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VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBG Art. 64 Nr. 1 u 2, Art. 71 Abs. 1 S. 2
Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
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- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Die Entscheidungsrelevanz folge aus den vorstehenden völkerrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus Art. 5 RL 2000/78/EG in der Auslegung des EuGH-Urteils vom 11.04.2013 - Rs C-335/11 und C-337/11 (Ring und Skouboe Werge) ergebenden Pflichten des Dienstherrn.Es ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass der Begriff "angemessene Vorkehrungen", mit dem die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gewährleistet werden soll, dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern (EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-335/11 und C-337/11, juris; vgl. auch: BAG, U.v. 22.5.2014 - 8 AZR 662/13, juris).
Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH, U.v. 11.4.2013, a.a.O., Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (…BAG, U.v. 21.4.2016 - 8 AZR 402/14, juris Rn. 20 m.w.N.).
Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-335/11, Rn. 28 bis 32).
- EuGH, 11.04.2013 - C-337/11
Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Die Entscheidungsrelevanz folge aus den vorstehenden völkerrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus Art. 5 RL 2000/78/EG in der Auslegung des EuGH-Urteils vom 11.04.2013 - Rs C-335/11 und C-337/11 (Ring und Skouboe Werge) ergebenden Pflichten des Dienstherrn.Es ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass der Begriff "angemessene Vorkehrungen", mit dem die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gewährleistet werden soll, dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern (EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-335/11 und C-337/11, juris; vgl. auch: BAG, U.v. 22.5.2014 - 8 AZR 662/13, juris).
- BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Schon allein deswegen sei die später erfolgte Ruhestandsversetzung anfechtbar (BVerwG, U.v. 17.09.1981 - 2 C 4/79; U.v. 02.02.1988 - 2 CB 53/87).Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werde verwiesen (Urteil vom 17.09.1981 - 2 CB 53/87).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 6 A 1520/16
Anspruch auf Zulassung der Berufung zur Klärung der Rechtsfrage über die …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Somit sind inhaltliche Änderungen - auch bezüglich des Grundes der Zurruhesetzungsverfügung - ab Beginn des Ruhestandes ausgeschlossen (…BVerwG, a.a.O.; OVG NW, B.v. 23.7.2018 - 6 A 1520/16, juris). - EuGH, 15.09.2005 - C-495/03
Intermodal Transports
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Schließlich erübrige sich auch das Vorabentscheidungsersuchen etwa nicht deswegen, weil Ausnahmen von der Vorlagepflicht bestünden, etwa weil die Frage schon durch den EuGH entschieden worden sei oder entsprechend der Doktrin vom "acte clair", weil sich die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig aufdränge, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibe (vgl. EuGH vom 15.09.2005 - C-495/03). - BSG, 22.09.1988 - 12 RK 44/87
Schwerbehinderteneigenschaft - Schwerbehindertenbescheid des Versorgungsamts - …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Danach bedürfe die Schwerbehinderteneigenschaft keines statusbegründenden Rechtsakts, weshalb der Feststellung der Schwerbehinderung durch Verwaltungsakt keine konstitutive, sondern lediglich eine deklaratorische Bedeutung zukomme (BSG, U.v. 22.09.1988 - 12 RK 44/87, juris Rn. 12;… Ritz in Cramer/Fuchs/Firsch/Ritz, SGB IX, 6. Aufl. 2011, § 69 Rn. 14). - BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78
Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Eine entsprechende Verpflichtung zu einer Nachfrage beim Kläger, als die Personalstelle der Regierung von Mittelfranken am 23. Juni 2016 über das Staatliche Schulamt von der festgestellten Schwerbehinderung beim Kläger in Kenntnis gesetzt worden war, bestand nicht (vgl. OVG NW, B.v. 7.1.2015 - 6 B 1303/14, juris; BVerwG, U.v. 15.12.1980 - 6 C 58.78, juris). - VG Düsseldorf, 21.11.2011 - 13 K 2262/11
Fürsorgepflicht Schadensersatz Hinweispflicht Schwerbehinderung Antrag …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Denn der Kläger hat nachfolgend bei der Regierung von Mittelfranken weder einen Antrag gestellt, er wolle nunmehr wegen Schwerbehinderung nach Art. 64 Nr. 2 BayBG in den Ruhestand versetzt werden, noch hat er selbst die Regierung von Mittelfranken von seiner zwischenzeitlich festgestellten Schwerbehinderung in Kenntnis gesetzt, womit er (zumindest konkludent) deutlich gemacht hätte, dass er sich auf seine Schwerbehinderung berufen will (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 21.11.2011 - 13 K 2262/11, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, U.v. 20.11.2014 - 4 K 1205/12, juris). - BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Es ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass der Begriff "angemessene Vorkehrungen", mit dem die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gewährleistet werden soll, dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern (EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-335/11 und C-337/11, juris; vgl. auch: BAG, U.v. 22.5.2014 - 8 AZR 662/13, juris). - VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Beamter; Nachträgliche Veränderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Denn der Kläger hat nachfolgend bei der Regierung von Mittelfranken weder einen Antrag gestellt, er wolle nunmehr wegen Schwerbehinderung nach Art. 64 Nr. 2 BayBG in den Ruhestand versetzt werden, noch hat er selbst die Regierung von Mittelfranken von seiner zwischenzeitlich festgestellten Schwerbehinderung in Kenntnis gesetzt, womit er (zumindest konkludent) deutlich gemacht hätte, dass er sich auf seine Schwerbehinderung berufen will (…vgl. VG Düsseldorf, U.v. 21.11.2011 - 13 K 2262/11, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, U.v. 20.11.2014 - 4 K 1205/12, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 6 B 1303/14
Nachweis einer fehlerhaften Bewertung von Einzelmerkmalen der dienstlichen …
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79
Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung
- VG Regensburg, 28.11.2012 - RN 1 K 12.1012
Auf Antrag des Beamten erfolgte Ruhestandsversetzung