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   VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064   

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VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064 (https://dejure.org/2017,7598)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064 (https://dejure.org/2017,7598)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - AN 1 K 16.01064 (https://dejure.org/2017,7598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 69; BayBeamtVG Art. 2, Art. 7 Abs. 2, Art. 8, Art. 10, Art. 85, Art. 114; BeamtVG § 55, § 61 Abs. 2, § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; BGB § 818 Abs. 3, Abs. 4, § 820 Abs. 1 S. 2; BayAGBGB Art. 71
    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen wegen nicht angegebenen Rentenbezugs

  • rewis.io

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen wegen nicht angegebenen Rentenbezugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Die Angaben des Versorgungsempfängers müssten so konkret sein, dass die Behörde den Sachverhalt überprüfen, über die Anwendung der Ruhensregelung entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen könne (BayVGH, B.v. 24.9.2015, 3 ZB 12.2556).

    Unabhängig davon, ob der Rückforderungsanspruch erst mit Erlass des Ruhensbescheids (so OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.2.2015 - OVG 7 B 16.14 - juris Rn. 27 f.) oder direkt mit der Überzahlung im jeweiligen Auszahlungsmonat (so OVG Saarland, B.v. 29.4.2015 - 1 A 307/14 - juris Rn. 9; offen gelassen von BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 3 ZB 12.2556 - juris Rn. 6 ff.) entsteht, ist der Rückforderungsanspruch für den streitgegenständlichen Zeitraum nicht verjährt.

    Den Beklagten trifft keine Verpflichtung, das Bestehen etwaiger Rentenansprüche von Amts wegen zu prüfen und ggf. Indizien hierfür nachzugehen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a.a.O.).

    Angesichts dessen durfte das Landesamt für Finanzen seine Organisation und die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe im Rahmen eines sog. "Massengeschäfts" deshalb an der Erwartung ausrichten, dass der Kläger seinen Pflichten aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) nachkommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a.a.O.; VG Frankfurt, U.v. 17.11.2011 - 9 K 1109/11.F - juris Rn. 15, VG München; U.v. 28.1.2016 - M 12 K 15.4783 - juris Rn. 43 ff.).

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 3 CS 11.165

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Witwenversorgung; Zusammentreffen von

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Hierunter fällt auch die Überzahlung von unter Vorbehalt gezahlten Versorgungsbezügen (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 21).

    Denn es kommt allein darauf an, dass er Versorgungsbezüge nach dem BayBeamtVG erhält und damit diesen Vorschriften unterliegt (BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 21).

    Hierzu gehören auch solche Zahlungen, für die - wie hier - aufgrund von Ruhensvorschriften rückwirkend eine höhere Anrechnung von Einkommen in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 a.a.O.).

    Es kommt auf die Lage des Klägers im Zeitpunkt der Rückabwicklung, v.a. auf seine wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, sowie auf den Grund der Überzahlung, insbesondere auf ein etwaiges Mitverschulden der leistenden Behörde, an (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Versorgungsbezüge sind "zu viel gezahlt" in diesem Sinne, wenn sie ohne rechtlichen Grund geleistet worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 23).

    Es kommt auf die Lage des Klägers im Zeitpunkt der Rückabwicklung, v.a. auf seine wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, sowie auf den Grund der Überzahlung, insbesondere auf ein etwaiges Mitverschulden der leistenden Behörde, an (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 24).

  • VG München, 28.01.2016 - M 12 K 15.4783

    Rechtmäßige Rückforderung der Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Nachdem der Kläger sowohl im Festsetzungsbescheid als auch in jeder Bezügemitteilung auf seine Anzeigepflicht hingewiesen worden sei, stelle das Unterlassen der Mitteilung seines Rentenbezugs an den Beklagten eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße dar (vgl. VG München, U.v. 28.1.2016, M 12 K 15.4783).

    Angesichts dessen durfte das Landesamt für Finanzen seine Organisation und die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe im Rahmen eines sog. "Massengeschäfts" deshalb an der Erwartung ausrichten, dass der Kläger seinen Pflichten aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) nachkommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a.a.O.; VG Frankfurt, U.v. 17.11.2011 - 9 K 1109/11.F - juris Rn. 15, VG München; U.v. 28.1.2016 - M 12 K 15.4783 - juris Rn. 43 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Den Beklagten trifft keine Verpflichtung, das Bestehen etwaiger Rentenansprüche von Amts wegen zu prüfen und ggf. Indizien hierfür nachzugehen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a.a.O.).
  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Vielmehr war der Kläger selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i.S.d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 14.10.1992 - 3 B 92.00891
    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Es genügt daher für eine Billigkeitsentscheidung, dass der Beklagte dem Kläger Ratenzahlung eingeräumt hat (vgl. BayVGH, U.v.14.10.1992 - 3 B 92.00891 - juris Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2011 - 9 K 1109/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Angesichts dessen durfte das Landesamt für Finanzen seine Organisation und die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe im Rahmen eines sog. "Massengeschäfts" deshalb an der Erwartung ausrichten, dass der Kläger seinen Pflichten aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) nachkommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a.a.O.; VG Frankfurt, U.v. 17.11.2011 - 9 K 1109/11.F - juris Rn. 15, VG München; U.v. 28.1.2016 - M 12 K 15.4783 - juris Rn. 43 ff.).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. Art. 71 Abs. 1 Satz 2 AGBGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist und der Gläubiger auch nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, U.v. 27.9.2011 - VI ZR 135/10 - juris Rn. 10 zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268

    Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064
    Nach Art. 71 Abs. 1 Satz 3 AGBGB ist hierfür die Kenntnis der zuständigen Behörde erforderlich, vorliegend die des Landesamts für Finanzen (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 BV 07.1268 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 29.06.2016 - 28 K 27.13

    Beamtenversorgung: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge

  • VG München, 09.06.2016 - M 12 K 16.254

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen rückwirkender Kürzung des Witwengeldes

  • OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung

  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

  • VG Augsburg, 29.07.2019 - Au 2 K 18.339

    Rückforderung von zu Unrecht erhaltenem Familienzuschlag - Rückkehr der Ehefrau

    Es ist davon auszugehen, dass insofern ein der groben Fahrlässigkeit vergleichbarer Maßstab gemeint ist (vgl. zur "Leichtfertigkeit" i.S.d. nahezu identisch formulierten Art. 8 Satz 1 Halbs. 2 BayBeamtVG: VG Ansbach, U.v. 14.2.2017 - AN 1 K 16.01064 - BeckRS 2017, 104541 Rn. 72).
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