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   VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829   

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https://dejure.org/2011,66860
VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829 (https://dejure.org/2011,66860)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829 (https://dejure.org/2011,66860)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. April 2011 - AN 11 K 10.00829 (https://dejure.org/2011,66860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Frage des Primär- und Sekundärrechtsschutzes gegen Beförderung Anderer unter Verletzung der Mitteilungspflicht des Dienstherrn;Solange keine Drittanfechtungsklage zumindest erhoben ist, fehlt Rechtsschutzbedürfnis für Verpflichtungsklage auf Beförderung und für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 01.04.2009 - AN 11 K 08.01943

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit im Bereich des Eisenbahnbundesamtes

    Auszug aus VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 1. April 2009 AN 11 K 08.01943 war der Bescheid des EBA vom 3. September 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Oktober 2008 dann aufgehoben und die Beklagte verpflichtet worden, über den Antrag des Klägers vom 2. September 2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, und im Übrigen war die Klage abgewiesen worden.

    Auf den Inhalt der Gerichtsakten dieser Verfahren wird Bezug genommen (AN 11 E 08.01562 und AN 11 K 08.01943).

    In den Verfahren AN 11 E 08.01562 und AN 11 K 08.01943 sei festgestellt worden, dass die Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Beklagten aus verschiedenen Gründen rechtswidrig gewesen seien.

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Kläger nach dem Leistungsgrundsatz, also nach den damals maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen, als Bester hätte befördert werden müssen (hierzu auch Urteil vom 1.4.2009, AN 11 K 08.01943).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829
    Zwar führt im Fall der beamtenrechtlichen Konkurrentensituation die Ernennung, worunter auch eine Beförderung fällt, des Mitkonkurrenten grundsätzlich und regelmäßig zur Erledigung des Rechtsstreits (Kopp/Schenke § 113 VwGO RdNr. 112; BVerwGE 80, 127, ZBR 2004, 102 und vom 4.11.2010 ZBR 2011, 91; BVerfG ZBR 2001, 171; Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 119; Plog/Wiedow = PW § 23 BBG aF RdNrn. 13 bis 14a; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, RdNrn. 73 ff. ).

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.11.2010 aaO, hierzu von Roetteken ZBR 2011, 73 und Schenke NVwZ 2011, 321) unter insoweitiger Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 21.8.2003, zitiert nach juris) kann ein unterlegener Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch aber dann durch eine Anfechtungsklage (bei vorheriger Erhebung des nach § 126 Abs. 2 BBG erforderlichen Widerspruchs) gegen die Ernennung (der Mitbewerber) weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen.

    Rechtsschutz ist daher in Fällen wie dem vorliegenden durch die Erhebung einer Anfechtungsklage kombiniert mit einer Verpflichtungsklage zu suchen (von Roetteken ZBR 2011, 73/76).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829
    Zwar führt im Fall der beamtenrechtlichen Konkurrentensituation die Ernennung, worunter auch eine Beförderung fällt, des Mitkonkurrenten grundsätzlich und regelmäßig zur Erledigung des Rechtsstreits (Kopp/Schenke § 113 VwGO RdNr. 112; BVerwGE 80, 127, ZBR 2004, 102 und vom 4.11.2010 ZBR 2011, 91; BVerfG ZBR 2001, 171; Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 119; Plog/Wiedow = PW § 23 BBG aF RdNrn. 13 bis 14a; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, RdNrn. 73 ff. ).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829
    Auch die weiter kumulativ und nicht mehr wie zunächst angekündigt bedingt hierzu erhobene Allgemeine Leistungsklage (BVerwGE 114, 350; GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 137; PW § 79 BBG aF RdNr. 25) auf Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung ist aus denselben Gründen bereits nicht statthaft bzw. es fehlt ihr (jedenfalls derzeit) das Rechtsschutzbedürfnis (1).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 15/00
    Auszug aus VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 11 K 10.00829
    Zwar führt im Fall der beamtenrechtlichen Konkurrentensituation die Ernennung, worunter auch eine Beförderung fällt, des Mitkonkurrenten grundsätzlich und regelmäßig zur Erledigung des Rechtsstreits (Kopp/Schenke § 113 VwGO RdNr. 112; BVerwGE 80, 127, ZBR 2004, 102 und vom 4.11.2010 ZBR 2011, 91; BVerfG ZBR 2001, 171; Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 119; Plog/Wiedow = PW § 23 BBG aF RdNrn. 13 bis 14a; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, RdNrn. 73 ff. ).
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