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VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 1 K 11.01405 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erneute isolierte Zwangsgeldandrohung; gemeinsame Zustellung an Ehegatten; Erfüllung der auferlegten Verpflichtung nicht unmöglich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Ansbach, 21.04.2011 - AN 16 K 10.01648
Isolierte Zwangsgeldandrohung; Gemeinsame Zustellung an Ehegatten; Erfüllung der …
Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 1 K 11.01405
Die hiergegen erhobene Klage der Kläger wies das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 21. April 2011 (AN 16 K 10.01648), rechtskräftig seit 1. Juli 2011, ab.Die Urteile AN 16 K 09.00698 und AN 16 K 10.01648 seien wegen Tatbestandsfälschung nichtig.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren AN 16 K 09.00698 und AN 16 K 10.01648 und der ebenfalls zum Verfahren beigezogenen Aktenvorgänge des Landratsamts ... und hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf die Sitzungsniederschrift Bezug genommen.
Damit besteht, wie das Gericht bereits im rechtskräftigen Urteil der 16. Kammer vom 21. April 2011 (AN 16 K 10.01648) festgestellt hat, logischerweise aber auch die Möglichkeit, aus dem Brunnen Wasser zu entnehmen, das dann untersucht werden kann.
Auch gegen die Höhe der angedrohten Zwangsgelder (jeweils 2.000 EUR) bestehen keine Bedenken, nachdem die vorangegangene, in Höhe von jeweils 1.000 EUR erfolgte Androhung von Zwangsgeldern (Bescheid vom 12.7.2010) trotz rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung (Urteil vom 21.4.2011, AN 16 K 10.01648) bei den Klägern keine Wirkung gezeigt hat und erfolglos geblieben ist.
- VG Ansbach, 01.04.2010 - AN 16 K 09.00698
Vorschriften der TrinkwV 2001 auf Hausbrunnen anwendbar, wenn kein Anschluss an …
Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 1 K 11.01405
Die dagegen von den Klägern erhobene Klage wies das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 1. April 2010 (AN 16 K 09.00698), rechtskräftig seit 29. Juni 2010, ab.Die Urteile AN 16 K 09.00698 und AN 16 K 10.01648 seien wegen Tatbestandsfälschung nichtig.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren AN 16 K 09.00698 und AN 16 K 10.01648 und der ebenfalls zum Verfahren beigezogenen Aktenvorgänge des Landratsamts ... und hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf die Sitzungsniederschrift Bezug genommen.
Der streitgegenständliche Bescheid des Landratsamts ... vom 27. Juni 2011 enthält als anfechtbare Regelungen in Ziffern 1. und 2. nur Zwangsgeldandrohungen, mit denen die den Klägern aus dem bestandskräftigen Bescheid des Landratsamts ... vom 24. März 2009 (die dagegen von den Klägern erhobene Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. April 2010, AN 16 K 09.00698, abgewiesen) obliegenden Verpflichtungen durchgesetzt werden sollen.
- VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 1 K 11.01405
Einwendungen gegen den unanfechtbaren Grundverwaltungsakt sind damit grundsätzlich ausgeschlossen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 24.01.2007, Vf. 50-VI-05, ).