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   VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47363
VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246 (https://dejure.org/2019,47363)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246 (https://dejure.org/2019,47363)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - AN 4 K 17.35246 (https://dejure.org/2019,47363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 102, § 173; ZPO § 227; AsylG § 3, § 4
    Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung der Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung der Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246
    Das rechtliche Gehör verlangt, den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, U.v. 11.3.1989, 9 C 55.88).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Auszug aus VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246
    Das von der Klägervertreterin vorgelegte Attest hat das Gericht nicht in die Lage versetzt ohne weitere Nachforschungen selbst zu beurteilen, ob Verhandlungs- bzw. Reisefähigkeit besteht (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - juris).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende "erhebliche" Gründe nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (BVerwG, B.v. 23.1.1995, 9 B 1/95 - juris Rn. 3).
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