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   VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152   

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VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152 (https://dejure.org/2017,3760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152 (https://dejure.org/2017,3760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - AN 7 PE 17.00152 (https://dejure.org/2017,3760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1, § ... 69 Abs. 5, § 72 Abs. 6, § 75 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 4a, Nr. 5a, § 76 Abs. 1 Nr. 5, § 83 Abs. 2; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, § 53 Abs. 1, § 80 Abs. 1, § 85 Abs. 2 S. 2; ZPO § 920 Abs. 2, § 935, § 936, § 937 Abs. 2, § 940, § 944; GKG § 2 Abs. 2; RVG § 33 Abs. 1 S. 1, S. 3
    Mitbestimmungspflicht der Zuweisung von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit an das Bundesamt als Asylentscheider

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Mitbestimmungspflicht der Zuweisung von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit an das Bundesamt als Asylentscheider

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF gestärkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 PC 10.1215
    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Der gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem angegebenen Antragsziel sei nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris) statthaft, er beziehe sich nur auf Verfahrenshandlungen, hier: Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens, die Entscheidung in der Hauptsache werde offengehalten.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z.B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12/89 - juris, Rn. 4; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris, Rn. 26).

    Für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerungsgründe ist gerade nicht erforderlich, dass der antragstellende GPR zwingende Gründe dafür vorträgt, ob und inwieweit die vorgesehene Personalmaßnahme rechtlich zulässig ist (vgl. VGH, B.v. 30.11.2010, a.a.O., juris, Rn. 31).

  • VG Ansbach, 10.05.2017 - AN 7 P 16.01894

    Mitbestimmung bei Eingruppierung in die neue Entgeltordnung S TVöD und

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Das diesbezüglich unter dem Aktenzeichen AN 7 P 16.01894 vom GPR eingeleitete personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wurde von Antragstellerseite im Hinblick auf den zunächst zum 31. Dezember 2016 eingetretenen Auslauf der Zuweisungen bzw. Abordnungen für in der Hauptsache erledigt erklärt.

    Auch sei zu befürchten, dass das Hauptsacheverfahren bezüglich der Zuweisungen bzw. Abordnungen im ersten Halbjahr 2017 ebenfalls, wie schon das vorangegangene Hauptsacheverfahren (AN 7 P 16.01894), vor Rechtskraft erledigt sein werde.

    Auch im vorangegangenen Hauptsacheverfahren AN 7 P 16.01894, das die Verlängerung der Zuweisung/Abordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum 31. Dezember 2016 betraf, war selbst eine zeitgerechte erstinstanzliche Hauptsacheentscheidung nicht möglich; insoweit hat die Antragstellerseite zwischenzeitlich Hauptsacheerledigung erklärt.

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z.B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12/89 - juris, Rn. 4; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris, Rn. 26).

    Der Charakter des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens als eines objektiven Verfahrens steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar einem materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch entgegen, er hindert aber nicht den Erlass einer, gegebenenfalls immer noch unter dem Vorbehalt der §§ 69 Abs. 5, 72 Abs. 6 BPersVG stehenden, einstweiligen Verfügung mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts im oben genannten Sinne (BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12/89 - juris, Rn. 4).

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.24

    Personalrat lehnt Einigung in BAMF-Verfahren ab

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Es werde auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2013 - 18 PC 13.24 - juris, dort insbesondere Rn. 5, 14, verwiesen.

    Der von Beteiligtenseite zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2013 - 18 PC 13.24 - juris, steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, denn dieser Beschluss betrifft einen speziellen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden Sachverhalt schon nicht ausreichend vergleichbar ist.

  • VG Frankfurt/Main, 23.08.2010 - 23 K 1454/10

    Beschlussverfahren; Erlass einer einstweiligen Verfügung; Mitbestimmung bei

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Wie das Verwaltungsgericht Fankfurt/M. (B.v. 23.8.2010 - 23 K 1454/10.F.PV - juris) zu Recht entschieden habe, habe die Prüfung, ob die geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe im Einzelnen zuträfen oder nicht, im Stufen- bzw. Einigungsstellenverfahren zu erfolgen.
  • VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Dabei hält die Fachkammer an ihrer mit Beschluss vom 8. August 2015 - AN 7 P 16.00296 - juris, geäußerten und den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens bekannten Rechtsauffassung fest und orientiert sich an Ziffer 13.7 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Stand 2016), wobei im Hinblick auf den Charakter des vorliegenden Verfahrens als einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die dort genannten Beträge um die Hälfte zu kürzen sind.
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06
    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Dies schließt aber nach der Entscheidungspraxis und Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa bereits B.v. 23.5.1990 - 18 PC 90.1430 - juris, sowie v. 22.5.1990 - 17 PC 90.1454 - juris), im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa B.v. 22.3.2006 - 6 PB 5/06, juris) die Anwendung von § 944 ZPO, der Teil des Achten Buches der ZPO ist, nicht von vornherein aus (vgl. etwa auch VG Ansbach, B.v. 24.3.2011 - AN 9 PE 11.00736 - juris, Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.05.1990 - 18 PC 90.1430

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Dies schließt aber nach der Entscheidungspraxis und Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa bereits B.v. 23.5.1990 - 18 PC 90.1430 - juris, sowie v. 22.5.1990 - 17 PC 90.1454 - juris), im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa B.v. 22.3.2006 - 6 PB 5/06, juris) die Anwendung von § 944 ZPO, der Teil des Achten Buches der ZPO ist, nicht von vornherein aus (vgl. etwa auch VG Ansbach, B.v. 24.3.2011 - AN 9 PE 11.00736 - juris, Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 62 PV 1.12

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 7 PE 17.00152
    Ein Verfügungsgrund ergebe sich nicht allein aus dem Umstand, dass der Personalrat eine Missachtung des Beteiligungsrechts über einen längeren Zeitraum hinnehmen müsse (Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 29.3.2012 - OVG 62 PV 1.12 - juris, Rn. 23 n.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.02.2020 - AN 7 PE 20.00101

    Erfolglose einstweilige Verfügung gegen vorläufige Anerkennung der

    Zur Möglichkeit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden der Fachkammer in dringenden Fällen allgemein vgl. VG Ansbach, B.v. 14.2.2017 - AN 7 PE 17.00152, BayVGH, B.v. 22.5.1990 - 17 PC 90.01454 und B.v. 23.2.1990 - 18 PC90.1430 - jeweils juris und Grunsky, Arbeitsgerichtsgegsetz 5. Aufl., § 85 Rn. 18.
  • VG Ansbach, 10.05.2017 - AN 7 P 16.01894

    Festsetzung des Gegenstandswert für ein personalvertretungsrechtliches

    Demgemäß wird der Gegenstandswert in Fortführung der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung der Fachkammer (vgl. erstmals Beschluss vom 8.8.2016, Az.: AN 7 P 16.00296, juris; ebenso Beschluss der Fachkammer vom 14.2.2017, Az.: AN 7 PE 17.00152, juris) gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG unter Rückgriff auf Abschnitt II Nr. 13.7 des Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 5. April 2016 antragsgemäß auf 63.000,00 EUR festgesetzt.
  • VG Ansbach, 02.03.2017 - AN 7 PE 17.00383

    Effektivität des Rechtsschutzes im personalvertretungsrechtlichen

    Zur Begründung der Zurückweisung des Widerspruchs der beteiligten Dienststellenleiterin wird vorab auf die Gründe des Beschlusses des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 (AN 7 PE 17.00152, juris) vorab Bezug genommen.
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