht ersichtlich, welche ernsthaften Gründe es befürchten lassen, dass die Antragsteller im Zielstaat Kasachstan tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 GRCh i.V.m. Art. 33 GFK oder Art. 19 Abs. 2 GRCh widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnten (vgl. EuGH (GK), U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - juris Rn. 54, 56).

    Dieses Ergebnis widerspräche aber der klaren Aussage des EuGH, dass es mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und mit Art. 47 GRCh grundsätzlich zu vereinbaren ist, wenn ein Rechtsbehelf gegen die Ablehnungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung hat, da deren Vollzug für sich genommen nicht zur Abschiebung des Antragstellers führen kann (EuGH (GK), U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - juris Rn. 55).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Weder das Urteil "Gnandi" noch die Vorgängerentscheidungen enthalten Vorgaben über die konkrete Verfahrensart oder die gebotene Prüfungsdichte (vgl. EuGH, U.v. 18.12.2014 - Abdida, C-562/13 - Celex-Nr. 62013CJ0562; U.v. 17.12.2015 - Tall, C-239/14, BeckRS 2015, 82003).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-239/14

    Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Weder das Urteil "Gnandi" noch die Vorgängerentscheidungen enthalten Vorgaben über die konkrete Verfahrensart oder die gebotene Prüfungsdichte (vgl. EuGH, U.v. 18.12.2014 - Abdida, C-562/13 - Celex-Nr. 62013CJ0562; U.v. 17.12.2015 - Tall, C-239/14, BeckRS 2015, 82003).
  • VG Ansbach, 23.03.2017 - AN 4 S 17.30922

    Anforderungen an die Feststellung des Abschlusses eines Asylverfahrens in Polen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Die gleichzeitig gestellten Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (AN 4 S 17.30922, AN 4 S 17.30968) wurden durch Beschluss des Gerichts vom 23. März 2017 abgelehnt.
  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Vielmehr differenziert der EuGH in einer Folgeentscheidung klar zwischen dem Bleiberecht bis zur Entscheidung über die Klage gegen die Ablehnungsentscheidung und dem Bleiberecht bis zur Entscheidung über den dieses weitergehende Bleiberecht betreffenden (Eil-)Rechtsbehelf und überträgt seine Rechtsprechungsgrundsätze ausschließlich auf den letzteren Zeitraum (EuGH, B.v. 5.7.2018 - PPU, C-269/18 - Celex-Nr. 62018CO0269 Rn. 55).
  • VG Berlin, 28.08.2018 - 36 L 321.18

    Abschiebung eines wegen einer schweren Straftat verurteilten türkischen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Damit ordnet das Gesetz der Sache nach eine aufschiebende Wirkung des Antrags gegen die Abschiebungsandrohung an, da der Antragsteller bis zum Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben darf (i.E. auch VG Münster, B.v. 8.10.2018 - 9 L 976/18 - juris Rn. 11; VG Berlin, B.v. 28.8.2018 - 36 L 321.18 A - juris Rn. 13).
  • VG Münster, 08.10.2018 - 9 L 976/18

    Die Rechtsschutzmöglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einer

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
    Damit ordnet das Gesetz der Sache nach eine aufschiebende Wirkung des Antrags gegen die Abschiebungsandrohung an, da der Antragsteller bis zum Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben darf (i.E. auch VG Münster, B.v. 8.10.2018 - 9 L 976/18 - juris Rn. 11; VG Berlin, B.v. 28.8.2018 - 36 L 321.18 A - juris Rn. 13).
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