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VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Umsetzung mit Dienstortwechsel; vorläufiger Rechtsschutz statthaft und im Einzelfall begründet; keine Übertragung einer dem statusrechtlichen Amt angemessenen Tätigkeit; vorübergehende unterwertige Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03
Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Bei den Postnachfolgeunternehmen gebe es keine Ämter im konkretfunktionellen Sinne (Dienstposten) mehr, stattdessen werde wesentlich auf die Beschäftigung abgestellt (BVerwG vom 7.9.2004, 1 D 20.03). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103;… 1992, 572 und 1997, 72 sowie GKÖD § 26 BBG RdNrn. 7 ff., PWLB § 26 RdNrn. 45 ff. und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., RdNr. 143 m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72 sowie GKÖD § 26 BBG RdNrn. 7 ff., PWLB § 26 RdNrn. 45 ff. und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., RdNr. 143 m.w.N.).
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94
Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72 sowie GKÖD § 26 BBG RdNrn. 7 ff., PWLB § 26 RdNrn. 45 ff. und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., RdNr. 143 m.w.N.). - BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Zu diesen Tatbestandsvoraussetzungen gehört (begriffsnotwendig) auch, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstrakt-funktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG vom 22.6.2006 ZBR 2006, 344) bei der Stammbehörde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG vom 23.9.2004 NVwZ 2005, 458). - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Zu diesen Tatbestandsvoraussetzungen gehört (begriffsnotwendig) auch, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstrakt-funktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG vom 22.6.2006 ZBR 2006, 344) bei der Stammbehörde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG vom 23.9.2004 NVwZ 2005, 458). - BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2011 - AN 11 E 10.02525
Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103;… 1992, 572 und 1997, 72 sowie GKÖD § 26 BBG RdNrn. 7 ff., PWLB § 26 RdNrn. 45 ff. und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., RdNr. 143 m.w.N.).