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   VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157   

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https://dejure.org/2022,2284
VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157 (https://dejure.org/2022,2284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157 (https://dejure.org/2022,2284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - AN 3 S 21.02157 (https://dejure.org/2022,2284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34; BauNVO § 15
    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbar, Mehrfamilienhaus, Gebietsprägungserhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, Sozialadäquanz, Überschreitung einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen bei Stellplätzen eines Wohngebäudes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (50)

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157
    Der Widerspruch der hinzukommenden baulichen Anlage oder deren Nutzung muss sich daher bei objektiver Betrachtungsweise offensichtlich aufdrängen; dass das Neubauvorhaben oder die neue Nutzung nicht in jeder Hinsicht mit der vorhandenen Bebauung im Einklang steht, genügt dafür nicht (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10; Kremer, jurisPR-ÖffBauR 8/2019 Anm. 5; am Beispiel eines Asylbewerberheims vgl. auch OVG Rh-Pf, B.v. 08.12.2016 - 8 A 10680/16 - juris Rn. 11 f.).

    Zudem ist die Zahl der Wohnungen jedenfalls im hier vorliegenden Anwendungsbereich des § 34 BauGB kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung prägt (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 13).

    Vorhaben, die - wie das geplante Gebäude der Beigeladenen - in einem Mischgebiet allgemein zulässig sind, wahren vielmehr die Zweckbestimmung des Baugebiets und können deshalb grundsätzlich nicht an einem "Gebietsprägungserhaltungsanspruch" scheitern (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 13).

    Für die Annahme eines Ausnahmefalles einer unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeit genügt zudem allein der Umstand, dass durch die ermöglichte Bebauung der Einblick in die Gärten der umliegenden Grundstücke ermöglicht oder verschärft wird, ebenfalls nicht (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 12 ff. m.w.N.; B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - BeckRS 2019, 27435 Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157
    Dieser Anspruch gilt auch im faktischen Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 15).

    Von anderer Seite wird demgegenüber die rechtliche Existenz eines eigenständigen bauplanungsrechtlichen "Gebietsprägungserhaltungsanspruchs" angezweifelt und die vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 entwickelten Grundsätze als Maßgaben für die Anwendung des (nachbarschützenden) Rücksichtnahmegebots - etwa im Anwendungsbereich von § 31 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB (vgl. z.B. VG Ansbach B.v. 4.5.2015 - AN 9 S 15.00693 - juris Rn. 98) - verstanden (vgl. OVG Schleswig-Holst., B.v. 08.1.2018 - 1 MB 23/17 - juris Rn. 6 f.; Hofmann, BauR 2010, 1859 ff.; ebenso zweifelnd, i.E. offenlassend BayVGH, B.v. 9.10.2012 - 2 ZB 11.2653 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris Rn. 13; B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - BayVBl 2019, 349 - juris Rn. 16).

    Auf die Ausmaße des Gebäudes kann es hierbei jedenfalls grundsätzlich nicht ankommen, da § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gerade nicht das Maß der baulichen Nutzung betrifft (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - BayVBl 2019, 349 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157
    Für die Annahme eines Ausnahmefalles einer unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeit genügt zudem allein der Umstand, dass durch die ermöglichte Bebauung der Einblick in die Gärten der umliegenden Grundstücke ermöglicht oder verschärft wird, ebenfalls nicht (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 12 ff. m.w.N.; B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - BeckRS 2019, 27435 Rn. 19 m.w.N.).

    Auch wenn aus einer Nichteinhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Abstandsflächen nicht automatisch auf eine unzumutbare Beeinträchtigung und damit auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.), scheidet eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (zu dieser Indizwirkung vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 15.2.2019 - 9 CS 18.2638 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 24.11.2022 - AN 3 S 22.01508

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz, Baugenehmigung, Drittanfechtung, Gebot

    Allein der Umstand, dass durch die baulichen Änderungen am Bestandsgebäude der Einblick in die Gärten der umliegenden Grundstücke ermöglich oder verschärft werde, stelle keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot dar (unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 14.1.2022 - AN 3 S 21.02157).
  • VG Ansbach, 26.09.2022 - AN 9 K 22.00770

    Nachbarklage, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungsanspruch, Gebot der

    Das VG Ansbach führt mit Beschluss vom 14. Januar 2022 (AN 3 S 21.02157) diesbezüglich Folgendes aus:.
  • VG Regensburg, 13.04.2022 - RO 2 S 22.138

    Nachbarantrag gegen Wohnkomplex - Änderungsantrag der Baugenehmigungsbehörde im

    Diese ist allerdings nicht schematisch anzuwenden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27.6.2002, 1 A 11669/99 - juris Rn. 34 ff., 43; VG Ansbach, B.v. 14.1.2022 - AN 3 S 21.02157 - juris Rn. 75 ff.).
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