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   VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578   

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VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578 (https://dejure.org/2014,27327)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578 (https://dejure.org/2014,27327)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - AN 10 K 13.01578 (https://dejure.org/2014,27327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Straßen- und Wegerecht einschl. Sondernutzungs- gebühren nach den Straßengesetzen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das Verwaltungsgericht Ansbach weist Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs ab

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs abgewiesen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (siehe etwa BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u. a. § 3 Abs. 1 FStrG, diese Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; siehe zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U. v. 28.3.2013 - 9 A 22/11 - juris Rn. 28).

    Wäre dieser Vortrag richtig, so kann hierauf zumindest ein Verlangen auf Unterlassen eines Ausbaus nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 7).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Problemlösung der Luftreinhaltung tatsächlich der Luftreinhalteplanung überlassen werden darf, reicht eine Abschätzung aus (BVerwG, U.v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris Rn. 33, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris Rn. 433, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris Rn. 114, U.v. 10.10.2012 - 9 A 20/11 - juris Rn. 12, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris Rn. 49).

    In derartigen Fällen liegt es schon im Ausbaubereich und erst recht abseits davon nahe, die Einhaltung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts dem Verfahren der Luftreinhalteplanung zu überlassen, weil hierfür nämlich ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verfügung steht (siehe dazu im Einzelnen BVerwG, U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - juris Rn. 27, 28, U.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18).

    Besondere Umstände für eine gleichwohl anzunehmende Ausnahme vom grundsätzlichen Gebot der Berücksichtigung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts (erst) in der Luftreinhalteplanung sind nicht erkennbar, wozu auch auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 (4 A 1/04 - Rn. 33 bei juris) und den Beschluss vom 1. April 2005 (9 VR 7/05 - Rn. 21 bei juris) hinzuweisen ist.

    Gerade auch in Fällen des Ausbaus einer Bestandsstraße in bereits stark mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten bietet sich das Verfahren der Luftreinhalteplanung als Problembewältigung besonders an und auf der Grundlage letztlich aller vorliegenden Gutachten mussten sich insgesamt für die Planfeststellungsbehörde keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die ggf. einzusetzenden Instrumentarien der Luftreinhalteplanung etwa nicht ausreichend sein könnten (s. BVerwG, B.v. 1.4.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Es besteht auch nicht etwa eine Pflicht zur laufenden Anpassung an etwaige neue Prognosen durch die Planfeststellungsbehörde (s. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 A 10/95, Rn. 18, 19, B.v. 25.5.2005 - 9 B 41/04 - juris Rn. 22, U.v. 7.3.2007 - 9 C 2/06 - juris Rn. 20, 21, U.v. 20.1.2010 - 9 A 22/08 - juris Rn. 27, U.v. 9.6.2010 - 9 A 20/08 - juris Rn. 74, U.v. 26.5.2011 - 7 A 10/10 - juris Rn. 36, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - juris Rn. 23, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18 und auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09.AK - juris Rn. 164 ff.).

    Insbesondere brauchte beim Prognosezeitraum nicht etwa berücksichtigt zu werden, dass der ausgebaute Straßenverlauf möglicherweise erst nach dem Ende des Prognosezeitraums in Betrieb genommen werden kann und zwar wegen eines Rechtsschutzverfahrens infolge aufschiebender Wirkung von Klagen und womöglich einer Ausnutzung der Gültigkeitsdauer der Planfeststellung (Art. 75 Abs. 4 BayVwVfG; s. dazu BVerwG, B.v. 25.5.2005 - 9 B 41/04 - juris Rn. 23).

    Ihre Untergrenze findet eine Verkürzung des Prognosezeitraums daher im Zeitraum der technischen Ausführbarkeit des Vorhabens, wenn also - wie nicht - im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, bereits verlässlich absehbar gewesen wäre, dass das Vorhaben beim Eintritt des Prognosehorizonts noch nicht fertiggestellt und in Betrieb genommen sein würde (BVerwG, B.v. 25.5.2005 - 9 B 41/04 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12

    Recht des Schienenverkehrs: Einwendungsausschluß infolge Versäumung der

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Auch objektiv ist aber ein Rechtsverstoß nicht erkennbar, da nämlich den ursprünglich ausgelegten Unterlagen - vor der Tektur - bereits eine ausreichende "Anstoßwirkung" zukam (siehe zum gebotenen Umfang bei der Auslegung in einem Planfeststellungsverfahren auch BVerwG, U.v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - juris Rn. 21, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - juris Rn. 29, U.v. 6.10.2010 - 9 A 12/09 - juris Rn. 12, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - juris Rn. 20, BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 36).

    Exemplarisch sei hierzu angeführt, dass die der Planfeststellung zugrunde liegenden Verkehrsdaten als hinreichend aktuell zu erachten sind, zumal hierbei aktuelle Ist-Daten einbezogen worden sind (vgl. dazu etwa BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 61).

    Wenn weiterhin gerügt wird, dass eine Verkehrszählung an einem Nachmittag den Verkehr nicht hinreichend sicher abzubilden vermöge, so entspricht eine derartige Zählung doch allgemeiner Praxis, da sich hierbei Berufs-, Freizeit- und Einkaufsverkehre überlagern, im Gegensatz zum morgendlichen Spitzenverkehr (BaWüVGH, U.v. 6.5.2013 - 5 S 369/12 - juris Rn. 66).

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    In rechtlicher Hinsicht geht das Gericht mit dem Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass bei straßenrechtlichen Planfeststellungen für Bereiche außerhalb des jeweiligen Ausbaubereichs § 41 BImSchG und damit auch die Vorschriften der 16. BImSchV keine Anwendung finden (gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, s. nur BVerwG, U.v. 17.3.2005 - 4 A 18/04 - juris Rn. 15 f.).

    Allerdings vermögen die Grenzwerte der 16. BImSchV einen Anhaltspunkt für einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen - welcher Art auch immer - zu bilden, was jedoch dann nicht gilt, wenn die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV für Dorf- und Mischgebiete festgelegten Werte (64 bzw. 54 dB(A)) eingehalten werden (s. BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O., Rn. 19).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Bezüglich der Bildung eines zusammenhängenden Verkehrsnetzes wird auch von "Netzzusammenhang" gesprochen und bezüglich der Funktion für den weiträumigen Verkehr von der "Verkehrsbedeutung" (so BVerwG, U.v. 3.5.2013 - 9 A 17/12 - juris, Rn. 12).

    Eine Bestätigung seiner Auffassung zur gerade nicht zutreffenden Klassifizierung als Bundesfernstraße findet das Gericht im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2002 (4 B 49/02 - juris), den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Mai 2013 (9 A 17/12 - juris) aufgegriffen bzw. dessen wesentliche Aussagen das Bundesverwaltungsgericht noch einmal bestätigt hat.

    Sowohl die straßenplanerische Konzeption der Beigeladenen wie auch diejenige des Bundes im vorliegenden Fall, also der hier schon bestehenden "Konkurrenz" zwischen dem Frankenschnellweg und den Bundesautobahnen im Umfeld von Nürnberg, als auch die tatsächlich zu erwartenden Verhältnisse sprechen dafür, dass sich der weiträumige Verkehr auf den bereits vorhandenen Bundesautobahnen abwickelt bzw. abwickeln soll (vgl. im Übrigen hierzu die "Straßenkonkurrenz" hinsichtlich des weiträumigen Verkehrs bei der dem Urteil des BVerwG v. 3.5.2013 a.a.O. zu Grunde liegenden Sachlage, Rn. 13 ff. bei juris).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Es besteht insgesamt keine Pflicht, das gesamte Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen (s. BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. -, vgl. auch BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - juris Rn. 40 und B.v. 28.11.2013 - 9 B 14/13 - juris Rn. 34).

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG unter Orientierung an den Nrn. 34.2.1 bis 34.2.1.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 und in Anlehnung an das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2014 (8 A 11.40040 - 40045 u.a.).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 1.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Erbengemeinschaft; Klagebefugnis; LKW-Anteil;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Problemlösung der Luftreinhaltung tatsächlich der Luftreinhalteplanung überlassen werden darf, reicht eine Abschätzung aus (BVerwG, U.v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris Rn. 33, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris Rn. 433, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris Rn. 114, U.v. 10.10.2012 - 9 A 20/11 - juris Rn. 12, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris Rn. 49).

    Besondere Umstände für eine gleichwohl anzunehmende Ausnahme vom grundsätzlichen Gebot der Berücksichtigung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts (erst) in der Luftreinhalteplanung sind nicht erkennbar, wozu auch auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 (4 A 1/04 - Rn. 33 bei juris) und den Beschluss vom 1. April 2005 (9 VR 7/05 - Rn. 21 bei juris) hinzuweisen ist.

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Allgemein ist dazu festzustellen, dass Prognosen und speziell Verkehrsprognosen in Klageverfahren wegen straßenrechtlicher Planfeststellungen nur eingeschränkt überprüfbar sind, nämlich darauf, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis auch einleuchtend begründet worden ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 28.11.2013 - 9 B 14/13 - juris Rn. 7 sowie U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18).

    Es besteht insgesamt keine Pflicht, das gesamte Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen (s. BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. -, vgl. auch BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - juris Rn. 40 und B.v. 28.11.2013 - 9 B 14/13 - juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 70/09

    Klagen gegen den Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - bleiben ohne Erfolg

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Es besteht auch nicht etwa eine Pflicht zur laufenden Anpassung an etwaige neue Prognosen durch die Planfeststellungsbehörde (s. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 A 10/95, Rn. 18, 19, B.v. 25.5.2005 - 9 B 41/04 - juris Rn. 22, U.v. 7.3.2007 - 9 C 2/06 - juris Rn. 20, 21, U.v. 20.1.2010 - 9 A 22/08 - juris Rn. 27, U.v. 9.6.2010 - 9 A 20/08 - juris Rn. 74, U.v. 26.5.2011 - 7 A 10/10 - juris Rn. 36, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - juris Rn. 23, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18 und auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09.AK - juris Rn. 164 ff.).

    Eine Verschiebung des Prognosehorizonts 2015 gemäß dem Verkehrsgutachten auf das Jahr 2020 ohne weitere Erhöhung im Weg einer Fortschreibung war hier möglich (s. allgemein zu einer Fortschreibung BVerwG, U.v. 9.6.2010 - 9 A 20/08 - juris Rn. 74, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18 sowie auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09.AK - juris Rn. 176).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
    Für die Lärmimmission ist die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle an Beurteilungspegeln von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festzumachen (s. etwa BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 A 28.12 - UPR 2014, 192 f. m.w.N.), wobei ein Anlieger eine etwa höhere Vorbelastung grundsätzlich zu dulden hat (BVerwG v. 21.11.2013 a.a.O.).

    Mithin stellt sich im Verfahren der Kläger in besonderer Weise die Frage der Zurechenbarkeit bzw. des Zusammenhangs zwischen den von einer planfestgestellten Straße herrührenden Immissionen einerseits und den Einwirkungen auf die Grundstücke der Kläger andererseits (vgl. zur Zurechenbarkeit einer Verkehrsmehrung sozusagen "in der Tiefe des Raums" BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 A 28.12 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft;

  • BVerwG, 06.10.2010 - 9 A 12.09

    Planfeststellung; öffentliche Auslegung von Gutachten; Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • VGH Bayern, 15.02.2005 - 8 A 03.40044

    Klassifizierung als Kreisstraße

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450

    Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte

  • BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450

    Umweltverbandsklage; Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung;

    Wegen der Einzelheiten insoweit wäre - wie bei der vorliegenden Klage jedoch nicht erforderlich - auf die Urteile in den gleichzeitig verhandelten Verfahren AN 10 K 13.01444 und AN 10 K 13.01578 zu verweisen, die den Beteiligten bekannt oder zumindest zugänglich sind.
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